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e) Erwerb durch eine Versteigerung

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Weil die Versteigerungsobjekte meistens oft zu hoch belastet sind, wollen die Banken einen möglichst hohen Preis erzielen. Oft ist liegt dieser Preis nur 10 bis 30 % unter dem Verkehrswert der Schätzung. Und da ist Vorsicht geboten. Allein die heutigen Bestimmungen zur Energieeinsparung machen ältere Häuser oft fast wertlos. Zuerst erkundigt sich der Interessent nach den Versteigerungsobjekten und Terminen: Info bei den Amtsgerichten und z. B. www.immobilien-auktionen.de , www.argetra.de

Dann werden die interessanten Objekte, eventuell mit einem Bauberater zusammen, soweit wie möglich besichtigt, manchmal können auch Nachbarn zusätzlich Auskunft erteilen. Das Ergebnis der Besichtigungen sollten Preislimits unter Einbeziehung aller Kosten und Reparaturen sein. Dann geht es los: Die Versteigerung beginnt und bei 30 % unter der Wertschätzung hat auch die Bank beim ersten Versteigerungstermin häufig ein Limit gesetzt. Vielleicht war ja die Schätzung auch viel zu hoch und orientierte sich an alten Preisen der Gutachterausschüsse. Es kann ja noch preiswerter werden.

Und richtig: Ein nächster Termin wird bekannt gegeben. Innerhalb von 30 Minuten können Gebote aufsteigender Art abgegeben werden. Wer dann den Zuschlag erhält, muss 10 % des Wertes als Sicherheit in bar oder als Scheck mit Bankbestätigung als Anzahlung hinterlegen. Das „Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grundstücken (ZVG 108)“ regelt den Ablauf der Versteigerung genau. Einfach im Taschenbuch vom Verlag C.H. Beck aus München erwerben und schon weiß man mehr.

Interessant wird eine Versteigerung erst, wenn man ein richtiges Schloss in schönster Lage, vielleicht sogar mit Nebengebäuden, ersteigern kann. Dankwart Guratzsch berichtet (14. 3. 04 in WamS), „seit die Kulturstaatsministerin Christina Weiss das Förderprogramm Dach & Fach gekippt hat, ist es um das Überleben bedeutender Kulturdenkmale schlecht bestellt. Auf Auktionen werden Kleinodien der Baukunst nun zu Wurstbudenpreisen feilgeboten.“ Also das Schloss ist in Deutschland billiger als das Einfamilienhaus. Dazu gibt es dann noch Fördergeld, also nichts wie ran!

Bei der Versteigehrung ist er oft nicht vorhanden (rund 1.000,- € + MWST) der

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude - nach dem Bedarf anhand der Hausdaten ermittelt - evtl. mit Vorschlägen zur Verbesserung.

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