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§ 8 Rechtsobjekte. Objektverbindungen: Bestandteile, Zubehör. Unternehmen als Rechtsobjekt

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Inhaltsverzeichnis

I. Begriff und Arten des Rechtsobjekts

II. Objektverbindungen

III. Das Unternehmen als Einheit

IV. Pfändung von Zubehör

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Fall 8:

U betreibt eine Zementfabrik. In der Nähe seines Fabrikgrundstücks liegt ein Steinbruch des E, in welchem U aufgrund einer Grunddienstbarkeit Kalksteine abbaut. Der Nachbar N hat die Überfahrt zu dem Grundstück gestattet. Ein weiterer Steinbruch gehört dem U. In jedem der Steinbrüche arbeitet ein Bagger, ein Bohrgerät wird abwechselnd an beiden Orten eingesetzt. Lastwagen bringen den Kalkstein aus den Steinbrüchen in die Fabrik und den Zement zu den Kunden.

Kann U das ganze Unternehmen als Einheit veräußern?

Teil II Die Rechtsobjekte§ 8 Rechtsobjekte. Objektverbindungen: Bestandteile, Zubehör. Unternehmen als Rechtsobjekt › I. Begriff und Arten des Rechtsobjekts

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