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VIII.

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In Martfeld lebte eine Kriegswitwe mit vier kleinen Kindern. Sie konnte als Frau den Hof ihres gefallenen Mannes nicht alleine ohne fachliche Hilfe bewirtschaften. Nach der Ehescheidung von meiner Mutter heiratete mein Vater diese Kriegswitwe.

Natürlich würde der älteste Sohn der Frau den Hof einmal erben. Aber mein Vater verstand sich ausgezeichnet mit diesem Sohn. Außerdem gab es ein ungeschriebenes Gesetzt von einem Altenteil. Wenn Bauern den Hof an die nächste Generation abgaben, wurden sie bis zu ihrem Lebensende vom Hof mit versorgt. Mein Vater fühlte sich finanziell und sozial abgesichert. Es kam anders.

Zunächst starb der älteste Sohn und Hoferbe mit achtzehn Jahren. Er ertrank in der Weser. Dann starb die zweite Frau meines Vaters an Leukämie. Ich weigerte mich, den zweiten Sohn, der nun Hoferbe wurde, zu heiraten.

Danach musste mein Vater den Hof verlassen, die beiden Kinder seiner Frau sprachen nicht mehr mit ihm.

Als Grund hierfür wurden finanzielle Streitigkeiten angegeben. Mein Vater hatte dreizehn Jahre lang den Hof bewirtschaftet, ohne ein Gehalt zu beziehen, ohne für sich selber etwas zurückzulegen und ohne für sich eine Alters- und Rentenversicherung einzuzahlen. Mein Vater stand mit vierundfünfzig Jahren mittellos auf der Straße. Er engagierte einen Advokat, um die sozialen Leistungen der Alters- und Rentenversicherung nachgezahlt zu bekommen.

Das empörte meine Stiefschwestern. Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeit, die er auf dem Hof geleistet hatte? So etwas gab es nicht in ihrem Bewusstseinsradius. Das war eine Beleidigung gegen ihr erbliches Besitzerrecht. Das war Raub an ihrem Eigentum.

Silvaplana Blue II - Wir Kinder des Grauens

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