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II. Tod und Leichenuntersuchung3. Späte Leichenveränderungen › 3.2 Tierfraß

3.2 Tierfraß

Am häufigsten ist der Fliegenmadenbefall. Bereits in der Sterbephase können die ersten Fliegeneier auf dem Körper abgelegt worden sein. Bevorzugt werden feuchte Körperstellen, wie Augenwinkel, Nasen- und Mundöffnung, aber auch offene Wunden. Durch Madenfraß können vorhanden gewesene Wunden unkenntlich gemacht oder vergrößert werden. Je nach Fliegenart und Umweltbedingungen schlüpfen die Maden (Larven) unterschiedlich schnell und zehren von der Leiche. Auf diese Weise kann in den Sommermonaten innerhalb weniger Tage eine vollständige Skelettierung eintreten. Dem Larvenstadium folgen die Verpuppung und das Schlüpfen neuer Fliegen. Den Abschluss des Generationsgangs (= Metamorphose = Gestaltwandel) zeigen die leeren Puppenhüllen an. Aufgrund des zeitlichen Ablaufs dieses Gestaltwandels der einzelnen Fliegenarten und der vorgefundenen Artenzusammensetzung sind überschlägige Schätzungen der Leichenliegedauer möglich. Weiterhin können toxikologische und molekularbiologische Untersuchungen an den Leicheninsekten vorgenommen werden. Derartige Analysen erfordern eine sachkundige Asservierung der Tiere.

Auch andere Insekten, vor allem Ameisen und Käfer, sind an der Leichenzerstörung beteiligt. Darüber hinaus verursachen viele Wirbeltiere ebenfalls Fraßspuren, am häufigsten Ratten, Mäuse, Vögel, Füchse, Wildschweine, gelegentlich auch Hunde und Katzen. Sind solche Haustiere längere Zeit mit einem Verstorbenen eingesperrt, so nutzen sie den Leichnam als Nahrungsquelle. Groteske Fraßdefekte sind beobachtet worden. Bei Wasserleichen kommen neben Wassertieren die Larven der Köcherfliegen als Leichenzehrer in Betracht.

Von kriminalistischer Bedeutung ist der Tierfraß, weil eine Verwechselungsgefahr mit zu Lebzeiten entstandenen Verletzungen besteht. Hautveränderungen durch Ameisen können Würgespuren oder Verätzungen vortäuschen. Vögel verursachen Verletzungen, die mitunter an Stich- oder Schrotschusswunden erinnern. Durch Waldtiere werden gelegentlich Leichenteile abgefressen und verschleppt, sodass der Eindruck einer Leichenzerstückelung entsteht. Entscheidend für die richtige Einordnung von Verletzungen als Tierfraß ist es, von vornherein an diese Möglichkeit der Leichenzerstörung zu denken.

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