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|15| Der Hohe Rat braucht gerichtsverwertbare Anklagepunkte

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Was war für die römische Justiz, welche die Rechtshoheit besaß, in einem Prozess gegen Jesus verwertbar und was nicht? Unbrauchbar war jedenfalls alles, was innerjüdische Konflikte betraf, z. B. Verstöße gegen Regeln oder Ordnungen der jüdischen Religion, Kritik am Tempel, der Vorwurf falscher Prophetie oder der Gotteslästerung. In solche innerjüdische Angelegenheiten mischten sich die Römer nicht ein.

Jesus musste also so dargestellt werden, dass er aus der Sicht der römischen Behörde als politischer Unruhestifter und Aufrührer und damit als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung erschien. Der Hohe Rat wollte vor allem die für ihn bedrohliche Tempelkritik Jesu unterbinden. Diese konnte von den Römern so interpretiert werden, dass sie als Ruhestörung der öffentlichen Ordnung erschien. Und wenn Jesus von der anbrechenden Königsherrschaft und vom Reich Gottes öffentlich sprach, so sprach er zwar von dem Leben, das da entsteht, wo nicht Regeln und Gesetze, sondern Gottes Geist der Liebe die Herzen der Menschen erfüllt und ihr Handeln leitet. Aber die Stichwörter »Herrschaft«, »Reich« und »König« konnten den Römern leicht als politischer Anspruch und als politisches Umsturzprogramm und damit als ihren Zuständigkeitsbereich vermittelt werden.

Musste Jesus für uns sterben?

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