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Steuern auf Beamtenpension
ОглавлениеPensionäre müsse ihre Pension voll versteuern, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, der vom Eintritt in die Pension abhängt. Der Versorgungsfreibetrag ist in § 19 Einkommensteuergesetz geregelt. Bei Pensionsbeginn 2021 beispielsweise liegt der Versorgungsfreibetrag bei 15,2 Prozent der Pension (Höchstbetrag 1140 Euro) und einem Zuschlag von 342 Euro, 2022 sind es nur noch 14,4 Prozent (höchstens 1080 Euro) und ein Zuschlag von 324 Euro. Über die Jahre wird der Versorgungsfreibetrag Schritt für Schritt abgeschmolzen – 2040 wird er bei null sein.