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II. Die Tätigkeiten nach außen

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„Der Worte sind genug gewechselt, nun lasst uns Taten sehen.“ Der Mandant ist ungeduldig; nicht nur in der Untersuchungshaft. Der Verteidiger soll etwas nach außen hin Sichtbares tun, er soll „verteidigen“.

Also wird er sich als Verteidiger bestellen[1] und regelmäßig zunächst versuchen, die Akten zur Einsichtnahme zu erhalten, bevor weitere Handlungen veranlasst sind.

Teil 2 Die ersten Tätigkeiten des VerteidigersII › 1. Das Bestellungsschreiben

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

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