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h) Der Architekt oder Bauingenieur als ehrlicher Vertreter
Оглавление„Ehrlich währt am längsten“, heißt ein altes Sprichwort, an das viele Bürger kaum noch glauben.
Ganz anders der Architekt, Bauingenieur oder Bauberater. Er darf (wenn er nicht baugewerblich Häuser anbietet) keine Vergünstigungen von Firmen für die Beauftragung annehmen, wenn er gleichzeitig Honorar nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.
Die Honorarordnung findet sich unter www.hoai.de . Ganz nebenbei: Alle sind selbstredend ehrlich – auch die im Absatz davor genannten Berufe, andernfalls sollte die jeweilige Kammer informiert werden.