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Gesetzliche Bestimmungen

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BEI der Pflege von Stenodactylus sthenodactylus finden Gesetze in Form artenschutzrechtlicher Bestimmungen, wie beispielsweise das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA), keine Anwendung, da diese Art derzeit nicht als bedroht gilt und somit auch nicht unter speziellem Schutz steht.

Da es sich bei den Dünnfingergeckos um Wirbeltiere handelt, wäre hier nur die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu nennen, das beim Umgang mit allen Wirbeltieren allgemeine Gültigkeit hat.


Dünnfingergeckos fallen unter keine Artenschutz -gesetzgebung. Foto: M. Barts

Der Dünnfingergecko

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