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Ehe in Zeiten des Übergangs

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Heute steht die Kirche in einem ähnlichen Übergang: dem Übergang von einer Welt, in der die Kirche das Deutungsmonopol beanspruchte und innehatte, in eine Welt, in der sie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil zu einer lernenden Kirche geworden ist.

Es zeigt sich jedoch gerade am Beispiel der wiederverheirateten Geschiedenen, dass das Lehramt der Kirche bisher viel zu wenig in die Lernschule menschlicher Erfahrungen angesichts des Scheiterns von Ehen gegangen ist. „Nicht wenige Seelsorger und Theologen, zu denen auch der Verfasser gehört, sind der Meinung, dass die geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen in der gegenwärtigen Situation keine befriedigenden Instrumentarien für pastorale Hilfen bieten.“2 Kasper erinnert an die Praxis der Ostkirche, die vom Trienter Konzil nicht verworfen wurde, sowie an die Praxis Jesu, der jedem Menschen, gerade auch im Scheitern, Möglichkeiten des Heils anbietet. So ist nach Auffassung von Kasper eine Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Eucharistie möglich, wenn begangene Schuld bereut und nach Kräften gutgemacht, wenn alles Menschenmögliche getan wurde, um zu einer Versöhnung mit dem ersten Partner zu kommen, und wenn die zweite Ehe zu einer sittlich verpflichtenden Verbindung geworden ist, die nicht ohne neues Unrecht wieder gelöst werden kann. Die Kirche hat die Treue Jesu zu allen Menschen jenseits von Rigorismus und Laizismus zu bezeugen.

Scheidung - Wiederheirat - von der Kirche verstoßen?

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