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III. Die Haushaltsordnungen und weitere einfachgesetzliche Vorgaben

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Auf Grundlage der verfassungsrechtlichen Regelungsermächtigung des Art. 109 Abs. 1 GG und im Rahmen der ebenfalls vorrangigen Haushaltsgrundsatzgesetzgebung, vor allem des HGrG, haben Bund und Länder Haushaltsordnungen und weitere einfachgesetzliche Rechtsvorschriften ausgestaltet. Diese wiederholen teilweise die Regelungen des HGrG; teilweise konkretisieren sie diese – im Anschluss an den Gesetzgebungsauftrag des § 1 HGrG – auch weiter oder schöpfen sonstige bestehende Gestaltungsräume aus.

Besonderes Verwaltungsrecht

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