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9. Zusammenfassung

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Der Wandel des Begriffes ökumenisch

Insofern lässt sich also zusammenfassend festhalten, dass der Begriff eines allgemeinen Konzils (synodos oikumenikē oder synodus generalis bzw. concilium universale) in der Kirchengeschichte immer mehr eine Einschränkung erfahren hat. Entstand der Begriff des ökumenischen Konzils zunächst für eine Synode, zu welcher der christliche Kaiser in Konstantinopel vermeintlich alle Bischöfe der Oikumene, der Welt des Imperium Romanum, geladen hatte, so bezieht sich diese Bezeichnung nach dem römisch-katholischen Kirchenrecht heute allein auf eine Versammlung von solchen Bischöfen, die in Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl (Sedes Apostolica) in Rom stehen. Die traditionelle katholische Theologie zählt heute, in Anlehnung an die Aufstellungen von Robert Bellarmin (1542–1621), 22 solcher Synoden (vgl. [1–6], S. 153–190).

Das Nicaenum als einzig allgemein anerkannte Synode

Als einzige dieser Bischofsversammlungen wird heute dabei das Konzil von Nicaea (325) von allen christlichen Kirchen anerkannt, weil es auch die außerhalb des Römischen Reiches lebenden Christen in Persien durch die Synode von Seleucia-Ctesiphon (410) sowie die Christen in Armenien übernommen haben. Die gegenseitige Rezeption von Synoden zeigt die folgende Übersicht:


Abb. 1: Die 22 ökumenischen Konzilien der katholischen Kirche

Einführung in die allgemeinen Konzilien

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