Читать книгу Das Baustellenhandbuch für Aufmass und Mengenermittlung - Группа авторов - Страница 12

Оглавление

Betonarbeiten

Anwendungsbereich

Die Ausführungen von Betonarbeiten sind im Allgemeinen nach den Regeln der ATV „Betonarbeiten“ DIN 18331 abzurechnen. Die ATV umfasst Leistungen zur Herstellung von Bauteilen aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton jeder Art.

Für alle anderen Arbeiten mit Beton gelten spezifische Regelungen mit eigenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen. Dazu gehören:

Einpressarbeiten → ATV DIN 18308
Spritzbetonarbeiten → ATV DIN 18314
Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten → ATV DIN 18313
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln → ATV DIN 18316
Betonwerksteinarbeiten → ATV DIN 18333
Betonerhaltungsarbeiten → ATV DIN 18349
Estricharbeiten → ATV DIN 18353

Die Inhalte der DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ sind stets zusätzlich zu den spezifischen Regelungen zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen gelten die gewerkebezogenen Regelungen der DIN 18331 vorrangig.

Checkliste Abrechnungseinheiten nach ATV DIN 18331

In Leistungsverzeichnissen gelten gem. Ziffer 0.5 der ATV die folgenden Abrechnungseinheiten für die Ausführung von Betonarbeiten und alle damit in direkter Verbindung stehenden Nebenleistungen und Besonderen Leistungen.

Betonarbeiten
Raummaß (m3) getrennt nach Bauart und Maßen
Massige Bauteile, z. B. Fundamente, Stützmauern, Widerlager, Füll- und Überbeton
Brückenüberbauten, Pfeiler
Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, z. B. Erwärmen des Betons
Flächenmaß (m2) getrennt nach Bauart und Maßen
Sauberkeitsschichten
Wände, Silo- und Behälterwände, wandartige Träger, Brüstungen, Attiken, Fundament- und Bodenplatten, Decken
Fertigteile
Auskragungen, Balkone
Treppenlaufplatten mit oder ohne Stufen, Treppenpodestplatten
Herstellen von Aussparungen und Profilierungen
Schließen von Aussparungen
Dämmstoff-, Trenn- und Schutzschichten
Abdeckungen
Besondere Ausführungen von Betonflächen, z. B. Anforderungen an die Schalung, nachträgliche Bearbeitung
Schalung
Schutzmaßnahmen der Schalung bzw. der Betonoberfläche
Längenmaß (m) getrennt nach Bauart und Maßen
Stützen, Pfeilervorlagen, Balken, Fenster- und Türstütze, Unter- und Überzüge
Fertigteile
Stufen
Auskragungen
Herstellen von Schlitzen, Kanälen, Profilierungen
Schließen von Schlitzen und Kanälen
Herstellen von Fugen, einschließlich Liefern und Einbauen von Fugenbändern, Fugenblechen, Verpressschläuchen, Fugenfüllungen
Betonpfähle
Umwehrungen
Schalung für Decken-, Wand- und Plattenränder, Schlitze, Kanäle, Profilierungen
Anzahl (Stück) getrennt nach Bauart und Maßen
Stützen, Pfeilervorlagen, Balken, Fenster- und Türstütze, Unter- und Überzüge
Fertigteile, Fertigteile mit Konsolen, Winkelungen und dergleichen
Stufen
Herstellen von Aussparungen und Profilierungen
Schließen von Aussparungen
Herstellen von Vouten, Auflagerschrägen, Konsolen
Einbauen bzw. Liefern und Einsetzen von Einbauteilen, Bewehrungsanschlüssen, Verwahrkästen, Dübelleisten, Ankerschienen, Verbindungselementen, gedämmten Anschlusskörben und dergleichen
Betonpfähle, Herrichten der Pfahlköpfe, Fußverbreiterungen
Abdeckungen, Umwehrungen
Schalung für Aussparungen, Profilierungen, Vouten und Konsolen
Verkonfektionierte Formteile, z. B. Ecken und Knoten bei Fugenbändern
Fertigteile mit besonders bearbeiteter oder strukturierter Oberfläche
Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, z. B. Heizen der Schalung, Auftauen von Eisbildungen, Einhausungen
Masse (kg, t) getrennt nach Bauart und Maßen
Schneiden, Biegen und Verlegen von Bewehrungen und Unterstützungen
Einbauteile, Verbindungselemente und dergleichen

Abrechnungsgrundregeln nach ATV DIN 18331, Ziffer 5 „Abrechnung“

Die Ermittlung der abzurechnenden Leistung kann grundsätzlich nach Zeichnung oder auch nach den Ergebnissen eines örtlichen Aufmaßes erfolgen. Die Abrechnung nach Zeichnung (Nennmaße) setzt die Vorlage einer detaillierten und bemaßten Ausführungszeichnung und deren Übereinstimmung mit der tatsächlichen Bauleistung voraus. Für die verschiedenen Bauteile und Konstruktionen sind in der ATV unter Ziffer 5.1 bis 5.3 die zu berücksichtigenden Flächen-, Längen- und Raumbegrenzungen für die Ermittlung der Einzelmaße festgelegt.

Für Betonarbeiten können die Leistungen nach drei unterschiedlichen Vorgehensweisen ausgeschrieben bzw. abgerechnet werden:

Bauteil aus Beton einschließlich Bewehrung und die für die Herstellung benötigte Schalung
Bauteil aus Beton einschließlich benötigter Schalung für die Erstellung des Bauteils und Bewehrung nach gesonderter Erfassung
getrennte Beschreibung von Bauteil (Beton), Schalung und Bewehrung

Innerhalb eines Leistungsverzeichnisses können in Abhängigkeit von der Art und Weise der Bauleistung bzw. der Bauteilform mehrere Beschreibungsmethoden angewendet sein. Beispiele: Betonieren gegen Erdreich, besondere Anforderungen an die Schalungshaut/Betonoberfläche, Bauteile mit gekrümmten Oberflächen.

Die nachstehenden Angaben zur Abrechnung gelten analog zu den Regelungen der VOB für die getrennte Abrechnung von Beton, Schalung und Bewehrung.

Für die Anwendung der Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen nach DIN 18331 sind zur Ermittlung der Leistungen und der Bestimmung der Maße von Bauteilen folgende Definitionen anzuwenden:

Balken/Platte

Ein Balken ist ein stabförmiges, vorwiegend auf Biegung beanspruchtes Bauteil. Die Stützweite des Bauteils beträgt mindestens das 3-fache der Querschnittshöhe. Die Querschnittsbreite darf maximal das 5-fache der Höhe des Bauteils betragen.

Bauteile mit einer größeren Breite werden als Platte bezeichnet.

Stütze/Wand

Eine Stütze ist ein stabförmiges Druckglied. Die größte Querschnittsabmessung darf das 4-fache der kleineren Querschnittsabmessung nicht übersteigen. Die Gesamthöhe muss mindestens das 3-fache der kleineren Querschnittsabmessung betragen.

Bauteile mit größerer Breite werden als Wand bezeichnet.

Wandartiger Träger

Ein ebenes, scheibenartiges Bauteil wird als wandartiger Träger bezeichnet wenn, in der Mittelfläche eine Kräftebeanspruchung auf Biegung besteht. Die maximale Stützweite beträgt weniger als das 3-fache der Querschnittshöhe.

Abrechnungsgrundregeln für Beton ATV Ziffer 5.1 ff

Grundsätze:

Nach Ziffer 5.1.1 sind für alle Bauteile aus Beton zur Bestimmung des Rauminhalts, der Fläche oder der Länge des Bauteils deren Abmessungen zugrunde zu legen.
Die in Betonbauteile enthaltenen Stahlmengen werden von den Betonmassen nicht abgezogen (Ziffer 5.1.3).
Gekrümmte oder geneigte Bauteile werden entsprechend ihren tatsächlichen Maßen abgerechnet (Ziffer 5.1.2.2).
Durch Fugen voneinander getrennte Bauteile werden mit den jeweiligen tatsächlichen Abmessungen für die Abrechnung berücksichtigt (Ziffer 5.1.2.4).
Weisen besondere Bauteile im Querschnitt einen unregelmäßigen Randverlauf auf (z. B. Ausklinkung an einem Unterzug für ein Konsolenauflager), sind die Maße der größeren Ansichtsfläche zu berücksichtigen (Ziffer 5.1.2.1).
Werden Bauteile oder Leistungen mit einer Breite unter 20 cm nach Flächenmaß abgerechnet, so werden diese Leistungen mit der Breite von 20 cm berechnet.
Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Leistungen mit einer Einzellänge unter 1 m einheitlich mit 1 m Länge berechnet.

Bild 7: (a) Fertigteilunterzug mit Ausklinkung (b) Betonfertigteil mit abgeschrägter Kopffläche für Sturzauflager

Bei einer bauteilbezogenen Anwendung der Grundsätze zur Abrechnung von Betonarbeiten sind die nachstehenden Ausführungen und ergänzenden Erläuterungen zu beachten.

Stützwände, Fundamente

Massige Bauteile, wie großvolumige Stützwände und Fundamente, sind i. d. R. nach deren Rauminhalt abzurechnen.

Der Berechnung sind die Maße der einzelnen Bauteile zugrunde zu legen. Für Bauteile mit schrägen oder gekrümmten Oberflächen oder mit nicht senkrechten oder waagerechten Lagen sind die tatsächlichen Bauteilabmessungen zu berücksichtigen.


Bild 8: Füllbeton zwischen Bauwerk und Erdreich


Bild 9: Streifenfundament

Für gleich dicke Bauteile mit parallelen Oberflächen kann zur Vereinfachung der Berechnung nach Raummaß auch eine Mittelwertbildung vorgenommen werden.


Bild 10: Deckenauskragung mit parallelen Grundlinien und Länge L

Raummaß:

Volumen = (B1 * D1) * L + (D1 – D2 / 2) * B2 * L + (B2 * D2) * L

Schalung: Fläche = B1 * L + B2 * L + D2 * L + 2 * (B1 * D1) + 2 * (B2 * D2) + 2 * (D1 - D2 / 2) * B2

Der Schalungsanteil aus den freien Seitenflächen der Auskragung wird zusätzlich gesondert angerechnet.

Wände – eben, gebogen

Decken – waagerecht, geneigt

Plattenbalkendecken

Die Flächen von Wänden und Decken sind mit ihren tatsächlichen Maßen zu berücksichtigen. Liegen Deckenflächen nicht waagerecht oder verlaufen sie gekrümmt, wird die größte Bauteillänge als tatsächliches Maß interpretiert. Dies sollte bereits im Leistungsverzeichnis oder bei Auftragsvergabe definiert sein. Werden Bauteile nach Raummaß abgerechnet, so sind eingebaute Dämmschichten zu übermessen.


Bild 11: Deckenauskragung {Deckenauskragung} mit „Isokorb“


Bild 12: Deckenauflager in tragender Mauerwerkswand mit Randdämmung

Die Anteile von Decken mit unterschiedlichen Dicken bzw. Höhenversprüngen werden entsprechend ihren tatsächlichen Flächenanteilen angerechnet. Sind in Decken Höhenversprünge vorhanden, die gleichzeitig statische Funktionen als Unter- oder Überzüge aufweisen, sind die entsprechenden Bauteilquerschnitte auch als solche abzurechnen.


Bild 13: (a) Höhenversprung in Decken gleicher Dicke und Tragfunktion; Abrechnung nach Flächenanteilen (b) Höhenversprung in Decke mit statischer Wirkung als Unter-/Überzug

Wände mit Durchdringungen {Durchdringungen} sind nach den tatsächlichen Bauteilmaßen der Wände abzurechnen, dabei wird im Kreuzungsbereich nur eine Wand durchgängig gerechnet. Bei Wänden ungleicher Dicke wird für die Massenermittlung die dickere Wand als durchgängig angesetzt.


Bild 14: Betonwände (a) Trennwandanschluss (b) Gebäudeaußenwände mit unterschiedlichen Dicken

Die Höhe von Betonwänden, die in Betondecken einbinden, wird zwischen der Oberkante Rohdecke bzw. Fundament im Kellergeschoss bis Unterkante Rohdecke ermittelt.


Bild 15: Betonwand im Kellergeschoss

Stürze/Überzüge

Stürze, die in Mauerwerkswände eingebaut sind, werden in Höhe, Breite und Länge nach den tatsächlichen Maßen abgerechnet. Binden Stürze in Deckenränder ein, gilt die Abmessung von Unterkante Sturz bis Unterkante Decke als Bauteilhöhe (a).

Die Höhen von Überzügen sind ab der Oberkante der Decke bis zur Oberkante des Überzugs zu bestimmen (b).


Bild 16: Bezugsmaß für (a) Sturz (b) Überzug

Unterzüge {Unterzüge}/Balken

Unterzüge werden mit den tatsächlichen Maßen abgerechnet, wenn sie durch vorgegebene Fugen gegenüber anderen Betonbauteilen abgegrenzt sind.


Bild 17: Bezugsmaß für Deckenunterzug

An Kreuzungspunkten von Unterzügen und Balken wird immer nur ein Betonbauteil durchgerechnet. Bei ungleicher Höhe ist das höhere Bauteil als durchgängig anzusetzen, bei gleicher Höhe das breitere Bauteil.


Bild 18: Bauteile gleicher Breite, unterschiedlicher Höhe


Bild 19: Bauteile gleicher Höhe, ungleicher Breite


Bild 20: Bauteile ungleicher Höhe und Breite

Die Massen von Unterzügen und Balken, die in Betonwände einbinden, werden nur bis zur Wandoberfläche berücksichtigt.


Bild 21: Einbindung von Betonunterzügen in Betonwände

Auskragungen {Auskragungen}

Auskragungen von flächenförmigen oder längenorientierten Bauteilen (z. B. Kragunterzüge) sind bei der Massenermittlung mit ihren Maßen zu den Begrenzungsflächen bzw. zum freien Rand zu berücksichtigen. Eingebaute Dämmstoffschichten, z. B. zur thermischen Trennung, werden gem. ATV Ziffer 5.1.1.6 übermessen (siehe Bild 5).

Stützen {Stützen}, Pfeilervorlagen

Die Höhe von Stützen und Pfeilervorlagen, die in Decken einbinden, wird zwischen der Oberkante Rohdecke bzw. Fundament bis Unterkante Rohdecke ermittelt.


Bild 22: Stahlbetonstütze/Pfeilervorlage und Stahlbetondecke

Stützen, die in Unterzüge oder Balken einbinden, werden nur bis zu den Unterkanten der Unterzüge bzw. Balken gemessen, wenn diese breiter als die Stützen sind.


Bild 23: (a) Schmale Stütze, breiter Unterzug (b) Stütze und Unterzug gleicher Breite

Für breite Stützen, die in schmale Unterzüge einbinden, ist in der ATV keine eigene Regelung getroffen. In diesem Fall sollte die Stütze bis zur Unterkante der Rohdecke berechnet werden, der Unterzug bis zur Außenkante der Stütze, analog zu der Regelung bei der Einbindung in Wandflächen.


Bild 24: Anschluss schmaler Unterzug an breite Stütze

Betonoberflächen {Betonoberflächen}

Die Herstellung von besonderen Oberflächen, unabhängig davon, ob diese direkt mit der Erstellung des Betonbauteils oder durch nachträgliche Bearbeitung erzielt werden, ist in Leistungsverzeichnissen zu erwähnen.

Durch die Form der Leistungsbeschreibung wird die Abrechnung in einer Hauptposition oder als Zulage bestimmt. Zur Vereinfachung der Leistungsbeschreibung und Beurteilung der Qualität hergestellter Betonoberflächen sind Sichtbetonklassen 1–4 in dem Merkblatt „Sichtbeton“ des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Bundesverbands der Deutschen Zementindustrie definiert.

Bei der Mengenermittlung von strukturierten oder werksteinmäßig bearbeiteten Betonbauteilen sind die Abmessungen der unbearbeiteten Flächen bzw. die Außenkanten einer profilierten Bauteiloberfläche anzuwenden.


Bild 25: Stahlbetonwandfläche mit einseitiger Oberflächenstruktur

Abwicklungsfläche für Wandscheibe = 2 * (L + D) * H

Nach Ziffer 5.1.1.1 zweiter Spiegelstrich sind die besonders bearbeiteten oder strukturierten Flächen mit deren Maßen zu berücksichtigen.


Bild 26: Teilstrukturierte Wandfläche

Wandfläche = L * H

Strukturfläche = L2 * H1

Fertigteile {Fertigteile}, konstruktiv, tragend

Fertigteile werden mit den Abmessungen der Einzelelemente abgerechnet, soweit diese in einer gesonderten Position aufgeführt sind. Werden Decken aus Filigrandeckenplatten mit Ortbetonauflage hergestellt, so gilt für die Abmessung der Decke die Gesamtabmessung, also ggf. bis zum äußeren Auflagerrand oder einschließlich einer Deckenrandabstellung mit Dämmstoffen. Für die Fertigteilplatte ist bei separater Abrechnung nur das Maß bis zur inneren Auflagerbegrenzung (z. B. Außenwand-Innenkante) für die Flächenbestimmung heranzuziehen.

Einbauteile {Einbauteile}, Rollladenkästen, Kamine u. Ä.

In Betonbauteile integrierte Einbauteile, wie z. B. Rollladenkästen, werden von den Massen der Betonbauteile abgezogen, wenn die einfache Ansichtsfläche mehr als 2,5 m2 beträgt bzw. das Bauteil einen einbindenden Rauminhalt von mehr als 0,5 m3 aufweist. Die Regelungen gelten auch für Einbauteile, die aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt sind oder erst nach dem Betonieren bzw. Ausschalen eingebaut werden, z. B. umlaufender Wandrücksprung um ein Fenster für den späteren Einbau eines Blendrahmens aus anderen Baustoffen.

Fugen

Fugen {Fugen} in flächenförmigen Bauteilen werden grundsätzlich bei einer Abrechnung nach Flächenmaß übermessen. In Arbeits-, Bewegungs- und Stoßfugen eingearbeitete Bänder oder Bleche werden entsprechend ihrer größten Länge in einer eigenen Abrechnungsposition berücksichtigt.

Nischen {Nischen}, Aussparungen, Schlitze

In Bauteile eingearbeitete Nischen, Schlitze, Kanäle und dergleichen werden bei Abrechnung nach Flächenmaß immer übermessen. Für eine Bestimmung des Raummaßes sind Schlitze und Kanäle mit einem Einzelvolumen von über 0,1 m3 je Meter „Unterbrechungslänge“ vom jeweiligen Bauteilvolumen abzuziehen.


Bild 27: Installationsschlitze in Stahlbetonwand (Grundriss)

Raummaß:

Schlitz S1: 0,10 m * 0,20 m * 1,00 m = 0,02 m3 → kein Abzug Schlitz S2: 0,15 m * 0,70 m * 1,00 m = 0,11 m3 → Abzug

Fugenbänder {Fugenbänder}, Fugenbleche

Fugenbänder und Fugenbleche in Arbeits-, Bewegungs- und Stoßfugen werden unabhängig von ihrer Lage im Bauteil mit ihrer größten Länge in die Massenermittlung aufgenommen. Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Formteile und vorgefertigte Knoten und Ecken von Fugenbändern, Fugenblechen und ähnliches übermessen. Vorgefertigte Formteile und Ecken werden gesondert nach Anzahl abgerechnet.

Betonpfähle

Betonpfähle als Fertigteile sind getrennt nach Querschnittsmaßen und jeweils nach Längenmaß abzurechnen.

Die Einzellänge wird bestimmt durch das Maß zwischen der vorgeschriebenen Unterkante des Pfahlfußes oder der Pfahlspitze und der vorgesehenen Höhenlage der Oberseite des Pfahlkopfes. Bei Pfählen aus Ortbeton gilt die nachbearbeitete, geglättete Oberseite als planmäßige Höhenlage für die Längenbestimmung.


Bild 28: Pfahlgründung, Pfahllänge mit geglätteter Oberseite und Einbindung in Fundament oder Bodenplatte

Abhängig von anstehenden Bodenarten, gestörten Schichten oder vorhandenen Hohlräumen im Erdreich können bei Ortbetonpfählen Mehrmengen im Vergleich zu einer berechneten Betonmenge auftreten. Verarbeitete Mehrmengen des Betons bis zu 10 % der ausgeschriebenen und theoretisch ermittelten Betonmenge bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.

Bewehrung, Profilstahl und sonstige Stahlteile

Die Mengenanteile aus eingebauten Betonstabstählen, Mattenstahl, Profilstählen, Ankerschienen und Spannbetonbewehrungen nebst Zubehör werden nicht von den verbauten Betonmengen abgezogen (ATV Ziffer 5.1.3).

Bild 29: Betondecke mit Profilstahlunterzug

In Betonbauteilen einbetonierte Stahlrohre bzw. das vom Rohr und Hohlraum gebildete Gesamtvolumen sind bei einer Einzelgröße über 0,5 m3 Rauminhalt von den Betonmassen abzuziehen (Beispiel: Rohrleitung in Bodenplatte verlegt).


Bild 30: Rohrleitung durch Streifenfundamente

Beispiel: Rohr DN 150,

Breite des Streifenfundaments 50 cm → kein Abzug


Bild 31: Kaimauer aus Spundwandprofilen mit überbetoniertem oberem Abschluss

Abrechnungsgrundregeln für Schalung ATV Ziffer 5.2 ff.

Grundsätze:

Nach Ziffer 5.2.1 sind für die Ermittlung von Schalungsflächen {Schalungsflächen} deren Abwicklungsmaße zu berücksichtigen.
Zwischen Wänden und Unterzügen angeordnete Deckenschalungen sind mit den Maßen zwischen den Bauteilen abzurechnen. Freie Randschalungen sind gesondert zu rechnen (Ziffer 5.2.2.1).
Für die Herstellung von Aussparungen, z. B. Nischen, Hohlräumen, Öffnungen, Schlitzen u. ä. notwendige Schalungen werden bei einer Abrechnung der Schalung nach Flächenmaß mit den abgewickelten Maßen der Betonfläche in die Mengenermittlung aufgenommen (Ziffer 5.2.2.2).

Wände

Schalungen für Wandflächen werden in ihrer Länge und Höhe bis zu den freien Enden oder angrenzenden anderen Bauteilen bestimmt.


Bild 32: Schalung für Wandfläche A mit freier Stirnseite

Fläche = (a1 + a2 + b + c) * H

Die Einbindung der Wand (B) wird bei einem Flächenmaß der Stirnfläche von < 2,5 m2 übermessen, wenn dieser Wandabschnitt gesondert hergestellt wird.

In Wandflächen hergestellte Öffnungen, Nischen und Schlitze werden bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m2 übermessen.

Für diese u. ä. Unterbrechungen in der Wandebene benötigte Schalungen werden immer separate Flächenermittlungen erforderlich.


Bild 33: Fensteröffnung > 2,5 m2, Nische

Schalung Fenster: b * (2 * a + 2 * H)

Schalung Nische: 2 * (d * H) + c * H

Decken

Die Schalungsflächen für Decken werden zwischen angrenzenden Betonbauteilen oder bis zu den freien Deckenrändern gemessen.

Schalungsanteile von freien Deckenrändern sind nach ATV 5.2.2.1 in einer gesonderten Position, nach Längenmaß und mit Bezug auf die jeweilige Bauteildicke abzurechnen.


Bild 34: Stahlbetondecke, auskragend, auf tragender Mauerwerkswand aufliegend und an Betonwand anschließend

Flächen von Decken mit Unterzügen sind nur bis zu den Rändern des Unterzugs zu berechnen.

Profilierte Deckenunterseiten

Profilierte Deckenunterseiten werden nach Flächenmaß der abgewickelten Schalung abgerechnet.

Alternativ kann abweichend von der Regelung der ATV und zur Vereinfachung der Abrechnung auch nach dem Flächenmaß der Decke abgerechnet werden, wenn in der Leistungsbeschreibung eine entsprechend detaillierte Angabe zur Profilierung enthalten ist.

Aussparungen, Schlitze

Nach ATV Ziffer 5.2.2.2 werden die Schalungen von Aussparungen für Rohrleitungen, Treppenöffnungen und dergleichen unabhängig von der Größe der Öffnung nach Flächenmaß und zur Größe der geschalten Betonfläche hinzugerechnet.


Bild 35: Fläche der geschalten Deckenfläche, ohne Anteile für Schlitz und Treppenöffnung, Randabstellung für Schlitz und Treppenöffnung in gesonderter Position nach Flächenmaß

Stützen

Die Flächen für Schalungen von Stützen werden mit der Abwicklungsbreite der Stütze und dem Höhenmaß von Oberkante Rohdecke bis Unterkante Rohdecke abgerechnet.

In Stützen einbindende Bauteile, wie Konsolen oder Unterzüge, werden bis zu einem Flächenmaß von 2,5 m2 übermessen.


Bild 36: Konsolen an Stützenkopf

Die Schalung für die Konsolen kann separat erfasst werden, sofern diese Bauteile nicht nach Anzahl (Schalung und Beton) abgerechnet werden.

Unterzüge

Schalungsflächen für Unterzüge sind an allen drei Seiten nach den jeweiligen Maßen des Unterzugs zu ermitteln. Der horizontale Flächenanteil der Schalung für den Unterzug wird bei der Berechnung der Deckenfläche nicht berücksichtigt.


Bild 37: Unterzug mit Schalung

Abrechnungsgrundregeln für Bewehrung ATV Ziffer 5.3 ff.

In Betonbauteilen eingebaute Bewehrung {Bewehrung} wird nach Masse (Gewicht) abgerechnet.

Für die Abrechnung sind Stahllisten {Stahllisten} zu erstellen. Diese beinhalten alle Massen für Profilstahl, Stabstahl und Mattenstahl. Dazu gehören auch die Massen für Unterstützungen (Stahlböcke, Abstandhalter aus Stahl, Gitterträger bei Verbundbauteilen, Verspannungen, Spiralbewehrungen [Tresorbau] und Montageeisen). Bei der Herstellung von Spannbewehrung bleiben die Zubehörteile, wie Hüllrohre, Spannköpfe oder Kupplungsstücke, in der Massenermittlung unberücksichtigt, sie werden als Nebenleistung bei Spannbetonarbeiten nicht gesondert vergütet.

Für die Massenermittlung sind für genormte Stähle die Angaben aus DIN-Normen zu berücksichtigen, bei anderen Stählen oder Stahlteilen die Angaben der Hersteller.

Unberücksichtigt bleiben die Massen von Bindedraht, Verschnitt sowie Abweichungen aus den zulässigen Walztoleranzen bei Profilstahl.

Diese in der Gesamtheit errechnete Masse bildet die Abrechnungsgrundlage.

Besteht nach Angaben in Bewehrungsplänen oder aus anderen Gründen für Betonstahlmatten ein erhöhter Verschnitt, und hat der Auftragnehmer dies nicht zu verantworten, so ist der Anteil, der über dem Grenzwert von 10 % des eingebauten Mattenstahls je Mattentyp liegt, zusätzlich in die Stahllisten aufzunehmen und abzurechnen.

Übermessungsregeln nach ATV DIN 18331

Bei der Ermittlung der abrechnungsfähigen Mengen sind die nachstehend aufgeführten Bauteile bzw. Konstruktionsmerkmale besonders zu beachten. Abhängig von der für die Leistung zutreffenden Abrechnungseinheit und Einzelgröße der „Unterbrechung“ sind die Maße und Mengen der genannten Bauteile der jeweiligen Einzelleistung zu übermessen.

Übermessungsregeln für Beton nach Ziffer 5.1.3.1
Raummaß(1)Öffnungen (auch raumhoch), Nischen, Kassetten, Hohlkörper und dergleichen über 0,5 m3 Einzelgröße
(1)Schlitze, Kanäle, Profilierungen und dergleichen bis einschließlich 0,1 m3 je m Länge
(1)Durchdringende oder einbindende Bauteile, Stützen, Einbauteile, Betonfertigteile, Rollladenkästen, Rohre bis einschließlich 0,5 m3 Einzelgröße
Flächenmaß(2)Aussparungen bis einschließlich 2,5 m2 Einzelgröße
Fugen
Eingebaute Dämmstoffschichten
LängenmaßFormteile
Vorkonfektionierte Knoten und Ecken von Fugenbändern, Fugenblechen u. Ä.

(1) Für die Ermittlung der Abzugsmaße sind immer die kleinsten Maße der Aussparung zugrunde zu legen.

(2) Zum Beispiel Einzelbalken, Balkenstege bei Plattenbalkendecken, Stützen, Einbauteile, dann, wenn sie durch vorgegebene Betonierfugen oder in anderer Weise baulich abgegrenzt sind. Als ein Bauteil sind dabei auch die aus Einzelteilen zusammengesetzten Bauteile anzusehen.

Übermessungsregel für Schalung nach ATV DIN 18331 Ziffer 5.1.3.2
Flächenmaß(1)Öffnungen (auch raumhoch), Durchdringungen, Einbindungen, Anschlüsse von Bauteilen und dergleichen bis einschließlich 2,5 m2 Einzelgröße
Fugen
Eingebaute Dämmstoffschichten u. Ä.

Schalung für Schnittpunkt Unterzug/Stütze

Beträgt das Querschnittsmaß/die Einbindung der Stütze weniger als 2,5 m2, wird die Schalung für die Unterseite des Unterzugs auch im Bereich der Stütze durchgerechnet. Die seitlichen Schalungen der Stütze werden nur bis zu der Unterkante des Unterzugs gerechnet.

Sichtbetonklassen

siehe → Anhang Betonarbeiten

Das Baustellenhandbuch für Aufmass und Mengenermittlung

Подняться наверх