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2. Praktische Vorüberlegungen

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Internationale Restrukturierungsmaßnahmen bedürfen von Beginn an einer globalen und koordinierten Herangehensweise. Da eine internationale Restrukturierung verschiedene Etappen durchläuft, ist eine frühzeitige Planung sowohl in praktischer als auch in rechtlicher Hinsicht unumgänglich. Dafür ist es erforderlich, alle (rechtlich) notwendigen Schritte zu identifizieren. Hierzu zählen in der Regel die folgenden Schritte:

 – Planung der internationalen Restrukturierung;

 – Durchführung der Informations- und Konsultationspflichten;

 – Anzeige gegenüber Behörden/Behördenkommunikation (sofern sinnvoll bzw. eine entsprechende Verpflichtung besteht);

 – Implementierung der Restrukturierungsmaßnahme;

 – Durchführung von eventuellen Gerichtsstreitigkeiten.

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Der erste Schritt wird bereits vor Beginn der eigentlichen Restrukturierung relevant, ist aber für deren Erfolg sehr wichtig.

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

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