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Biber im öffentlichen Bereich

{Biber}

Biber sind die größten europäischen Nagetiere. Sie sind dämmerungs- und nachtaktiv und bewohnen Gewässer aller Art, wobei ihr Hauptaktionsradius der Uferrandbereich ist. Biber sind reine Pflanzenfresser. Sie ernähren sich im Sommer hauptsächlich von krautigen Pflanzen im und am Gewässer, wie z. B. Schilf, Seerosen, Kalmus, Wasserknöterich, Pfeilkraut, Brennnesseln, Ampfer, aber auch von ufernahen Feld- und Gartenfrüchten. Besonders beliebt sind dabei beispielsweise Mais, Weizen, Raps und Fallobst, aber auch Zuckerrüben, Kohl und andere schmackhafte Gemüsesorten. Im Winter hingegen ist das Nahrungsspektrum deutlich schmaler und besteht fast ausschließlich aus Gehölzen, wobei Biber die Knospen und die Rinde der dünnen Zweige bevorzugen. Mit Vorliebe Weichhölzer wie Weiden, Pappeln und Eschen, aber auch Harthölzer wie Eiche und Ulme. Beliebt sind Stammdurchmesser zwischen 5,0 cm und 90,0 cm. Bei diesen Durchmessern erzielen die Tiere mit einem erträglichen Aufwand den größten Nutzen von der erbeuteten Nahrungsmenge her. Biber sind sehr anpassungsfähig, sodass sie im Prinzip alle Gehölze in Gewässernähe nutzen. Das können in Einzelfällen auch Kiefern, Koniferen und Tannen sein.

Das Zentrum eines Biberreviers ist der Biberbau. Dieser kann eine einfache, in die Böschung gegrabene Erdröhre sein, an die sich eine Wohnhöhle anschließt. Wird diese Wohnhöhle von außen mit Astwerk abgedeckt, entsteht ein sog. Mittelbau. Am bekanntesten ist jedoch die Biberburg, die oft freistehend im Wasser oder am Uferrand zu finden ist. Sie entsteht durch das Aufschichten von Astwerk und das Abdichten mit Schlamm. Bei allen drei Bauformen liegt der Eingang zum Bau zum Schutz vor Feinden unter Wasser. Die Bezeichnung „Landschaftsgestalter und Wasserbaumeister“ trägt der Biber zu Recht. Er ist eine der wenigen Tierarten, der sich seinen Lebensraum aktiv gestalten kann. Reicht der Wasserstand z. B. für den Nahrungstransport nicht aus oder liegt der Eingang zum Bau frei, dann können Biber Dämme anlegen, um sich den Wasserstand im Gewässer zu erhöhen. Auch kann ein Gewässer erst durch einen Biberdamm überhaupt für Biber bewohnbar werden, z. B. kleine Fließgewässer oder künstliche Entwässerungsgräben. Daneben können Biber durch das Graben von Kanälen Wasserläufe miteinander verbinden oder sich neue Wasserläufe zu beliebten Nahrungsquellen errichten. Biberdämme können zwischen 20,0 cm und 150,0 cm hoch sein und sich auch über das Gewässer hinweg erstrecken. Ein Biberteich verschiedener Größe entsteht, d. h. durch das Ausufern des Gewässers entstehen neue ökologische Strukturen am Uferrand, welche ohne das Tun der Biber nicht vorhanden wären.

Schutzstatus in Deutschland

Der Biber ist in der europäischen Gemeinschaft gemäß FFH-Richtlinie eine streng zu schützende Art. Dieser strenge Schutz wird in Deutschland mit dem Bundesnaturschutzgesetz bekräftigt (§ 44 Abs. 1-3 BNatSchG). Diese Gesetzesgrundlage untersagt das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Bibern sowie das erhebliche Stören von Bibern sowie jede Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Baue, Dämme).

Kommt es zu Konflikten mit Bibern und/oder ihren Bauwerken, dann kann die zuständige Behörde – zumeist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises – nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG im Einzelfall eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG erlassen bzw. ggf. eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG erteilen. Bei der Beantragung einer solchen Genehmigung ist es besonders wichtig, den erheblichen Schaden oder die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit des Menschen nachzuweisen. Manche Bundesländer (z. B. Bayern oder Brandenburg) verfügen bereits über eine „Biberverordnung“. Diese regelt, dass in bestimmten Zeitfenstern und in bestimmten Gewässerabschnitten Störungen und auch Entnahmen von Bibern ohne Einzelfallentscheidung der Naturschutzbehörden möglich sind. Bei Konflikten ist es daher ratsam, sich direkt an die Naturschutzbehörden, den zuständigen Biberberater oder den zuständigen Wasser- und Bodenverband zu wenden, um in Gemeinsamkeit eine schnelle und legale Lösung für den Konflikt zu finden.

Konflikte und Lösungsansätze

Je höher die Naturnähe einer Landschaft, desto geringer ist auch oftmals das Konfliktpotenzial mit dem Biber. Am häufigsten entstehen Konflikte dort, wo Biber und Mensch dicht zusammenkommen, beispielsweise in Siedlungsbereichen.

Im kommunalen Bereich spielen folgende Konfliktfelder eine überwiegende Rolle:

Biberverbiss an Gehölzen
Grabaktivitäten
Dammbauaktivitäten

Biberverbiss an Gehölzen

Der Konflikt besteht darin, dass Gehölze in der Nacht gefällt werden und dann Straßen, Wege, Gewässer oder andere Verkehrsanlagen behindern können. Dies ist eine enorme Herausforderung für den Verkehrssicherungspflichtigen, der Baum, der gestern noch unversehrt war, liegt heute auf der Straße. Wichtig hierbei ist es zu wissen, in welchen Bereichen Biber tätig sind. Hierzu können die Biberberater vor Ort oder die Naturschutzbehörden wertvolle Hinweise geben. Wesentlich sind dann die Kontrolle der Gehölze in den Biberrevieren und die Dokumentation der Kontrollen. Das Landgericht Hanau entschied dazu am 12.03.1998 (Az. 7 O 1549/97): „[…] Hierzu gehört auch das Beleben von Wald und Gewässern durch Biber. Dass diese Bäume annagen, zum Einsturz bringen und dadurch möglicherweise Unannehmlichkeiten auf der Straße oder durch Überschwemmungen entstehen, ist aus überrangigen ökologischen Gründen von jedem Bürger hinzunehmen.“ Die Klage auf Schadensersatz des Klägers, weil ihm ein Baum auf sein Fahrzeug gefallen war, der durch Biberfraß umgestürzt war, wurde abgelehnt. Neben den genannten Gründen konnte der Angeklagte durch Vorlage von Kontrollberichten nachweisen, dass er seiner Kontrollpflicht regelmäßig nachgekommen war. Zur Häufigkeit der Kontrollen entschied das Amtsgericht Erding am 23.04.2012 (Az. 3 C 1300/11), dass bei allgemeinen Biberaktivitäten generell eine zweimal jährliche Kontrolle ausreichend sei. Eine häufigere Kontrolle sei ratsam, wenn eine Biberburg in der Nähe angesiedelt wäre oder es bereits in der Vergangenheit zu stärkeren Biberaktivitäten in unmittelbarere Nähe gekommen war.

Für die Vermeidung bzw. Minderung dieser Konflikte sind folgende Arbeitsweisen geeignet:

Lokalisieren der gefährdeten Bereiche und regelmäßige Kontrolle der Gehölze, besonders im Winter
Gehölze mit einer Drahtmanschette versehen – präventiv oder sofort bei den ersten Nageversuchen

Der Draht muss aus Stahl bestehen und über eine Stärke von mind. 2,9 mm verfügen. Die Manschette kann direkt um den Stamm oder um einen Dreibock gelegt werden. Wichtig ist, dass die Manschette mindestens 1,5 m hoch und in der Erde verankert ist. Die Biber dürfen die Manschette weder hochheben noch nach unten drücken können.

Gehölze mit einem chemischen Schälschutzmittel bestreichen. Hier sind besonders die Verarbeitungshinweise des Herstellers zu beachten – eine zu dünn aufgetragene Schicht stellt keinen ausreichenden Schutz gegen Biberverbiss dar. Auch auf die Haltbarkeit des Anstrichs ist zu achten.
Größere Neupflanzungen in Ufernähe, wie z. B. Streuobstwiesen, sollte man von vorneherein mit einem festen Zaun versehen, der mind. 30,0 cm in die Erde eingelassen werden sollte.
Beim Aufarbeiten von bereits vom Biber gefällten Gehölzen, nach Möglichkeit das Astwerk vor Ort belassen, sodass die Biber dies als Nahrung nutzen können, so können Neufällungen vermindert werden.

Bild 1: Einzelbaumschutz Quelle: Antje Reetz

Grabaktivitäten im Uferbereich

Besonders gefährlich für die kommunale Infrastruktur sind Eingrabungen von Bibern in Straßenböschungen. Durch den Straßenaufbau ist es oftmals so, dass Biber diese Böschung als besonders grabfähig auswählen, den Straßenunterbau herausgraben und dann lediglich die Asphaltdecke als Dach über der Wohnhöhle bleibt. Baue können eine Länge von 3,0-15,0 m aufweisen und über einen Kessel von bis zu 2,5 m Durchmesser verfügen. Plötzlich und unerwartet können hier Fahrzeuge einbrechen und Unfälle entstehen. Gleiches gilt auch für Weiher, Regenspeicherbecken und Fischteiche. Bei diesen Gewässern besteht die Gefahr, dass Dämme durchgraben werden bzw. so in der Statik geschwächt werden, dass es zu einem Dammbruch kommen kann. Auch hier ist die Kenntnis über die Lage des bewohnten Biberbaus sehr von Vorteil, um zu erkennen, wo der Hauptaktionsradius der Biber liegt. Die gute Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit den Biberberatern sind essenziell, ebenso wie regelmäßige, protokollierte Kontrollen. Folgende Indizien lassen auf eine Grabung unter der Straße schließen:

heller Erdeintrag auf der Gewässersohle
Tiefstellen in der Gewässersohle, die auf ein ständiges Ein- und Ausschwimmen aus dem Bau hindeuten
sichtbare Löcher im Böschungsfuß
Sackungsstellen in der Straße oder dem Weg
viele Nahrungsreste an einer Stelle am Böschungsfuß

Bei einem oder mehreren von diesen Hinweisen sollte der Abschnitt genauer kontrolliert werden. Oftmals bringt nur eine Suchschachtung (per Hand oder Maschine) die nötige Sicherheit. Hierzu sollte man sich zwingend an die Naturschutzbehörde oder den Biberberater wenden, denn es muss fachlich beurteilt werden, ob der Bau bewohnt ist oder nicht und es muss sichergestellt werden, dass bei den Grabungen keine Tiere verletzt oder verschüttet werden.

Nach der ersten Sicherung der Gefahrenstelle sollten Planungen über langfristige Präventionsmaßnahmen stattfinden.

Etwa 95 % der Einbrüche in Biberbaue könnten mit einem Uferstreifen von 5,0-10,0 m vermieden werden. Besonders bei Neuanlagen von Straßen und Wegen oder bei der grundhaften Sanierung sollte bei akuten Problemen mit Bibergrabungen über eine Verlegung der Infrastruktur diskutiert werden. Zur Sicherung von Verkehrsanlagen eignen sich folgende technische Maßnahmen besonders:

Steinschüttung aus Wasserbausteinen am Böschungsfuß Die Steine müssen mind. der Größe LMB 5/40 entsprechen, da kleinere Korngrößen von Bibern wegtransportiert werden können.
Einbau von sog. Biberschutzmatten Dabei handelt es sich um Stahlmatten (Edelstahl oder kunststoffummantelter Stahldraht), die entweder in einem senkrechten Schlitz in den Böschungsfuß eingebaut werden oder die flächig auf die Böschung aufgelegt werden, dass das Graben in der Böschung durch Biber nicht mehr möglich ist.
Rammen von Metallspundwänden In einer bestimmten Tiefe werden Metallbohlen in die Erde gerammt, die einen Durchgrabungsschutz darstellen und auch nicht untergraben werden können.

Die technische Sicherung stellt einen nicht unerheblichen Aufwand (technisch und finanziell) dar, jedoch zahlt sich die Investition langfristig aus, da die stetigen Reparaturkosten der Straße und das Sicherheitsrisiko entfallen.

In vielen Bundesländern gibt es Förderrichtlinien, über die man solche Maßnahmen finanzieren kann.


Bild 2: Steinschüttung Quelle: Antje Reetz


Bild 3: Biberschutznetz Quelle: Antje Reetz


Bild 4: Spundwand Quelle: Antje Reetz

Dammbauaktivitäten

Biberdämme sind als Teil des Biberreviers ebenso streng geschützt. Schwerwiegendste Folge von Dammbauaktivitäten sind ausufernde Gewässer, die Straßen, Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen überfluten können. Neben dem klassisch angelegten Biberdamm nutzen Biber aber auch wasserwirtschaftliche Anlagen wie Ablassbauwerke, Wehre, Stauanlagen und Mönche oder Rohrdurchlässe, um darin ihre Bauwerke anzulegen und den Wasserstand plötzlich und oft drastisch zu erhöhen. An Gewässern mit Biberbesatz müssen diese Bauwerke regelmäßig kontrolliert werden.

In Abstimmung mit dem Biberberater ist es ratsam zu analysieren, wozu der Damm oder der erhöhte Wasserstand im Biberrevier dient und wie man damit umgeht. Hinweise zum Umgang mit Biberdämmen und auch zu genehmigungsfrei umsetzbaren Maßnahmen, wie z. B. dem Entnehmen von Biberdämmen, die ausschließlich zur besseren Erreichbarkeit von Nahrung dienen, gibt es in vielen Bundesländern in Form von Vollzugshinweisen o. ä. bei den zuständigen Ministerien.

Einige Lösungsansätze wären:

Festlegen eines Pegels ggf. auch durch eine Höhenvermessung der umliegenden Grundstücke, bis zu dem der angestaute Wasserstand unschädlich ist. Dann regelmäßige Kontrollen und Eingriffe bei Überschreiten des Pegels.
Einbau eines Kunststoffrohrs in den Biberdamm, auf der Höhe des unschädlichen Wasserstands, sog. Biberdammdrainage. Dabei muss die Rohrdimension an den benötigten Abfluss des Gewässers angepasst werden. Ist ein höherer Abfluss nötig, scheidet die Drainage als Alternative schon fast aus, da durch den begrenzten Querschnitt häufig nicht ausreichend Wasser abgeführt werden kann. Nach dem Öffnen des Biberdamms auf die gewünschte Tiefe kann das Rohr eingelegt werden. Auf eine gute Verankerung des Rohrs in der Sohle ist zu achten. Der Einlauf sollte möglichst weit weg vom Biberdamm liegen und mit einem Korb aus Draht vor Verstopfen durch den Biber geschützt werden. Der Auslauf sollte unter Wasser liegen, sodass kein Rauschen entsteht. Aber auch die Drainage erfordert eine regelmäßige Erfolgskontrolle bzw. eine Kontrolle bzgl. Neubaumaßnahmen des Bibers.
Regelmäßiges Abtragen des Biberdamms per Hand oder Maschine, um Biber aus hochkonfliktreichen Gebieten zu vergrämen.
Vergittern von Durchlässen und Stauanlagen zur leichteren Reinigung, sodass die Baumaßnahmen der Biber am Gitter erfolgen und nicht im Bauwerk.
Beplanken von Brettern mit Metall an Stauanlagen, Mönchen und Wehren bzw. Austausch der Staubohlen aus Holz durch Kunstoffbohlen zum Schutz vor Durchnagen des Bibers.
Sehr effektiv, um Biber von einem bestimmten Bereich, wie z. B. Stauanlagen o. ä., fernzuhalten, ist auch der Aufbau eines Elektrozauns. Dazu werden stromführende Litzen knapp über der Wasseroberfläche vor dem Bauwerk gespannt. Auf eine ausreichende Kennzeichnung zum Schutz der Bevölkerung ist zu achten.

Bild 5: Biberdammdrainage Quelle: Antje Reetz


Bild 6: Durchlassschutz Quelle: Antje Reetz


Bild 7: Elektrozaun am Teichablauf Quelle: Antje Reetz

Als Ultima Ratio, in Fällen, in den keine Kompromisse mit dem Biber gefunden werden können, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fangen und Entnehmen von Bibern bzw. der gesamten Familie aus dem Gewässerabschnitt nötig.

Die zuständige Naturschutzbehörde ist hier der wichtigste Ansprechpartner. Für weiterführende Informationen gibt es in vielen Bundesländern (z. B. Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) Artenschutzprogramme oder Vollzugshinweise zum Umgang mit Bibern, um ein dauerhaftes Miteinander von Mensch und Biber zu konsolidieren.

Hinweis
Das Vorkommen von Bibern im öffentlichen Bereich, also im Bereich von Straßen, Wegen, Spielplätzen und Parks, kann zu ungeplanten Sicherheitsrisiken führen. Biber sind große Individualisten, jeder Biber reagiert in speziellen Situationen anders. Es gibt kein Allheilmittel für den Umgang mit Konflikten. Besonders wichtig ist es jedoch, die Biberreviere in kommunalen Bereichen gut zu kennen, um frühzeitig Konflikt- und Gefahrenpunkte zu erkennen und zu vermeiden. Daher ist es essenziell, sich mit den vorhandenen Biberrevieren im Zuständigkeitsbereich auseinanderzusetzen, d. h. zu prüfen, wie und wo die Tiere leben, welche Konflikte auftreten können und welche rechtlichen Handlungsgrundlagen (artenschutzrechtliche Einzelfallgenehmigung, Biberverordnung, AAV etc.) in den betroffenen Bereichen vorliegen. Regelmäßige, protokollierte Kontrollen sind zwingend erforderlich. Ferner ist es dann von hoher Bedeutung, zwischen den ökologischen Anforderungen und den möglichen Gefahren abzuwägen. Sollten die alternativen Maßnahmen, wie z. B. Vergrämung, Biberdammdrainage o. ä., keinen Erfolg zeigen, können Biber u. U. auch entnommen werden, die Entscheidung hierzu bedarf immer einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Auch dann muss klar sein, dass sich aufgrund der Wanderdynamik nach einiger Zeit neue Tiere an dem Gewässer niederlassen können. Zweckmäßig ist also, neben spontanen Maßnahmen, wie z. B. dem Fällen oder Beräumen von angenagten Gehölzen oder auch dem Fangen von Tieren, v. a. auch präventive Maßnahmen umzusetzen, die das Konfliktpotenzial langfristiger mindern. In vielen Bundesländern kann man für Präventionsmaßnahmen, wie Gehölzschutz oder den Einbau von Biberschutzmatten zur Böschungssicherung, Fördermittel beantragen. Erster Ansprechpartner bei Problemen sollte immer die Untere Naturschutzbehörde oder der zuständige Biberberater sein. Kontaktdaten erhalten Sie bei den zuständigen Landkreisen.
Das 1x1 des Bauhofs

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