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Rückgabe, Reklamation und Nachbesserung

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Wenn Sie etwas gekauft haben, das sich als fehlerhaft herausstellt, haben Sie natürlich das Recht auf Umtausch. Dabei gilt eine Ware als mangelhaft, wenn sie nicht den Zweck erfüllt, für den sie der Kunde gekauft hat – ein Telefon, mit dem man nicht telefonieren kann, gilt als mangelhaft. Welche Rechte haben Sie nun? Hier müssen Sie unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht, der Herstellergarantie und dem Umtausch:

 Das gesetzliche Gewährleistungsrecht sagt, dass jeder Händler zwei Jahre für die Mängelfreiheit des verkauften Produkts geradestehen muss. Taucht der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auf, nimmt der Gesetzgeber automatisch an, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Tritt der Mangel später auf, müssen Sie als Käufer nachweisen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestand.

 Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die je nach Garantie unterschiedliche Reklamationsfälle abdeckt. Innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit können Sie entscheiden, ob Sie die Garantie nutzen oder die Gewährleistung.

 Der Umtausch ist eine freiwillige Leistung des Händlers, wenn Ihnen ein Produkt doch nicht zusagt. Grundsätzlich muss ein Händler fehlerfreie Ware nicht zurücknehmen; hier müssen Sie auf die Kulanz des Händlers hoffen. Haben Sie das Produkt im Onlinehandel oder an der Haustür gekauft, haben Sie aber ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Reduzierte Waren werden oft vom Umtausch ausgeschlossen. Sind diese aber defekt, so können Sie natürlich vom Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, das gilt auch für reduzierte Waren.

Zur Reklamation benötigen Sie nicht die Originalpackung, aber einen Kassenbon oder einen anderen Nachweis, dass Sie das Produkt auch dort gekauft haben, wo Sie reklamieren.

Ist Ihre Reklamation erfolgreich, so können Sie allerdings nicht sofort Ihr Geld zurückverlangen. Sie dürfen vom Verkäufer lediglich verlangen, dass er die Ware entweder repariert oder Ihnen eine einwandfreie Neuware übergibt. Allerdings kann der Händler auf einer Reparatur bestehen, wenn diese im Vergleich zu einer Neulieferung deutlich günstiger ist.

Bei billigen Waren ist in der Regel die Ersatzlieferung angemessen, bei teuren Produkten wird der Händler darauf bestehen, diese zu reparieren.

Besteht der Händler auf einer Reparatur, so müssen Sie ihm eine Frist setzen. Lässt der Händler diese verstreichen, so müssen Sie keine weiteren Reparaturversuche abwarten, sondern können sofort Ihr Geld zurückverlangen.

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