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|9| Was wissen wir historisch über den Tod Jesu? Die politischen Verhältnisse als Verstehenshintergrund

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Judäa mit der Hauptstadt Jerusalem war seit 63 v. Chr. ein von den Römern besetztes Land. Im Jahr 6 n. Chr. wurden hier auch die Reste einer jüdischen Eigenstaatlichkeit beseitigt. Judäa wurde eine römische Provinz, die von römischen Prokuratoren verwaltet wurde. Es gab keinen jüdischen König mehr. Der römische Prokurator residierte in Cäsarea und zog nur an hohen jüdischen Feiertagen nach Jerusalem hinauf, um im Falle von Unruhen im Zusammenhang mit den vielen Pilgern schnell zur Stelle zu sein. Normalerweise wurde Jerusalem nur von einem römischen Kommando in der Burg Antonia überwacht.

Das Judentum hatte im Römischen Reich bereits den Rechtsstatus einer erlaubten Religion und stand damit unter dem Rechtsschutz des römischen Staates. So konnte die Jerusalemer Kultgemeinde ihre Angelegenheiten ohne Eingriffe der Römer eigenständig ordnen, durfte allerdings keine Todesurteile fällen und vollstrecken. Der Hohe Rat (Synhedrium), der aus siebzig hochrangigen Priestern, Ältesten und Schriftgelehrten bestand, war die oberste religiöse und richterliche Behörde in Jerusalem. Der Hohe Priester war auch der politische Vertreter der Judäer gegenüber dem römischen Statthalter.

Römischer Prokurator in der Zeit von 26–36 war Pontius Pilatus. Er wurde von dem jüdischen Philosophen Philo von Alexandrien als bestechlich, gewalttätig und grausam charakterisiert, mit wenig Gespür für das religiöse Empfinden der Juden.

Musste Jesus für uns sterben?

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