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4. Ergebnis nach IFRS

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Die Transaktion zwischen der A-AG und der B-GmbH stellt einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne von IFRS 3 dar und fällt damit in dessen Anwendungsbereich. Der Kauf der B-GmbH geschieht im Zuge eines Asset Deal. Der sich nach der vollständigen Neubewertung ergebende positive Unterschiedsbetrag von 0,4 Mio. GE ist deswegen im Einzelabschluss der A-AG für das Geschäftsjahr 01 als Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen.

Bilanzierung case by case

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