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cc) Geschäfts- oder Firmenwert als beteiligungsproportionaler positiver Unterschiedsbetrag (1) Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach IFRS 3
ОглавлениеDas Wahlrecht bezüglich der Berücksichtigung von Minderheitenanteilen (IFRS 3.19) ist für den Einzelabschluss nicht relevant, da lediglich Asset Deals erfasst werden.301 Folglich entspricht der Geschäfts- oder Firmenwert grundsätzlich der Differenz zwischen den Anschaffungskosten des erworbenen Unternehmens und den dabei anteilig übernommenen, neubewerteten Vermögenswerten sowie Schulden; es handelt sich mithin um eine Residualgröße. Tritt ein negativer Unterschiedsbetrag auf, ist eine erneute Beurteilung der einzeln ermittelten Fair Values zwingend (IFRS 3.36). Wird dabei das negative Vorzeichen bestätigt, ist der Unterschiedsbetrag sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen (IFRS 3.34).