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Freihandelszone

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Freihandelszonen entstehen durch Freihandelsabkommen oder sog. Präferenzhandelsabkommen. In erster Linie geht es dabei um den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten. Neuere Abkommen vereinheitlichen Normen und Standards. Da weiterhin gegenüber Drittstaaten die Mitgliedsländer ihre eigene Handelspolitik betreiben können, bleibt die Souveränität der beteiligten Nationalstaaten gegenüber Drittstaaten weitestgehend erhalten. Um auszuschließen, dass Waren über jenes Mitgliedsland in die Freihandelszone gelangen, das den niedrigsten Außenzoll hat, bedarf es eines sog. Urspruchzeugnisses, das für jede gehandelte Ware mitzuführen ist und als offizielle Bestätigung der Herkunft einer Ware dient.

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