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I.Tierschutz – Versuch einer Begriffsbestimmung
Оглавление„Aufgrund der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist jede Tierärztin und jeder Tierarzt in besonderer Weise zum Schutz der Tiere berufen und verpflichtet“ heißt es im § 2 der Berufsordnung für Tierärzte der Tierärztekammer Niedersachsen. Aus dieser Verantwortung heraus stellt sich die Frage, was ist Tierschutz eigentlich. „Tierschutz“ ist einer der Begriffe unseres Sprachgebrauchs, der von vielen in völlig unterschiedlicher Bedeutung benutzt wird. So beginnt der Streit um den Tierschutz bereits bei seiner Begriffsbestimmung. Insgesamt lässt sich die Auslegung des Begriffes „Tierschutz“ in drei Komponenten untergliedern: den emotionalen Tierschutz, den rechtlichen Tierschutz und den wissenschaftlichen Tierschutz.