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I. Vom Apostelkonvent zum Ökumenischen
Konzil: Begriffsbestimmungen 1. Der heutige Sprachgebrauch im römisch-katholischen Kirchenrecht

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Die Bedeutung von concilium

Das lateinische Nomen concilium, das vielleicht vom Verbum calare = „rufen“ und der Präposition cum = „zusammen“ gebildet ist, bezeichnet im klassischen Wortsinn das bewirkte Zusammenkommen einer Gruppe von Menschen, beispielsweise in einem Verein oder bei einer Versammlung eines nicht-römischen Volksstammes (vgl. [1–1], S. 1391). Es entspricht daher dem Hauptwort synodos im klassischen Griechischen.

Das Konzil nach can. 336–348 CIC

Das römisch-katholische Kirchenrecht (can. 336–348 CIC) unterscheidet heute zwischen einem Konzil (concilium) und einer Synode (synodus). Nach can. 337 CIC ist das Konzil (concilium), genauer gesagt das ökumenische Konzil (concili[um] oecumenic[um]), dasjenige Instrument, mit welchem das Bischofskollegium (Collegium Episcoporum) die Amtsgewalt (potestatem) in Bezug auf die gesamte Kirche (in universam Ecclesiam) ausübt (exercet) (CIC can. 337). Ein Konzil (concilium) beschreibt demnach eine Versammlung aller Bischöfe, also des gesamten Bischofskollegiums.

Die Synode nach can. 342 CIC

Nach can. 342 CIC unterscheidet sich von einem solchen allgemeinen Konzil (concilium) die Synode (synodus) dadurch, dass es sich bei einer Synode (synodus) um eine Versammlung von Bischöfen (coetus est Episcoporum) handelt, die, „aus den verschiedenen Gegenden der Erde ausgewählt“ (ex diversis orbis regionibus selecti), „zu bestimmten Zeiten“ (statutis temporibus) zusammenkommen, um (i.) die Verbundenheit zwischen Papst und Bischöfen zu fördern (ut arctam coniunctionem inter Romanum Pontificem et Episcopos foveant); (ii.) dem Papst „bei Wahrung und Wachstum von Glaube und Sitte, bei Wahrung und Festigung der kirchlichen Disziplin mit ihrem Rat hilfreich beizustehen“ (utque eidem Romano Pontifice ad incolumitatem incrementumque fidei et morum, ad disciplinam ecclesiasticam servandam et firmandam consiliis adiutricem operam praestent); und (iii.) „Fragen bezüglich des Wirkens der Kirche in der Welt“ (necnon quaestiones ad actionem Ecclesiae in mundo spectantes perpendant) zu beraten (CIC can. 342).

Der heutige römischkatholische Sprachgebrauch

Gemäß dieser Unterscheidung spricht die römisch-katholische Theologie heute beispielsweise vom Zweiten Vatikanischen Konzil (Concilium Universale Vaticanum II), weil an dieser Versammlung bis zu 2500 Bischöfe, also ein Großteil des Bischofskollegiums, teilgenommen haben. Diejenige Versammlung von Bischöfen (coetus Episcoporum), welche die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) für die Kirche im deutschsprachigen Raum umgesetzt hat, wird hingegen nach ihrem Tagungsort als die Würzburger Synode bezeichnet.

Die Praxis der frühen Christen

Die frühen Christen kannten eine solche Unterscheidung nicht. Je nachdem, ob sie beispielsweise Griechisch, Lateinisch oder Syrisch sprachen, bezeichneten sie eine Versammlung von Bischöfen (episkopoi) ab dem zweiten Jahrhundert als synodos, concilium oder knušyā. In dem folgenden Abschnitt soll daher aufgezeigt werden, wie sich der Begriff des Konzils in der Kirche bis zur heutigen Bedeutung entwickelt hat.

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