Читать книгу Das 1x1 des Bauhofs - Inga Dora Meyer, Christian Borzym - Страница 7
ОглавлениеDer Betrieb eines Fuhrparks bringt vielfältige Verpflichtungen für den Bauhofleiter mit sich. Eine wesentliche Entlastung im Alltag und Schutz vor (Rechts-)Folgen bringt die Übertragung der Verantwortung für das einzelne Fahrzeug an den jeweiligen Fahrer.
Konkret heißt das, dass Sie im eigenen Interesse dafür sorgen sollten, dass Ihre Fahrer „Profis“ in Sachen Abfahrtskontrolle sind.
Die Abfahrtskontrolle ist für jeden Lkw-Fahrer nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine gute Voraussetzung für eine stress- und pannenfreie Fahrt. Die Abfahrtskontrolle dient v. a. der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen. Deshalb gibt es gesetzliche Verpflichtungen für den Fahrer, aber auch für den Halter der Fahrzeuge bzw. für den Fuhrparkverantwortlichen. Im gewerblichen Bereich sind auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten:
• | Der Fahrer ist zur Durchführung der Kontrollen vor jeder Fahrt verpflichtet. Die Pflicht zur Abfahrtskontrolle ergibt sich aus § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der als Verantwortlichen für die Betriebs- und Verkehrssicherheit den Fahrer festlegt. |
• | § 36 der DGUV Vorschrift 70: Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen |
• | (1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeugs auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. |
• | § 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ergänzt diese Verantwortlichkeit um den Halter. Hier geht es in erster Linie um Fahrzeugmängel, die man bei „zumutbarer Prüfung“ bemerken kann. Delegiert der Halter die Aufgaben der Überwachung des verkehrssicheren Zustands an den Fahrer, sollte er das immer schriftlich machen und regelmäßig wiederholen. |
Worüber sollte ein Bauhofleiter seine Fahrer informieren?
Eine gute Abfahrtskontrolle braucht durchaus ihre Zeit. Beim Gang um das Fahrzeug sollen Mängel oder Unregelmäßigkeiten gesucht werden, z. B. defekte Leuchten, kaputte Reifen, mangelnder Luftdruck, beschädigte Planen etc. Damit der Fahrer nichts vergisst, empfiehlt es sich, den Fahrern Checklisten zu geben oder mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung auf Softwareunterstützung auf dem Smartphone oder dem Fahrercomputer zu setzen. Es gibt Vorlagen für diese Checklisten. Bitte achten Sie aber immer darauf, dass die Checklisten an die Fahrzeuge Ihres Fuhrparks angepasst werden, v. a. auch, wenn Sie Sonderfahrzeuge im Einsatz haben.
Fachleute empfehlen für die Abfahrtskontrolle 15 Min. Die Kontrolle gehört zur Arbeitszeit – also hat der Fahrer die Fahrerkarte zu stecken und den digitalen Tacho entsprechend einzustellen. Sind hier nur fünf Minuten vor Fahrtbeginn dokumentiert, kann sich das bei Polizeikontrollen als problematisch erweisen. (Im kommunalen Bauhof ist ein digitaler Tacho i. d. R. nicht erforderlich, siehe auch Kapitel „Lenk- und Ruhezeiten“)
Mit der richtige Tacho-Einstellung und den mitgeführten, ausgefüllten Checklisten (auf Papier oder digital) kann der Fahrer bei Unterwegs-Kontrollen durch die Polizei oder die BAG darlegen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Übrigens, die Pflicht für den Fahrer zur Überprüfung seines Lkw besteht nicht nur zu Arbeitsbeginn auf dem Bauhof. Macht der Fahrer unterwegs Pause und verlässt dazu seinen Lkw, muss er vor der Weiterfahrt seinen Lkw inspizieren (es könnte sich ja jemand in seiner Abwesenheit am Fahrzeug „zu schaffen gemacht haben“).
Der Bußgeld-Katalog zum § 23 StVO listet einzelne Tatbestände auf, die zu Bußgeldern von 10,00 Euro (z. B. bei Sichtbeeinträchtigung) bis zu 120,00 Euro (z. B. Fahrzeugmangel) zu einem Unfall führen können. Ab 80,00 Euro gibt es zusätzlich einen Punkt.
Kommt es zu einem Unfall, prüft auch die Berufsgenossenschaft, ob eine Abfahrtskontrolle gemacht worden ist.
Die im Fahrzeug mitgeführte Dokumentation der Abfahrtskontrollen hilft also bei Verkehrskontrollen, Bußgelder zu vermeiden. Darüber hinaus ist es ganz wichtig, dass Sie Ihren Fahrern klare Anweisungen geben, was bei einem festgestellten Mangel zu tun ist. Beurteilt der Fahrer einen Mangel als „verkehrsunsicher“, dann darf er auf keinen Fall seine Fahrt fortsetzen. Bei einer Einstufung als „erheblicher Mangel“ kann eine Weiterfahrt zur nächsten Werkstatt evtl. noch toleriert werden. Überlegen Sie sich also, was der Fahrer in solchen Fällen zu tun hat und schreiben Sie das in die Fahreranweisung für die Abfahrtskontrolle hinein.
Was sollte der Bauhofleiter wissen, wenn er die Halterverantwortung trägt?
Die Polizei darf jederzeit eine Verkehrskontrolle durchführen. Dafür ist kein besonderer Grund erforderlich. Ist ein Fahrzeug in einem sichtbar vernachlässigten Zustand, kann das das Risiko einer Verkehrskontrolle erhöhen. Zunächst stehen der Fahrer und das Fahrzeug im Fokus der Kontrolle. Sollte es aber Anzeichen geben, dass der Halter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann das Konsequenzen für den Fuhrparkverantwortlichen haben (OWiG – Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 9 Abs. 2: Handeln für einen anderen).
Im gewerblichen Bereich ist der Halter normalerweise das Unternehmen und damit die Geschäftsleitung. Der Halter muss u. a. regelmäßig kontrollieren, ob die Fahrer eine gültige und ausreichende Fahrerlaubnis haben und hat für die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu sorgen. Die Übertragung der Halterverantwortung muss ausdrücklich (nicht stillschweigend) abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass der Beauftragte nachweislich zuverlässig und sachkundig ist. Die Verpflichtung sollte unbedingt schriftlich erfolgen.
Der „Fuhrparkchef“ mit Halterverantwortung sollte folgende Fragen immer im Blick haben: Welche Fahrzeuge habe ich in meiner Flotte und wie sind sie ausgestattet? Sind die Fahrer uneingeschränkt in der Lage und berechtigt zu fahren? In welchem technischen Zustand sind meine Fahrzeuge?
Gerade die letzte Frage ist täglich immer wieder zu prüfen und bei größeren und dezentralen Fuhrparks nicht persönlich leistbar. Hier hilft in der Praxis das Delegieren der Überprüfung auf den Fahrer, also die Verpflichtung des Lkw-Fahrers zur Abfahrtskontrolle.
Alle Delegationen an den Fahrer sollten Sie immer schriftlich vornehmen. Eine gute Idee ist es, die Aufgaben in den Anstellungs- oder Nutzungsvertrag des Mitarbeiters aufzunehmen. Darüber hinaus sollten Sie den Fahrer bei jedem Fahrzeugwechsel auf seine Verantwortung hinweisen, damit der Mitarbeiter seine Pflichten nicht vergisst. Wird ein Fahrer auf ein neues Fahrzeug eingewiesen oder bei Sonderfahrzeugen auf die zusätzlichen Gefahrenpotenziale hingewiesen, sollten Sie das auch immer zusätzlich schriftlich machen. Halten Sie dafür passend formulierte Formulare bereit.
Etablieren sie am besten ein System mit regelmäßigen Schulungen, Fahreranweisungen und Besprechungen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie alle Schulungen und v. a. Fahreranweisungen schriftlich dokumentieren. Fahreranweisungen lassen Sie sich bitte vom Fahrer unterschreiben. Anderenfalls kann es sein, dass niemand Ihre Anweisung gehört haben will.
Richten Sie Ihre Prozesse konsequent auf Sicherheit aus. Sie sollten unbedingt vermeiden, dass Sie wissentlich, billigend oder fahrlässig eine Gefährdung von Mitarbeitern oder Dritten zulassen. Da zählt im Zweifelsfall keine Ausrede (Arbeitsüberlastung, war schon immer so …).
Hinweis |
Das Wichtigste auf einen Blick: • Fahrer per Arbeitsanweisung zur Abfahrtskontrolle verpflichten und die Anweisung unterschreiben lassen. • Den Fahrern die für die Abfahrtskontrolle notwendige Zeit zugestehen. • Die Fahrer mit Checklisten in Papierform oder digital ausstatten. • Regelmäßig schulen und belehren und die Durchführung dokumentieren. |