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Direktzusage
ОглавлениеDie Direktzusage oder Pensionszusage ist das, was die meisten im Allgemeinen unter Betriebs- oder Werksrente verstehen. Viele Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten eine Betriebsrente – und zwar direkt, ohne eine Versicherung zwischenzuschalten. Die Betriebsrente wird durch den Arbeitgeber finanziert. Der muss dafür Rückstellungen in seiner Bilanz bilden, um später die Betriebsrentner bezahlen zu können. Die Betriebsrente ist eine freiwillige Zusatzrente.
Nach Schätzung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (ABA) haben 4,7 Millionen Anwärter und 3,2 Millionen Rentner Betriebsrentenansprüche aus Direktzusagen mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro. Das wären rein rechnerisch 63.291 Euro pro Beschäftigtem oder Rentner.
Während der Beschäftigung sind Beiträge in die Betriebsrente, sprich Direktzusage,
steuerfrei.
Sie sind auch bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. 2021 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 85.200 Euro Jahresgehalt (West) und 80.400 Euro Jahresgehalt (Ost).
In der Rentenphase allerdings zahlt die Betriebsrentnerin oder der Betriebsrentner Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.