Читать книгу Tierschutzrecht - Hansjoachim Hackbarth - Страница 20
II.Tierschutz im BGB
ОглавлениеDer Tierschutz ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht gesondert geregelt.
Spezielle Regelungen für Tiere enthielten lediglich die §§ 481–492 für den Viehkauf. Diese wurden jedoch im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 abgeschafft. Seitdem gilt das allgemeine Zivilrecht.
Erst durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht vom 20. August 1990 (BGBl. I S. 1762) wurden weitergehende Vorschriften eingeführt oder abgeändert, um einen effektiveren Schutz des Tieres auch in diesem Rechtsbereich zu ermöglichen.
Im Folgenden sollen diese Regelungen erläutert werden: