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3.2.2 Der Bischof

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Das Amt des Bischofs ist für das Kirchenverständnis der römisch-katholischen Kirche konstitutiv. Denn auch hier gilt: »Die Eucharistie baut die Kirche« (KKK 1396). »Das ganze liturgische Leben der Kirche kreist um das eucharistische Opfer und um die Sakramente!« (KKK 1113). Die Eucharistie ist »Quelle und Höhepunkt des ganzen kirchlichen Lebens« (LG 11) und sie »enthält das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst« (PO 5). Der Eucharistiefeier kann nur der Bischof vorstehen oder ein geweihter Priester im Auftrag und in der Vollmacht des Bischofs.

Dem Bischof wird von anderen geweihten Bischöfen, die in der apostolischen Sukzession stehen, »durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen« (LG 21). Er ist in seiner Diözese Nachfolger und authentischer Vertreter der Apostel. Mit der Weihe durch bischöfliche Handauflegung erhält der Geweihte ein Amtscharisma im Sinne eines unauslöschlichen Prägemales (character indelebilis), das ihn bevollmächtigt, »in der Person des Hauptes Christus« (PO 2) zu handeln. Diese Vollmacht kann er durch Weihe in abgestufter Weise auf Priester und Diakone übertragen.

|32| Die Bischöfe werden vom Papst frei ernannt oder bestätigt. Durch einen Treueeid werden de Bischöfe auf den Primat des Papstes verpflichtet. In der Eidesformel von 1987 heißt es: »Ich … werde … dem Papst … stets treu sein. Der freien Ausübung der primatialen Vollmacht des Papstes werde ich Folge leisten und dafür Sorge tragen, seine Rechte und seine Autorität zu fördern und zu verteidigen.« Die kirchlichen Amtsträger unter dem Bischof werden mit entsprechenden Amtseiden ebenfalls auf den Papst und auf ihren Bischof verpflichtet.

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