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2. Reisemodalitäten

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Die Anträge auf Erteilung von Reisegenehmigungen wurden gemeinsam eingereicht und durch Prälat Zinke, dem Geschäftsführer des Commissariates der Fuldaer Bischofskonferenz in Berlin, den verschiedenen staatlichen Stellen in Ost- und Westberlin zur Bearbeitung vorgelegt. Bei der Westberliner Behörde handelte es sich um das westalliierte „Allied Travel Office“. Zu den zwei ersten Sitzungen des Konzils wurden die von ihr ausgestellten sogenannten Travel-Dokumente auch mit Duldung der DDR benutzt.52 Die Antragstellung erfolgte einerseits bei der Regierung der DDR zur Aus- und Einreise und in Westberlin andererseits wegen der notwendigen Visa beim Kontrollrat, wobei Anträge an das italienische und österreichische Konsulat und die schweizerische Delegation ausgefüllt werden mussten. 14 Antragsformulare hatte man im Normalfall vorzulegen, dazu 13 Passbilder. Wer bisher keinen Alliierten-Reisepass besaß, musste zudem eine Geburtsurkunde oder einen Taufschein vorlegen. Ein Konzilsteilnehmer beschrieb in seinem Tagebuch das Abholen der Pässe: „Dank für Pässe, Ankunft bei Prälat Zinke, Übergangsscheine. Alle Pässe dort (in Westberlin) sicher, Invalidenstraße zum Kontrollrat. Zu Zinke.“53

Zur 2. Sitzungsperiode weigerte sich zunächst der Staat, die Benutzung der Travel-Dokumente zu gestatten.54 Der Vorschlag, die Visa zur Einreise nach Italien über die Italienische Botschaft in Prag zu besorgen, wurde vom Italienischen Außenministerium abgelehnt. Über die Nuntiatur werde man künftig versuchen, erklärten die kirchlichen Verhandlungsführer, zeitlich befristete Vatikanpässe zu erhalten. Es blieb schließlich beim alten Modus und der Staatssekretär für Kirchenfragen erklärte am 19. September, dass „der Herr Erzbischof sich in Rom anmelden könne“55. Erst zur 3. Sitzungsperiode musste man „Vatikanpässe“ benutzen, da trotz anderer Versuche nur noch diese Möglichkeit übrigblieb56, die auch zur 4. Sessio genutzt wurde. Ausdrücklich betonte der Staat bei der erneuten Weigerung, die „Machenschaften des alliierten Reisebüros torpedieren“57 zu wollen.

Den Teilnehmern aus der DDR war es nicht erlaubt und möglich, über die Bundesrepublik zu reisen. Es blieb der Weg über die frühere Tschechoslowakei, Österreich oder die Schweiz nach Italien. Reiste man per Flugzeug, führte der Weg von Berlin-Schönefeld nach Wien und von dort per Bahn oder Flugzeug – manchmal mit Zwischenstation in Zürich – nach Rom. Die Zugreise begann in Dresden, führte über Prag nach Wien und Innsbruck und von dort nach Italien, wobei in Österreich und Südtirol häufig Pausen eingelegt wurden. Einige Konzilsteilnehmer benutzten das Auto, mussten aber ebenfalls über die Tschechoslowakei durch Österreich oder auch durch die Schweiz nach Italien reisen. Am meisten Aufsehen dürfte der Schweriner Weihbischof Schräder58 mit seinem „Wolga“ erregt haben, einem sowjetischen Auto, das in DDR-Zeiten als „Funktionärsfahrzeug“ galt.

Da im Normalfall DDR-Bürger kein „Westgeld“ besaßen und sogenannte „Devisenvergehen“ strafbar waren, reiste man ohne Geld; lediglich für die über die Tschechoslowakei Reisenden waren Bons ausgegeben, die es ihnen erlaubten, damit Speisen zu erwerben. Manche Schwierigkeiten ergaben sich, wenn man beispielsweise in Österreich oder Italien etwas zu Essen kaufen wollte. Trotz Deponierung von sogenannten Devisen in Wien oder bei anderen Anlaufstationen und der großen Solidarität der österreichischen und westdeutschen Mitbrüder, kam es immer wieder zu kuriosen Zwischenfällen, die manchmal bei der Bahnhofsmission endeten. Die Rückreisen erfolgten in ähnlicher Weise. Dass manche der Konzilsteilnehmer die Rückreisen nutzten, um Abstecher in die Alpen oder zu touristischen Orten zu unternehmen, sei nur am Rande erwähnt.

Die wechselseitige Rezeption zwischen Ortskirche und Universalkirche

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