Читать книгу Franziskus von Assisi - Helmut Feld - Страница 72

7. Päpstliche Dokumente

Оглавление

Außer der bereits erwähnten Regel gibt es zwei Klara selbst betreffende päpstliche Dokumente, die von großer Bedeutung für die Geschichte des weiblichen Zweiges der franziskanischen Bewegung sind. Da ist zunächst das sogenannte Armutsprivileg, das Gregor IX. Klara am 17. September, sicherlich auf deren Insistenz hin, gewährte. Denn nachdem er Papst geworden war, versuchte Hugolino die Regel, die er bereits 1219 als Kardinal verfaßt hatte,179 für die franziskanisch orientierten Frauenklöster allgemein durchzusetzen. Diese Regel enthält keine ausdrückliche Verpflichtung zur kollektiven Besitzlosigkeit, die der Papst vielmehr Klara unbedingt auszureden versuchte. Umso mehr war Klara daran gelegen, das zentrale Anliegen des Franziskus für ihre Gemeinschaft abzusichern. Dem Privileg Gregors IX. ging schon ein ähnliches Innocenz’ III. aus dem Jahre 1215 voraus. Das Original des Privilegs ist im Protomonastero di Santa Chiara in Assisi noch erhalten; der Text wurde mehrfach publiziert.180

Das zweite Dokument ist die Kanonisationsbulle Klaras, »Clara claris praeclara«, die der Papst Alexander IV. zwischen August und Oktober in Anagni herausgehen ließ,181 und mit der der von Innocenz IV. im Oktober 1253 eröffnete Heiligsprechungsprozeß seinen Abschluß fand.

Franziskus von Assisi

Подняться наверх