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B. Verfahrensgrundsätze

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Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln ist Mona zum Heulen zumute. Die Ankündigung des Richters, ihr wegen der mangelhaften Fliesen einen Minderungsbetrag von maximal 273 € zuzubilligen, entspricht überhaupt nicht ihren Vorstellungen. Auch den Ausschluss ihrer muslimischen Freundin aus dem Gerichtssaal wegen Tragen eines Kopftuches findet Mona überzogen.[1] Mona beschließt daher, sich kundig zu machen, welche (verfassungsrechtlich) bedeutsamen Grundsätze in einem Zivilprozess zum Tragen kommen. Diese Vorgaben für das richterliche Tätigwerden kann Mona unter dem Stichwort „Verfahrensgrundsätze“ genauer nachlesen.

2. Teil ErkenntnisverfahrenB. Verfahrensgrundsätze › I. Die Verfahrensgrundsätze im Überblick

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