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Noch einige weitere Hinweise

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Das Buch verwendet den »Unterstrich« als eine von mehreren Möglichkeiten der geschlechtersensiblen Sprache, also beispielsweise: Leser_innen. Gemeint sind über weibliche und männliche Personen hinaus auch alle Personen, die sich entweder anderen geschlechtlichen Identitäten oder gar keiner geschlechtlichen Identität zuordnen. Wenn in zitierten Quellen andere Möglichkeiten genutzt wurden oder ganz auf eine geschlechtersensible Schreibweise verzichtet wurde, so wird dies in den Zitaten originalgetreu übernommen.

Kürzere Zitate sind durch An- und Abführungszeichen im laufenden Text gekennzeichnet. Zitate, die vier oder mehr als vier Zeilen umfassen, sind im Layout hervorgehoben.

Die Quellenangaben zur wörtlich oder sinngemäß zitierten Literatur finden sich jeweils an entsprechender Stelle in Klammern im Text. In einigen Fußnoten sind weitere Quellen angegeben. Im Literatur- und Quellenverzeichnis werden alle verwendeten oder erwähnten Quellen alphabetisch aufgeführt.

Die Fußnoten enthalten über die Informationen und Gedankengänge im Text hinaus weiterführende inhaltliche Kommentare oder Erläuterungen und sollten deshalb auch gelesen werden.

Fachbegriffe sind bei ihrer ersten Nennung durch An- und Abführungszeichen gekennzeichnet. Auch solche Begriffe, deren (nicht immer alltagsvertraute) Verwendung hervorgehoben werden soll, werden in An- und Abführungszeichen gesetzt.

Bei Autor_innen, die als ›Klassiker_innen‹ gelten, werden die Lebensdaten bzw. das Geburtsjahr angegeben.

Die Kapitel 2 bis 5 werden jeweils mit einer Zusammenfassung, Fragen und Anregungen zur Diskussion sowie ausgewählten und kommentierten Tipps zum Weiterlesen abgeschlossen. Die Zusammenfassungen markiert mit einem Piktogramm, das einen Stift darstellt, die Abschnitte »Fragen zur Anregungen zur Diskussion finden Sie über Sprechblasen am Seitenrand, die Tipps zum Weiterlesen über ein aufgeschlagenes Buch.

1 Weitere finanzielle Leistungen für benachteiligte Familien werden durch das »Starke-Familien-Gesetz« und das »Gute-Kita-Gesetz« (beide seit 2019 in Kraft) gewährleistet.

2 Der Begriff des »Sozialen« verweist auf einen komplexen theoretischen Zusammenhang. Das historisch entstandene Verständnis von Politik und Staat spiegelt die Strukturen wieder, die sich im Zuge der Entwicklung moderner Nationalstaaten herausgebildet haben. Diese werden in Kapitel 2 ausführlich dargestellt ( Kap. 2). Es sind aber auch ganz andere Gesellschaftskonzepte denkbar, die von den alltäglichen Beziehungen der Gesellschaftsmitglieder ausgehen und zu anderen Strukturen, Institutionen und Regeln ihres Zusammenlebens führen (vgl. hierzu Lütke-Harmann 2019, S. 18ff).

3 Die sozialpolitischen Transformationen seit den frühen 2000er Jahren wurden und werden immer wieder kritisch diskutiert und in den Kontext ethischer Grundfragen, z. B. die nach der historisch wirksamen Unterscheidung von »würdigen« und »unwürdigen« Armen gestellt. Auch die Folgen für die betroffenen Subjekte – werden sie in ihrer Eigenaktivität und Ausschöpfung ihrer Ressourcen gestärkt oder unter entwürdigenden Bedingungen zur Anpassung gezwungen? – werden unterschiedlich beurteilt (vgl. zur Thematik insgesamt Böhmer 2013; Lob-Hüdepohl 2013). – Der Soziologe Stefan Lessenich vertritt die Auffassung, dass die Ablösung des »versorgenden« durch den »aktivierenden« Sozialstaat dazu führe, dass das Versprechen moderner Gesellschaften, allen Bürger_innen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, zugunsten der Erfordernisse eines flexiblen Kapitalismus aufgegeben werde. Somit müsse ein grundlegend neues Verständnis des »Sozialen« formuliert werden (vgl. Lessenich 2008).

4 Der Diversity-Begriff verweist auf die Vielfältigkeit menschlichen Lebens und kritisiert bewertende Vorstellungen davon, was als ›normal‹ und was als ›abweichend‹ zu verstehen sei. Er hebt hervor, dass Unterschiede und Besonderheiten respektiert und als Ressource (nicht als Problem) betrachtet werden sollten.

5 Der Begriff »Behinderung« ist bereits Teil des politischen Problems. In jahrzehntelangen nationalen und internationalen Auseinandersetzungen haben die »Krüppelbewegung« der 1960er Jahre, die spätere Behindertenrechtsbewegung und schließlich die Bewegung »Selbstbestimmt Leben« das Verständnis von Behinderung verändert. Das lange Zeit vorherrschende medizinische Modell wurde zunächst von dem sozialen Modell und schließlich vom menschenrechtlichen Modell von Behinderung abgelöst. Heute herrscht die Auffassung vor, dass Behinderung als soziale Konstruktion zu betrachten ist, die durch die Interaktion zweier Komponenten entsteht: »einer Beeinträchtigung und einer Barriere. Erst das Ergebnis der Wechselwirkung wird als Behinderung gefasst: die Behinderung der Teilhabe an der Gesellschaft« (Hirschberg, Köbsell 2017, S. 11). – Zur gesamten Thematik vgl. Degener 2015 sowie Schildmann, Schramme 2018.

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