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2. Zweiter pseudoisidorischer Brief.

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An die Bischöfe Italiens. Über die Ordination der Bischöfe und Priester, über den Glauben und sonstige Angelegenheiten. Anakletus, der Bischof, allen in Italien eingesetzten Bischöfen.

Der Papst bedauert, daß er wegen der vielen Sorgen und Bedrängnisse auf ihre an ihn gerichteten Fragen nur kurz antworten könne; er beantworte sie aber so, wie er hierin vom hl. Petrus, der ihn auch zum Presbyter ordinirt habe, unterrichtet worden sei, und führt dann bezüglich derOrdination folgende apostolische Anordnung auf: „Die Ordinationen der Bischöfe sind nach apostolischer Anordnung von allen Bischöfen derselben Provinz vorzunehmen. Wenn sie versammelt sind, sollen sie eine sorgfältige Untersuchung anstellen, Fasten mit allem (stetem) Gebete halten, die Hände mit den Evangelien, welche (Jene) verkündigen werden, (den zu Weihenden) auflegen, am Sonntage in der dritten Stunde unter Gebet und mit der hl. Salbung, nach dem Beispiele der Propheten und Könige sollen sie deren Häupter gleich den Aposteln und Moyses salben, weil alle Heiligung im hl. Geiste beruht, dessen unsichtbare Kraft mit dem hl. Chrisma verbunden ist, und nach diesem Ritus die feierliche Ordination vornehmen. Wenn aber nicht Alle zusammen kommen können, so sollen (die Abwesenden) ihre Zustimmung durch ihr Gebet23abgeben, damit sie dem Geiste nach bei der Ordination nicht fehlen.„ 24 „Auch der erste Erzbischof von Jerusalem, der hl. Jacobus, welcher der Gerechte und dem Fleische nach der Bruder des Herrn genannt wurde, ist von den Aposteln Petrus, Jacobus und Johannes (zum Bischofe) 25 bestellt worden, die also ihren Nachfolgern dadurch die Weisung gaben, daß ein Bischof keinesfalls von weniger als drei Bischöfen, welchen alle übrigen (Bischöfe) beistimmen, ordinirt werde und die Ordination durch gemeinsame Abstimmung geschehe.“ 26 „Die übrigen Priester aber sollen von ihren eigenen Bischöfen ordinirt werden, so daß auch die Bürger und die andern Priester zustimmen und sollen (die Bischöfe) die Ordination unter Fasten vornehmen. So müssen auch die Diakonen ordinirt werden. Zur Ertheilung der übrigen Weihegrade aber mag das Zeugniß drei wahrheitsgetreuer (Männer) mit der Approbation des Bischofs genügen„ 27 (c. 1). „Eine Anklage gegen dieselben, worüber ihr unsern Rath einholen wolltet, kann nur von geeigneten und ganz erprobten Männern, die von allem Verdachte und Frevel frei sind, gemacht werden, weil der Herr die Diener seines Leibes von gemeinen und schlechten und untauglichen Personen nicht beschimpfen oder schmähen lassen will, sondern er selbst trieb mit eigener Geißel die sündigenden Priester aus dem Tempel. Daraus ist klar, daß die höchsten Priester, d. i. die Bischöfe, von Gott zu richten sind, nicht von menschlichen (Richtern), noch von lasterhaften Menschen geschmäht werden dürfen, sondern vielmehr von allen Gläubigen zu tragen sind, nach dem eigenen Beispiel des Herrn, als er selbst und nicht durch einen Anderen die Verkäufer und Käufer aus dem Tempel jagte. Denn, glaube ich, es gibt Keinen unter uns, der seinen Knecht von einem Andern als von sich selbst richten lassen will. Ist es dennoch gewagt worden, so geräth er in großen Zorn oder sucht sich gar an ihm zu rächen. Daher sagt auch der Herr durch den Propheten (Zachar. 2, 8): “Wer euch berührt, der berührt meinen Augapfel.“ Wenn daher Verleumder überhaupt strenge gerichtet werden und der Gefahr des Verderbens anheimfallen, so ziehen sich um so mehr die Schmäher und Verleumder und Ankläger und Verfolger der erwähnten Diener Gottes die Verdammung zu und fallen, wenn sie sich nicht bessern und nach geleisteter Genugthuung nicht würdige Buße thun, zweifellos in den Abgrund und werden von den strafenden Flammen verzehrt. (c2.) In Erwägung dieser und anderer Gefahren haben die Apostel verordnet, daß die Säulen der hl. Kirche Gottes nicht leichthin erschüttert, geschmäht und beschuldigt werden dürfen, wie die Apostel und ihre Nachfolger nicht mit Unrecht heissen. Wenn aber jemand gegen sie oder ihre Kirchen aufgebracht ist oder einen Streit hat, so gehe er zuerst im Geiste der Liebe zu ihnen, damit sie, in vertraulicher Unterredung ermahnt, heilen, was zu heilen ist, und in Liebe das verbessern, was gerechter Weise zu bessern ist. (c. 3). Sollten es aber Einige wagen, dieselben, bevor sie Dieß gethan, zu schmähen, zu verklagen oder anzufeinden, so sollen sie exommunicirt und durchaus nicht losgesprochen werden, bevor sie nicht (wie schon gesagt) durch die Genugthuung würdige Buße gethan haben, weil das gegen Jene verübte Unrecht Christus angeht, dessen Stelle sie vertreten.„ 28 „Auch hat die Verwerfung der höchsten Priester, wie schon oben erwähnt ist, der Herr sich vorbehalten, obwohl er deren Erwählung den Priestern und dem Volke überlassen hat“ 29. „Wenn aber nur ein Unbescholtener zum Priester erwählt werden darf, so kann es nicht gestattet sein, daß er von verbrecherischen Menschen angeklagt oder beschuldigt werde noch von Anderen, ausser von Solchen, welche frei von Verbrechen und der Wahl gemäß, wenn die Noth es erfordert, oder nach dem Willen des Herrrn selbst diesem zu dienen sich entschlossen haben und tadellose Priester werden und dazu ordinirt werden können und in Allem so sind, wie die zu Priestern zu Wählenden sein sollen. 30„So wird auch dem Moyses befohlen, daß er Priester auswähle, weßhalb es in den Sprüchwörtern (20, 29) heißt: „Der Ruhm der Greise ist ihre Weisse.„ Diese Weisse aber bedeutet Weisheit, von der geschrieben steht (Weish. 4, 8): „Die Weisse der Menschen ist ihre Klugheit,“ und obwohl, wie wir gelesen, von Adam bis Abraham die Menschen 900 Jahre und darüber gelebt haben, so ist dennoch kein Anderer zuerst Presbyter genannt worden, d. i. der Ältere, als Abraham, von dem es gewiß ist, daß er viel weniger lange gelebt habe; so werden also nicht wegen des hinfälligen Alters, sondern um ihrer Weisheit willen die Presbyter (so) genannt„ 31 (c. 5). Darum wurden schon die Priester des Alten Bundes von Gott mit hohem Ansehen bekleidet (c. 6). „Im Neuen Testamente hat nach Christus dem Herrn von Petrus der priesterliche Ordo seinen Anfang genommen, weil diesem zuerst in der Kirche Christi das Hohepriesterthum verliehen wurde, als der Herr zu ihm sprach (Matth. 16, 18): „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen, und dir werde ich die Schlüssel des Himmelreiches geben.“ Dieser also hat der Erste die Binden und Lösegewalt vom Herrn erhalten und der Erste das Volk durch die Kraft seiner Predigt zum Glauben geführt. Die übrigen Apostel aber haben mit ihm zugleich Ehre und Macht empfangen und wollten, daß er ihr Fürst sei, die auch nach dem Befehle des Herrn sich über den ganzen Erdkreis zerstreuten und das Evangelium predigten. Nach deren Tode folgten an ihrer Statt die Bischöfe, deren Ordination nach der oben angegebenen Ordnung und Weise geschehen muß; wer sie und ihre Worte aufnimmt, der nimmt Gott auf; wer aber sie verachtet, der verachtet Den, von dem sie gesandt sind, und dessen Stelle sie vertreten, und wird ohne Zweifel auch vom Herrn verachtet werden. Aber die Apostel sagen, daß die Ernte groß, der Arbeiter aber Wenige seien (Matth. 9, 37); deßhalb baten sie den Herrn der Ernte, daß er Arbeiter in seine Ernte schicke; dann wurden von ihnen die 7032Schüler auserwählt, deren Charakter die Priester haben, und an deren Stelle sie in der Kirche einge- setzt sind.33 (c.7.) Deßhalb ist bei der Ordination eines Bischofs wohl vorrgesorgt, daß Nichts nach der Willkür eines Einzelnen, sondern Alles nach Recht in allgemeine Uebereinstimmung geschehe (c. 8). „Die Provinzen waren größtentheils schon lange vor der Ankunft Christi eingetheilt und wurde nachher von den Aposteln und unserm Vorgänger, dem hl. Clemens, diese Eintheilung erneuert. Und sowie in der Hauptstadt der Provinzen schon lange die ersten Gesetzgeber und Richter waren, an welche jene Bewohner der übrigen Städte, wenn sie es nöthig hatten, die beim Hofe des Kaisers oder der Könige gegen Anklagen und Ungerechtigkeiten nicht Zuflucht suchen konnten oder durften, appellirten, so oft es nothwendig war, wie es in ihrem Gesetze bestimmt gewesen, ebenso ordneten auch die göttlichen und kirchlichen Gesetze an, daß in eben diesen Städten oder Orten unsere Patriarchen oder Primaten, welche trotz der verschiedenen Namen denselben Charakter haben, eingesetzt werden und seien, an welche die Bischöfe, wenn es nöthig ist, sich flüchten und appelliren könnten, und daß bloß diese den Namen von Primaten tragen und keine Anderen. Die übrigen Metropolitanstädte aber, welche niedere Richter (obwohl höher gestellte als die Comites) hatten, sollen ihre Metropoliten haben, welche den vorerwähnten Primaten pflichtschuldigen Gehorsam leisten, wie es auch früher in den weltlichen Gesetzen angeordnet war, und die nicht Primaten, sondern entweder Metropoliten oder Erzbischöfe heissen. 34Alle diese apostolischen Anordnungen sollen vor Allem den Bischöfen bekannt sein, welche sie den Uebrigen zu verkündigen haben; Nichts ist schädlicher als ein unwissender Lehrer. „Mit Rechte wird jener Lehrer ein Todtschläger genannt, welcher das Gewissen der Schwachen mit unnützem Gerede verwirrt. Deß- halb sollet ihr und alle Gläubigen festhalten an dem glaubwürdigen Worte, wie es der Lehre gemäß ist, damit ein Jeder mächtig sei, in der hl. Lehre zu trösten und die Widersprechenden zu widerlegen (Tit. 1, 9) und die recht Lebenden und den wahren Glauben Bewahrenden zu bekräftigen.“ 35 (c. 9.) Den Brief beschließt eine Belehrung, wie Denen zu erwidern sei, welche aus der Stelle bei Isaias 10, 22 und im Römerbriefe 9, 28, 36wo von dem abgekürzten Worte Gottes die Rede ist, die Gottheit Christi leugnen wollten:”Ein abgekürztes Wort“ bedeute nicht eine Schmälerung der göttlichen Würde und Macht in Christo, sondern beziehe sich auf dessen Annahme der menschlichen Natur, sein Leiden und seinen Tod, auf die kurze Zeit seines irdischen Daseins und Wirkens, auf die Kürze der Zeit, in welcher wir unser nach Christi Geboten wirken müssen. (c. 10.)

Die Briefe der Päpste (42-401), Band 1

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