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i) Festpreis vom Bauträger oder Baugemeinschaft.

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Wer das Grundstück hat und sich darauf ein Haus zum Festpreis kauft, spart – genau wie beim Architektenbau - zumindest die Grunderwerbssteuer und einen evtl. Bauträgerverdienst am Grundstück. Dafür muss er sich um die Erschließung und die Außenanlagen selbst kümmern oder einen Architekten oder Bauingenieur beauftragen.

Beim Generalunternehmervertrag sollte enthalten sein:

1. Planung, Bauantrag: Die Bauunterlagen werden einschl. der erforderlichen technischen Berechnungen und Zeichnungen (z.B. Statik, EnEV) unter weitgehender Beteiligung des Bauherrn vollständig erstellt und dem zuständigen Bauamt zur Genehmigung bzw. als Bauanzeige eingereicht. Änderungen, die der Bauherr nach Abschluß der Planung und Fertigstellung der Bauzeichnungen wünscht, sind zu vergüten.

Die Wärmedämmung erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – entsprechend den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit Ergänzungen. Die Berechnung wird dem Bauherrn übergeben.

Die genaue technische Bearbeitung vor Beginn der Bauarbeiten kann Maßabweichungen geringer Art notwendig machen.

Eine Woche nach Vertragsabschluss sind Änderungen an der äußeren Gestaltung und an der Konstruktion nicht mehr möglich, weil dann gleich die Ausführung vorbereitet wird. Es sei denn, Baubeginn und Baufertigstellung werden entsprechend (mit Zuschlag von 14 Tagen) verlängert.

2. Voraussetzungen für die Baudurchführung: Der Auftragnehmer setzt, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein ebenes, geräumtes Gelände, eine tragfähige Zu- und Überfahrt für den Baustellenverkehr und Lagermöglichkeiten für die Baustoffe voraus. Der

Bauherr sorgt für die Möglichkeit, einen Wasser- und Stromanschluss (380 Volt) auf der Baustelle herzustellen. Den Anschluss nimmt der Auftragnehmer vor. Er stellt auch auf seine Kosten einen Baustromkasten bereit. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauchs während der Bauzeit trägt der Bauherr.

Bei Eigentumswohnungen ist meistens noch der Kauf vom Bauträger üblich. Immer öfter schließen sich aber auch Eigentumssuchende zu Baugemeinschaften zusammen und sind dann Bauherren. Sie kaufen zusammen das Grundstück, beauftragen einen Planer, finanzieren und erfüllen sich ihren Traum. Oft sind es auch etwas ausgefallene Träume.- So berichtete Axel Tiedemann (in HA 21./22. 5. 11) von einer Baugemeinschaft, die sich in der Hamburger Hafen-City das größte Holzhaus Hamburgs bauen wollte. Sie wollen dadurch auch den evtl. Verdienst des Bauträgers selbst verdienen. (siehe auch www.baugemeinschaften.hamburg.de ).

Julia Schaaf beschrieb (in der FAS 22. 5. 11) bei ihrem "Lebenstraum in tausend Teilen" die Baugemeinschaft als das Modell für alle, die nicht zu viel fürdie eigene Wohnung ausgeben wollen. "Der Preis dafür sind endlose Diskussionen und viele Kompromisse. Am Ende kennt jeder jeden - manchmal zu gut." Sie schreibt als Beispiel über das Innenleben einer Berliner Baugemeinschaft.

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