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|14| Festnahme und Verhör

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Jesus war durch die jüdische Tempelpolizei im Schutz der Nacht festgenommen worden. Man wollte öffentliches Aufsehen vermeiden. Ein Anhänger Jesu scheint dabei eine Rolle gespielt und die Tempelpolizei zum Aufenthaltsort Jesu geführt zu haben. Die übrigen Jünger flohen aus Angst vor Verfolgung in ihre galiläische Heimat. Nur wenige Frauen blieben in Jerusalem zurück. Ob ein Prozess vor dem Hohen Rat in der gleichen Nacht in der Weise stattgefunden hat, wie es im Markusevangelium (14,54–65) zu lesen ist, ist eher unwahrscheinlich. Ein ordentlicher Prozess war es wohl nicht. Nach der damaligen Prozessordnung durften Prozesse, in denen es um ein todeswürdiges Verbrechen ging, nur am Tag stattfinden. Hier wurde aber nachts verhandelt. Gerichtsverhandlungen durften grundsätzlich nicht am Sabbat, an Festtagen und an den vorausgehenden Rüsttagen abgehalten werden. Der geschilderte Prozess soll aber in der Passanacht stattgefunden haben. Ein Todesurteil durfte nicht innerhalb der Sitzung des ersten Verhandlungstages gefällt werden. Es durfte erst am folgenden Tag in einer neuen Sitzung ausgesprochen werden. Als regulärer Versammlungsort war die Quaderhalle innerhalb des Tempels vorgesehen, die freilich nachts nicht zugänglich war. Der Hohe Rat war aber für die Verhandlung im Palast des Hohen Priesters zusammengekommen. Diese Widersprüche zum damals geltenden Prozessrecht sprechen dafür, dass es einen regulären Prozess des Hohen Rates gegen Jesus gar nicht gegeben hat. Es handelte sich wohl nur um ein Verhör, in dem jene Anklagepunkte ermittelt wurden, die der Hohe Rat der römischen Justiz als plausibel und vertretbar vortragen konnte.

Musste Jesus für uns sterben?

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