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3. Einladungsschreiben des Constantinus, in welchem er den Bischöfen die Abhaltung einer Synode in Rom wegen der Vereinigung und Eintracht der Kirchen befiehlt. Einleitung

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Wenn es auf den ersten Anblick scheint, als habe K. Constantinus sich bier als Herr der Bischöfe und der Kirche benommen, so ergiebt sich bei näherer Kenntnißnahme der Thatsachen ein ganz anderes Resultat. Vor Allem wurde der Kaiser zu diesem Schritte durch das uncorrecte Vorgehen der Donatisten gedrängt; diese nemlich, welche den Bischof Cäcilianus von Carthago nicht anerkannten, weil er vom Bischöfe Felix von Aptunga, einem angeblichen Traditor, ordinirt wurde, hatten sich durch den Proconsul Paulinus (Anulinus) von Africa wiederholt und ungestüm an den Kaiser behufs Untersuchung dieser Angelegenheit gewendet;14 der Kaiser, welcher Nichts sehnlicher wünschte, als daß überall Friede herrsche, und es sehr unliebsam aufnahm, daß derselbe durch Bischöfe gestört wurde, trat nun ein; weil er aber, wie Augustinus15sagt, „nicht wagte, in einer Angelegenheit eines Bischofes zu entscheiden, übertrug er die Untersuchung und Entscheidung derselben den Bischöfen;„ so erscheint denn der Kaiser nicht als Herr und Richter der Bischöfe und inneren Angelegenheiten der Kirche, sondern als der von den (schismatischen) Bischöfen angerufene Friedensvermittler. Wie lästig und peinlich ihm diese Interpellation gewesen, möge der Satz in dem Antwortschreiben an die zu Arles versammelten Bischöfe beweisen: „Sie (die Donatisten) fordern von mir ein irdisches Gericht, da ich doch selbst Christi Gericht erwarte;“ 16auch das nun folgende Schreiben wird Dieß zeigen. Dasselbe, dem J. 313 angehörig, hat uns Eusebius (H. E. X. 5.) aufbewahrt und war, wie die zwei vorhergehenden, ursprünglich in lateinischer Sprache abgefaßt.

Die Briefe der Päpste (42-401), Band 2

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