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II. Tod und Leichenuntersuchung3. Späte Leichenveränderungen › 3.1 Fäulnis und Verwesung

3.1 Fäulnis und Verwesung

Die Fäulnis der Leiche führt zu

Farbveränderungen der Gewebe und Organe,
Entwicklung von Gasen sowie
Erweichung und Verflüssigung von Geweben und Organen bis zur Skelettierung.

Die Ursache der Fäulnis sind Bakterien unterschiedlicher Herkunft. Zum einen handelt es sich um körpereigene Keime, die normalerweise die Haut, die Mundhöhle, den Nasen-Rachen-Raum, den Darm und die Scheide besiedeln, zum anderen um Fremdkeime aus dem umgebenden Milieu (z. B. Wasser). Sind schon zu Lebzeiten Erreger von Infektionskrankheiten in das Blut gelangt und auf dem Blutweg im Körper verbreitet worden, schreitet die Fäulnis schneller voran. Wenn jemand aber wegen einer Infektion hoch dosiert mit Antibiotika behandelt wurde, kann das die Fäulnisprozesse um Tage oder sogar um Wochen verzögern.

Chemisch stellt die Fäulnis einen reduktiven Abbau der Körperbestandteile dar. Der Eiweißabbau vollzieht sich über einige Zwischenstufen zunächst bis zu den Aminosäuren, also den einfachsten Bausteinen der Eiweißkörper. Daraus entstehen durch Abspaltung von Kohlendioxid die Ptomaine (z. B. Kadaverin, Putreszin, Tyramin). Bei deren weiterem Abbau bilden sich schließlich Gase wie Ammoniak, Kohlendioxid, Methan und Schwefelwasserstoff. Zusammen mit Ammoniak ergibt das Tyramin (tyros, griech. = Käse) den charakteristischen Fäulnisgeruch. Wie die Eiweiße werden auch die Kohlenhydrate und die Fette über verschiedene Zwischenstufen abgebaut.

Der von Laien mitunter benutzte Begriff Leichengift ist unzutreffend, denn ein spezifisches Leichengift im Wortsinn gibt es nicht. Die Eiweißzerfallsprodukte sind bei Hautkontakt ungefährlich. Obwohl die intakte Haut eine wesentliche Barriere für Krankheitserreger darstellt, empfiehlt es sich, beim Umgang mit Leichen aus hygienischen Gründen Handschuhe zu tragen. Bestimmte Erreger (z. B. Tuberkelbakterien, Hepatitisviren, HIV), die im Leichnam noch einige Zeit weiterleben, können zur Infektionsquelle werden. Je stärker die Fäulnis fortschreitet, desto geringer wird die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern.

Der Fäulnisprozess wird durch Wärme und Feuchtigkeit begünstigt. Kühlt eine Leiche nur langsam ab (z. B. hohe Umgebungstemperatur, fettleibige Person), setzt die Fäulnis rasch ein und verläuft schnell. Demgegenüber sind alle anderen Einflussfaktoren (z. B. Krankheitserreger im Blut, Wassergehalt der Gewebe) von untergeordneter Bedeutung. Die Regel nach Casper besagt, dass das gleiche Fäulnisbild an der Luft nach 1 Woche, im Wasser nach 2 Wochen und im Erdgrab nach 8 Wochen auftritt.

Wird eine noch gut erhaltene Wasserleiche geborgen, ist dennoch Eile bei der erkennungsdienstlichen Behandlung geboten. Durch die besonderen Umstände des Aufenthalts im Wasser verfallen gelandete Leichen rasch der Fäulnis und werden dadurch unkenntlich.

Äußerlich werden die frühesten Fäulnisveränderungen in der rechten Unterbauchregion sichtbar. Der Dickdarm liegt an dieser Stelle der Bauchwand dicht an, sodass die Darmbakterien rasch in die Haut gelangen können und eine Grünverfärbung hervorrufen. Die grüne Farbe entspricht einem Abbauprodukt des roten Blutfarbstoffs, das durch die Einwirkung von Schwefelwasserstoff entsteht (Sulfhämoglobin). Mit dem Fortschreiten der Fäulnis breitet sich die Grünverfärbung nach und nach über den Bauch auf die gesamte Körperoberfläche aus. Die in den Blutgefäßen ablaufenden Zersetzungsprozesse führen durch Gasbildung dazu, dass die oberflächlich liegenden Blutadern zuerst als rot-violette und später als grünlich-schwarze Verästelungen sichtbar werden. Man spricht vom Durchschlagen des Venennetzes. Es kommt weiter zur Auftreibung des Rumpfes. Aus Mund und Nase tritt rötlich-braune Fäulnisflüssigkeit aus. Die Oberhaut wird leicht verschieblich und löst sich schon bei leichten Berührungen ab. In der Haut bilden sich flüssigkeitsgefüllte Fäulnisblasen, die zu ausgedehnten Hautsäcken zusammenfließen können, schließlich einreißen und zusammensinken. Die Oberhaut hängt dann in Fetzen am Körper. Freiliegende Partien der Unterhaut vertrocknen zu einer bräunlichen, harten Schwarte. Die Grünverfärbung der Haut geht in eine tiefgrün-schwarze Farbe über. Eine Durchsetzung der Weichteile mit Fäulnisgasen führt nicht selten zur monströsen Auftreibung von Körperteilen, sodass eine Fettleibigkeit oder ein gedrungener Körperbau vorgetäuscht wird. Das Gesicht ist bis zur Unkenntlichkeit entstellt, auch die Augenfarbe verändert sich. Schließlich lassen sich die Kopfhaare leicht ausziehen und Finger- und Zehennägel mit der Oberhaut handschuh- bzw. sockenartig abziehen. Der weitere Fortgang hängt maßgeblich davon ab, welche anderen Leichenveränderungen beteiligt sind. Zum einen können Eintrocknung und Mumifikation den Endzustand prägen, und zum anderen ist, meist infolge Fliegenmadenbefalls, eine Skelettierung möglich.

Im Körperinneren verlaufen die Fäulnisveränderungen meist langsamer als außen. Der Magen-Darm-Kanal wird durch Fäulnisgase stark aufgebläht. In der Leber führen die Gase zu Hohlraumbildungen, sodass eine sog. Schaumleber entsteht. Die Milz nimmt eine grau-schwarze Farbe an und ist zerfließlich. Das Gehirn verfärbt sich zunächst rötlich, später wird es grün-grau und verflüssigt sich breiig. An Blutgefäßen und Herz zeigt die Innenhaut eine rot-violette Verfärbung infolge Durchtränkung mit Fäulnisflüssigkeit. In den Lungen sowie in der Brust- und Bauchhöhle sammeln sich reichlich Fäulnisgase und Fäulnisflüssigkeit an. Verflüssigtes Körperfett bildet im Bauchraum Fettseen. Auf den Organüberzügen und auf den Auskleidungen der Körperhöhlen können Kristallbildungen aus organischen und anorganischen Fäulnisprodukten entstehen. Die Nieren, die Gebärmutter und die Prostata widerstehen der Fäulnis länger als die übrigen inneren Organe.

Bei der Verwesung handelt es sich um mikrobiell bedingte, oxidative Prozesse, die mit einem trockenen, zundrigen Gewebszerfall einhergehen, oft begleitet von sichtbarem Schimmelpilzbefall. Fäulnis und Verwesung können kombiniert ablaufen, wobei mal das eine, mal das andere überwiegt.

Wegen der nahezu regellos verlaufenden Abbauvorgänge bei Fäulnis und Verwesung sind Rückschlüsse auf die Leichenliegezeit nur sehr begrenzt möglich. Dennoch muss der Ermittlungsbeamte über ausreichende Kenntnisse der Fäulnisveränderungen verfügen, um Verwechselungen mit Folgen einer äußeren Gewalteinwirkung zu vermeiden. Häufig festzustellende Fehlinterpretationen sind:

Austritt von Fäulnisflüssigkeit aus Nase und Mund als Blutablaufspuren,
Hervorquellen von Zunge und Augen als Erstickungszeichen,
Farbveränderungen der Halshaut als Würgemale,
Einschnürung des Halses bei fäulnisbedingter Anschwellung als Strangfurche,
Fäulnisblasen am Körper als Brandblasen, Erfrierungsblasen oder Blasen bei Vergiftung,
Spreizung der Beine als Hinweis auf ein Sexualdelikt.
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