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Teil 3 Das Verschaffen von Informationen

Teil 3 Das Verschaffen von Informationen

Inhaltsverzeichnis

I. Akteneinsicht

II. Unterredung mit dem Mandanten

III. Eigene Ermittlungen

IV. Die Tätigkeit des Strafverteidigers bei der Verteidigung von Unternehmen und Vertretung von Unternehmensinteressen

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Der Verteidiger muss wissen, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird, welche Beweismittel existieren, wie die Qualität dieser Beweismittel beschaffen ist, wie der Beschuldigte zu dem Vorwurf steht, was die Strafverfolgungsorgane darüber denken. Diese Informationen kann er sich auf mehreren Wegen besorgen. Durch Einsicht in die Ermittlungsakten, (erneute) Besprechung mit dem Mandanten, eigene Ermittlungen und durch Gespräche mit dem zuständigen Strafverfolgungsorgan.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

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