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Vorwort zur 3. Auflage Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!

Tierschutz ist inzwischen ein allgegenwärtiges Thema und findet weiter zunehmend Bedeutung in der Öffentlichkeit. Die Erfindung neuer Begriffe wie z. B. „Tierwohl“ sind sicher gut gemeint, führen aber nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes im Alltag, da schon der im Tierschutzgesetz verankerte Begriff „Wohlbefinden“ nur schwer zu definieren und noch schwerer zu diagnostizieren ist. Hinzu kommt eine immer größer werdende Entfremdung zwischen dem Verbraucher tierischer Produkte und deren Erzeugung. Die Wertschätzung tierischer Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Wolle, Leder etc. ist inzwischen einem erbarmungslosen Preiswettbewerb unterworfen. Dabei sollte jedem Verbraucher klar sein, dass je preiswerter ein tierisches Produkt ist, desto weniger kann im Rahmen der Erzeugung und Haltung dieser Tiere auf den Tierschutz Rücksicht genommen werden. Deshalb sollte der Gesetzgeber es langfristig verbieten, tierische Produkte über den Preis zu bewerben (Billiger ist nicht besser).

Ein zweiter wichtiger Punkt, der in der letzten und vorletzten Novellierung des Tierschutzgesetzes Eingang gefunden hat, ist die erforderliche Sachkunde aller Tierhalter sowohl im Nutztier- als auch im Heimtierbereich. Hier besteht insbesondere im Heimtierbereich dringend die Notwendigkeit einer formalen Überprüfung der erforderlichen Sachkunde vor Anschaffung eines Tieres. Zur Zeit kann jeder Erwachsene ein Tier kaufen und halten und benötigt, soweit die Haltung nicht gewerblich ist, keinerlei Sachkundenachweis. Nur in wenigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) ist vor Anschaffung eines Hundes ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies sollte auf alle Bundesländer und alle Tierarten ausgedehnt werden, die Überprüfung einer solchen Sachkunde könnte durch die Tierärzteschaft übernommen werden. Je sachkundiger ein Tierhalter ist, desto seltener wird es zu tierschutzrelevanten Zwischenfällen kommen. Denn sowohl als Verbraucher tierischer Produkte, als auch als Halter von Heimtieren gilt das Motto:

„Wissen schützt Tiere“

Hannover, den 1.10.2018

Hansjoachim Hackbarth & Annekatrin Weilert

Tierschutzrecht

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