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Arnold, Christian

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* 22. Sep. 1723 Pommerzig †?

Müller; seine Weigerung, den Erbpachtzins an den Grundherrn von Schmettau aufgrund eines angebl. zu geringen Wasserstandes zu zahlen, führte ab 1770 zu einem der berühmtesten Rechtsfälle des 18. Jhs. In den ersten beiden Instanzen (1773 – hier war Schmettau selbst Kläger und Richter in einer Person! – und 1778) hatte die vom Grundherrn erzielte Versteigerungsklage Erfolg, dieser konnte die Mühle auch im Anschluss erwerben. Der hartnäckige A. gelangte aber mit einer weiteren Eingabe bis zu einer Audienz bei FdG, doch die vom Kg. genehmigte Schadensersatzforderung wurde vom LG Küstrin wiederum abschlägig beschieden. Daraufhin ließ FdG das Personal aller drei Instanzen verhaften und – nach Weigerung der Minister, u. a. → Zedlitz’, eine solche Order gegenzuzeichnen – auf höchstköniglichen eigenen Erlass hin zu einem Jahr Festungshaft in Spandau verurteilen, was aber schon nach kurzem in Begnadigungen endete. – Der«Fall des Müllers A. »teilt bis heute die Gemüter: Unzweifelhaft lag hier im mod. und von FdG selbst kodifizierten Rechtsverständnis eine unbillige Einmischung in Justizangelegenheiten seitens der Krone vor; andererseits – und ebenso unleugbar – waren die gegen A. gesprochenen Urteile eine juristische Farce und Ausweis bornierten Standesdünkels gewesen. In seiner Wirkung hat der Fall, dessen Grundfrage übrigens niemals mehr zweifelsfrei geklärt wurde, die Ausbildung des APLR forciert.

Lit. David M. Luebke, Frederick the Great and the Celebrated Case of the Miller Arnold (1770–1779) – A Reappraisal, in: Central European History 32/4 (1999), 379–408; Malte Dießelhorst, Die Prozesse des Müllers A. und das Eingreifen Friedrichs des Großen. Göttingen 1984; Karl Dickel, Friedrich der Große und die Prozesse des Müllers A. (Beiträge zum preußischen Rechte für Studierende und Referendare 1), Marburg 1891.

Friedrich der Große

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