Читать книгу Aktivierend-therapeutische Pflege in der Geriatrie - Группа авторов - Страница 11
1.4 aDRG 2020 ohne Pflegepersonalkosten
ОглавлениеDie DRG 2020 folgen, in Bezug auf die Pflegepersonalkosten 2020, dem Selbstkostendeckungsprinzip. Hierbei gibt es keine Deckelung der Vergütung, solange sich die zugrunde gelegten Pflegepersonalkosten innerhalb der tariflichen Grenzen bewegen. Die Vergütung der sonstigen Betriebskosten (sog. Rumpf-DRG) erfolgt weiterhin als Pauschale, die wie bisher auch über die Budgetverhandlung in der Menge gesteuert wird. Die Preise werden wie in der Vergangenheit über den Landesbasisfallwert gesteuert. Neu ist, dass für den krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert die Pflegepersonalkosten, die am Patientenbett entstehen, in der Budgetverhandlung nachgewiesen werden müssen. Die Anteile liegen bei den DRG-Erlösen der Rumpf-DRG bei ca. 70 %, der Pflegeerlös bei ca. 30 %.
Abb. 1.6: DRG 2020 ohne Pflegepersonalkosten – hier geriatriespezifische DRG (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2019) G-DRG-Report-Browser 2020)
Betrachtet man die geriatrischen DRG, wird deutlich, dass lediglich bei den DRG G14Z und I34Z der Anteil der Pflegekosten an den Gesamtkosten deutlich unter 30 % liegt. Dies liegt an den hohen Gesamtkosten in diesen DRG, die in anderen Bereichen ausgewiesen werden (InEK GmbH 2019). Anmerkung: Der Pflegeentgeltwert nach § 15 Abs. 2a KHEntgG wurde durch das Covid-19- Krankenhaus-Entlastungsgesetz zum 01.04.2020 von 146,55 € auf 185 € erhöht. Die folgende Berechnung basiert auf 146,44 € pro Tag, da die Besonderheit des Covid-19-Zuschlags nicht berücksichtigt wurde.
Abb. 1.7: DRG 2020 Kostenanteile – hier geriatriespezifische DRG (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2019) G-DRG-Report-Browser 2020)