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35 Einführung in die Geschiebeprothetik (mit klinischem und labortechnischem Ablauf) 35.1 Einleitung

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Geschiebe sind starre Halteelemente, die aus einer Matrize als äußeres, umschließendes Negativteil und einer Patrize als formanaloges, umschlossenes Innenteil (Positivteil) bestehen. Die Haltewirkung von Geschieben beruht primär auf Friktion, d. h. auf Haftreibung. Diese kommt durch die vorhandene Parallelität zwischen Matrize und Patrize zustande. Unter Umständen können auch zusätzlich eingebaute retentive Elemente (z. B. aktivierbare Stifte oder Lamellen, Riegel, Federmechanismen, klemmende Randwülste) wirksam werden.

Da ein Geschiebeteil direkt (z. B. Innenkonus) oder über eine Krone (sog. Primärteil des Geschiebes) mit dem Pfeilerzahn fest verbunden und der andere Teil (sog. Sekundärteil) im abnehmbaren Zahnersatz verankert ist, wird diese Art von Zahnersatz als kombiniert festsitzend-abnehmbarer Zahnersatz bezeichnet. Einen Sonderfall stellen Geschiebe dar, die über Adhäsivflügel verankert sind (sog. Adhäsivattachments), da hier die Adhäsivflügel zwar auch fest verankert sind, aber eigentlich nichts ersetzen, d. h. streng genommen kein Zahn-Ersatz sind.

Geschiebe werden entweder vom Zahntechniker individuell hergestellt (sog. Semipräzisionsgeschiebe) oder industriell vorgefertigt (sog. Präzisionsgeschiebe).

Folgende Geschiebearten lassen sich unterscheiden:

 Hülsengeschiebe (Doppelkronen) (siehe Kap. 36 und 37)

 Teilhülsengeschiebe (RS-, RSS-Geschiebe)

 Konfektionierte Geschiebe (semipräzisions- und präzisionsgefertigte Geschiebe)

 Steggeschiebe und Steggelenke

 Scharniergelenke, Resilienzgelenke

 Druckknopf-Systeme (Hülsenstiftgeschiebe) (siehe Kap. 38 und 39)

In Deutschland waren im Jahre 2003 etwa drei Viertel der über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten knapp 1,65 Millionen Geschiebe (Präzisionsverbindungselemente) Doppelkronen, während das andere Viertel sich auf die übrigen Elemente verteilte, wobei nur etwa 0,43 Millionen Teilhülsengeschiebe und konfektionierte Geschiebe zur Anwendung kamen (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 2004). Im Rahmen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen gehören seit 2005 nur noch Doppelkronen auf Eckzähnen und den ersten Prämolaren zu den bezuschussten Präzisionsverbindungselementen für Teilprothesen. Allerdings werden über Teilhülsengeschiebe und konfektionierte Geschiebe verankerte Teilprothesen (bei Befestigung an Kronen) als gleichartige Versorgungen anerkannt und der Patient erhält den seinem Befund entsprechenden Festkostenzuschuss (z. B. für notwendige Kronen). Sind bei kariesfreien Pfeilerzähnen stattdessen Adhäsivattachments geplant, erhält der Patient hierfür keinen zusätzlichen Festkostenzuschuss, da hier Klammern die Regelversorgung darstellen und diese schon Bestandteil der bezuschussten Modellgussprothese sind.

Abb. 35-1 Prinzip des Rillen-Schulter-Stift-Geschiebes, Matrize

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