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2. Wahre Jungfrauschaft ist mit dem lebendigen, werkthätigen Glauben verbunden.

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Alle Jünglinge und Jungfrauen, die aufrichtig entschlossen sind, die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen zu bewahren, müssen in allen Stücken des Himmelreiches würdig sein. Denn nicht durch Beredsamkeit oder durch Ruhm oder Stand und Geschlecht oder Schönheit oder Stärke oder lange Dauer (des Lebens) erlangt man das Himmelreich; das erlangt man durch die Werkthätigkeit des Glaubens, wo man die Werke des Glaubens aufweist. 81Wer nämlich wahrhaft gottselig ist, der verrichtet Werke, die über seinen Glauben bezeugen, daß er ein wahrer Gläubiger sei mit einem erhabenen Glauben, mit einem vollkommenen Glauben, mit einem Glauben in Gott, mit einem in guten Werken leuchtenden Glauben, auf daß der Vater Aller durch seinen Gesalbten82 verherrlichet werde. Die also, welche in Wahrheit jungfräulich sind, gehorchen dem, der gefagt hat: „Gerechtigkeit und Glaube sollen dir nie mangeln; binde sie an deinen Hals, und du wirst für deine Seele Barmherzigkeit finden, und sinne auf Gutes vor Gott und vor den Menschen.„ 83„Die Wege der Gerechten also leuchten wie das Licht, und ihr Licht wächst, bis der Tag feststehet.“ 84 Denn die Strahlen ihres Lichtes erleuchten auch jetzt die ganze Welt durch die guten Werke, so daß sie wahrhaft „das Licht der Welt„85 sind, leuchtend denen, die in der Finsterniß sitzen,“ 86damit sie sich erheben und fortziehen aus jener Finsterniß durch das Licht der guten Werke der Gottesfurcht, „auf daß sie die guten Werke sehen und unseren Vater im Himmel preisen.„ 87Denn „ein Mensch Gottes“88 muß in allen seinen Worten und Werken vollkommen und in seiner Handlungsweise mit aller Ehrbarkeit und Ordnungsliebe geschmückt sein89 und alle seine Werke rechtmäßig verrichten.

Die Briefe der Päpste (42-401), Band 1

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