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Nordische Moral oder das Richtige instinktiv erfassen

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Die Rasse bringt ihre spezifische Kultur hervor, das Blut diktiert seine eigenen Werte, „jede Artung hat ihre eigene Wertordnung“184. Langes Nachdenken ist überflüssig, denn die natürliche Norm ist lediglich ein anderes Wort für Instinkt, für den unmittelbaren, animalischen, spontanen Instinkt: „Der Instinkt erwägt weder, noch zergliedert er; er bedenkt auch nicht und trachtet nicht.“185 Jeder gesunde Verstand, der biologisch unvermischt und seiner rassischen Identität noch treu ist, wird gesunde Überlegungen hervorbringen und wissen, wie er zu handeln hat, denn „ob ein Grundgedanke instinktiv ist, hängt davon ab, ob in der betreffenden Seele die arteigene Wertordnung noch gilt“186. Die Dinge sind nicht so kompliziert: „Recht ist eben einfach das, was richtig ist.“187 Um das zu verstehen, muss man nicht in Jura promoviert haben.

Das Formulieren von Normen, das Verfassen von Gesetzbüchern und moralischen Maximen beruhen auf rein induktivem und empirischem Vorgehen. Ludwig Ferdinand Clauß sucht in seinem ganzen wissenschaftlichen Werk darzulegen, dass jede Rasse ihren eigenen Geist, ihre eigene Psyche, ihren eigenen Stil aufweist. Sein Mäzen Friedrich Wilhelm Prinz zur Lippe unterstreicht nachdrücklich seine Verdienste und die der von ihm geschaffenen Rassenseelenkunde, die „aus dem lebendigen Leben der verschiedenen Arten die Gesetzlichkeiten der verschiedenen Erlebnisweisen heraus[stellt]“188. Ex contrario gilt demnach: „Jede Theorie ist natürlich Unfug und verderblich, die nicht aus dem lebendigen Leben gezogene Lehre ist“189 – und „blutleere Theorien“190 wirken natürlich auch Blut leerend.

Die Homogenität seiner eigenen biologischen Substanz macht aus dem reinrassigen Germanen einen gesunden Menschen voller (Selbst-)Vertrauen, der frei von Selbstzweifel handelt. Reines Blut sorgt dafür, dass ihm Zweifel und Skrupel völlig fremd sind. Der Germane hat eine so unmittelbare Beziehung zum anderen, dass er klipp und klar entscheiden kann. Laut Albrecht Hartl, Fachmann der SS für religiöse Fragen, befolgt er „natürlichste und fundamentalste Normen“, und daher „kann er in seinem Verhalten klare, ruhige Entscheidungen fällen und ist nicht moralischen Zweifeln ausgeliefert, denen die Menschen künstlicher unnatürlicher Lehren oft preisgegeben sind“191.

Letzteren gleichen auch die „Rassenbastarde“, bei denen die Heterogeneität ihrer Substanz zu geistiger Schizophrenie führt. Das natürliche homogene Wesen folgt dem Naturgesetz und kennt weder Zweifel noch Gewissenskonflikte oder -bisse: „Der reinrassige Mensch entscheidet ungekünstelt, sicher, instinktmäßig richtig.“192 Es ist dagegen eines der Probleme der „Rassenbastarde“, dass sie aufgrund ihrer unklaren biologischen Konstitution über keinerlei sicheren Instinkt für das Wahre und Rechte verfügen. Wie Boote ohne Kompass und Steuerrad müssen sie sich an äußere Regeln halten, die sie lernen und anwenden, ohne selbst nachzudenken:

Deshalb klammert sich der Jude an äußere Gebote, an das Gesetz, das Dogma, den Buchstaben. Er fühlt nicht, was recht und richtig ist, er muß es erst durch die Vernunft ergründen, ihm muß es erst von außen gesagt werden. Deshalb schafft sich der jüdische Mensch eine Gesetzgebungsmaschine, die ihm jeweils sagt, was verboten und erlaubt ist.193

Als fremdbestimmter Mensch muss der Jude stets sein Vademecum in Form des Dekalogs und des Talmuds mit sich herumtragen, wörtlich zu befolgende Unterweisungen und Gewissensersatz. Der Jude ist vom Standpunkt der NS-Rassenlehre betrachtet der Mischblütler schlechthin, denn die Juden bilden keine Rasse, eher eine Nicht- oder Anti-Rasse, ein heterogenes Blut- und Fleisch-Aggregat, das sich in den Jahrtausenden von Diaspora und Wanderschaft gebildet hat. „Daher finden wir bei allen rassisch zerkreuzten Völkern die Anschauung, dass das Recht von oben, von außen, vom Staate, von einer Macht gesetzt werde“,194 fügt unser Autor hinzu. Von „Paragraphenfuchsern“195 wird es einer instinktlosen Masse übergestülpt. Wo es keine natürliche Kohärenz und Homogenität gibt und wie bei den bastardisierten Völkern jegliche natürliche Bindung fehlt, hält nur noch „die äußere Macht und die Zwangsgewalt des Staates die Menschen zusammen“196. Den Mischblütlern fehlt es an klarem Willen, Gewissen, Bewusstsein. Deshalb verlassen sie sich auf das Gesetz und seine Interpreten, seien es Rabbiner oder Fürsten.

Somit wird verständlich, wie Zwang und Diktatur entstehen sowie die unterwürfige Entfremdung, wie sie für den römischen Staat und das römische Recht so charakteristisch sind: „Die Rassenzersetzung hatte alle sittliche Bindungen gelöst“, sodass es nur noch eine „Volksmasse“ gab, „die nicht mehr durch natürliche Bande des Blutes“ zusammengehalten wurde.197 Das römische Recht wurde, wie das Corpus Juris Justinians belegt, nicht mehr durch ein „inneres, angeborenes Rechtsgefühl“, sondern durch „scharflogische[n], aber auch rabulistisch-wortklauberisch-begriffspaltende[n] Verstand“ bestimmt.198

Die Germanen dagegen sind selbstbestimmte Wesen. Kein äußeres Gesetz bestimmt sie, sondern eines, das den Personen wie der Gemeinschaft innewohnt: „Dieser Instinkt, der das Rechte anzeigt, ist das Gewissen“,199 und die unmittelbare Übereinstimmung mit sich selbst trägt den Namen Freiheit. Der Ur-Germane überlegt und beratschlagt nicht lange, er ist sich seiner selbst gewiss und frei von Skrupeln. Er handelt ohne zu zögern, mit einer Unmittelbarkeit, die Ausdruck seiner Authentizität ist. Er ist aus einem Guss, gesund und unvermischt, sein Geist ist von keinem kulturellen oder seelischen Bruch geprägt. Daher kann er so schwungvoll und in vollem Einklang mit sich selbst handeln, sei es bei der Zeugung, im Kampf oder auf der Jagd. Der unbefleckte Germane, diese reine, mit sich selbst identische Rasse, ist pure Unmittelbarkeit. Die Bruchstelle, die Membran, die ihn von sich selbst trennt, ist eine Folge verhängnisvoller ausländischer Importe: „Die angeborene Fähigkeit, […] zu wissen, was Recht ist, wurde dem nordischen Menschen […] überliefert nicht als angelerntes Wissen, nicht als äußerlich übermittelte Weisheit, sondern durch die Anlage des Blutes“200

Das Gesetz des Blutes

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