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Was ist bei Pension und Rente?

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Treffen Pension und Rente und/oder Erwerbseinkommen zusammen, wird die Pension entsprechend gekürzt. Die Kürzung hängt davon ab, wie viel Rente Sie bekommen oder verdienen. Das ist in § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt. Sollten Sie neben der Beamtenpension oder dem Witwen- oder Witwergeld noch Einkommen beziehen, will das Versorgungsamt das wissen – entsprechend wird die Pension oder das Witwen- und Witwergeld gekürzt.

Um eine Beamtenpension – auch als Witwe oder Witwer – beantragen zu können, müssen Sie erst Ihren Rentenbescheid haben, weil sich danach die Höhe der Pension berechnet. Wenn Sie noch arbeiten, müssen Sie dem Versorgungsamt Gehaltsnachweise vorlegen.

Bei der Berechnung der Beamtenpension wird berücksichtigt:

 das Grundgehalt,

 der Familienzuschlag,

 der Erhöhungsbeitrag

 und noch andere Zuschläge,

abhängig von Dienstherr und Bundesland.

Tragen Sie den Wert für die Pension in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Pension« ein.

Rentenplaner für Dummies

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