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V. System kommunaler Aufgaben und Kommunalaufsicht

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Die kommunale Verwaltung steht als dezentrale, mittelbare Landesverwaltung unter der Aufsicht des Staates, genauer: der unmittelbaren Landesverwaltung, wobei sich das Aufsichtssystem als aufgabenorientiert darstellt. Das bedeutet, dass sich die Staatsaufsicht je nach Aufgabe als eine auf die Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkte Kommunalaufsicht oder als eine neben der Rechtmäßigkeit auch die Zweckmäßigkeit umfassende Fachaufsicht darstellt.

Besonderes Verwaltungsrecht

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