Читать книгу Verteidigung im Ermittlungsverfahren - Jens Bosbach - Страница 51
ОглавлениеTeil 3 Das Verschaffen von Informationen
Teil 3 Das Verschaffen von Informationen
Inhaltsverzeichnis
II. Unterredung mit dem Mandanten
IV. Die Tätigkeit des Strafverteidigers bei der Verteidigung von Unternehmen und Vertretung von Unternehmensinteressen
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Der Verteidiger muss wissen, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird, welche Beweismittel existieren, wie die Qualität dieser Beweismittel beschaffen ist, wie der Beschuldigte zu dem Vorwurf steht, was die Strafverfolgungsorgane darüber denken. Diese Informationen kann er sich auf mehreren Wegen besorgen. Durch Einsicht in die Ermittlungsakten, (erneute) Besprechung mit dem Mandanten, eigene Ermittlungen und durch Gespräche mit dem zuständigen Strafverfolgungsorgan.