Читать книгу BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil - Harm Peter Westermann - Страница 214

III. Leistung durch Dritte

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Fall 27:

A schuldet B 1.000 Euro aus einem Kaufvertrag und befindet sich mit der Zahlung in Verzug. B freut sich darüber, weil er sich keine bessere „Geldanlagemöglichkeit“ als einen Schuldner in Verzug vorstellen kann. D, der Bruder des A, will die Schuld des A samt Zinsen bezahlen, weil er es hasst, wenn seine Familienmitglieder Schulden haben. Die Mutter des A informiert ihn von den Plänen des D. A will sich keinesfalls von D „aushalten“ lassen. Er ruft deshalb B an und verbietet ihm, das Geld des D anzunehmen. B kommt der „Bitte“ des A nach und lehnt die Annahme der Zahlung D gegenüber ab. Im Nachgang kommen ihm aber Zweifel, ob dies so clever war. Er fürchtet, dass er von A jetzt keine Verzugszinsen mehr verlangen kann. Zu Recht? Lösung Rn 318 und 329

Fall 28:

D spielt einen Golfball über eine Baumgruppe, da er denkt, dahinter befinde sich das Grün. Er war unachtsam und hat sich am Abschlag nicht hinreichend über die Spielbahn informiert. Tatsächlich befindet sich hinter der Baumgruppe ein Parkplatz, was D auch leicht hätte erkennen können. Als D seinen Ball sucht, fällt ihm auf, dass die Heckscheibe eines VW Polo zerbrochen ist. Er eilt direkt ins Clubhaus und findet dort G, den Besitzer des Polos. D ersetzt G den Schaden in Geld. Erst später stellt sich heraus, dass nicht D, sondern S den Schaden verursacht hat: Auch S hatte kurz zuvor aus Unachtsamkeit von einer anderen Bahn aus einen Ball auf den Parkplatz gespielt. Hat D Ansprüche gegen G oder S?

BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil

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