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Lehramtliche Praxis wird nicht mehr verstanden

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Papst Johannes Paul II. hat im „Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio Über die Aufgaben der christlichen Familien in der Welt von heute“ (1981) die Hirtensorge für die wiederverheiratet Geschiedenen angemahnt: „Die Kirche, die dazu gesandt ist, um alle Menschen und insbesondere die Getauften zum Heil zu führen, kann diejenigen nicht sich selbst überlassen, die eine neue Verbindung gesucht haben, obwohl sie durch das sakramentale Eheband schon mit einem Partner verbunden sind. Darum wird sie unablässig bemüht sein, solchen Menschen ihre Heilsmittel anzubieten. Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen, im Hinblick auf die Erziehung der Kinder, und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war. Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind.“3 Der Mahnung zur pastoralen Sorge um die wiederverheirateten Geschiedenen folgt aber dann die unmissverständliche Äußerung: „Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn der Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.“4

Mittlerweile hat sich aber das Argument umgedreht. Gerade die jetzige Praxis der Kirche in Bezug auf die wiederverheirateten Geschiedenen ruft Unverständnis und Verwirrung hervor. Sie wird nicht mehr akzeptiert. Dieses Dilemma zwischen Lehre und Praxis hat zu großen Zerreißproben in den letzten 30 Jahren geführt. Zum einen wird immer wieder die verständnisvolle Haltung gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen angemahnt, zum anderen der unmissverständliche Ausschluss von der Eucharistie gefordert und praktiziert. Von vielen, gerade auch gläubigen und der Kirche verbundenen Menschen wird diese Haltung als zynisch empfunden: Es ist die Rhetorik einer billigen Sympathie, die sich diese Sympathie aber nichts kosten lässt.

Scheidung - Wiederheirat - von der Kirche verstoßen?

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