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Von 1910 bis 2010: Hundert Jahre Ökumene – eine Erfolgsgeschichte?

Annemarie C. Mayer

2010 jährt sich die Weltmissionskonferenz in Edinburgh zum hundertsten Mal. Oft begegnet man der Auffassung, mit ihr sei der Startschuss zur ökumenischen Bewegung gefallen. War Edinburgh 1910 wirklich ein so markantes Ereignis oder nur einer von vielen Schritten auf dem ökumenischen Weg? Was ist Sinn und Zweck der ökumenischen Bewegung im 20. und 21. Jahrhundert? Kann man im Rückblick auf die letzten hundert Jahre von einer »Erfolgsgeschichte der Ökumene« sprechen?

Eines steht jedenfalls fest: Die Ökumene gibt es nicht erst seit 1910, sondern schon viel länger. Sie ist im Grunde so alt wie die Konflikte in der Kirche selbst. So gesehen war das Jerusalemer Apostelkonzil, von dem Apostelgeschichte 15 berichtet, ein erstes ökumenisches Bemühen, denn es sollte den urkirchlichen Konflikt zwischen Juden- und Heidenchristen beilegen. Später kam es nach der Spaltung von Ost- und Westkirche zu mehreren Versuchen, die Kircheneinheit wiederherzustellen – aber mit der Eroberung von Konstantinopel durch die Kreuzfahrer im Jahr 1204 rückte dieses Ziel in weite Ferne. Auch nach der Reformation fehlte es nicht an Einigungsbestrebungen. Obwohl es keine offiziellen Unionsgespräche mehr gab, entwickelten sich in der Folgezeit drei für die Ökumene bis heute wichtige Denkrichtungen, auf welche sich die Kirchen als Grundlage für ihre Einigung stützen können.

Die erste dieser Denkrichtungen setzt darauf, durch Anerkennung der Lehrentscheidungen der ersten fünf Jahrhunderte oder der ersten sieben ökumenischen Konzilien die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Dahinter steht die Idee, man könne sich auch heute wieder auf das einigen, was in früheren Jahrhunderten einmal die gemeinsame Grundlage gebildet hat. Eine zweite Richtung will die Kirchen durch die Einigung auf die heilsnotwendigen Fundamentalartikel des Glaubens versöhnen. Auf diese Art, ökumenisch zu argumentieren, kann sich die Methode des sogenannten »differenzierten Konsenses« berufen, welche eine Grundübereinstimmung in fundamentalen Glaubensfragen festhält und gleichzeitig noch bestehende, aber nicht mehr kirchentrennende Differenzen zwischen den Konfessionen ernst nimmt. Eine dritte Richtung sieht die Einheit der Kirche bereits durch die Einigung auf ethische Inhalte des Evangeliums erreicht. Sie findet ihren Widerhall in der »Bewegung für Praktisches Christentum«, auf die später noch zurückzukommen ist.

1. Die ersten Konferenzen der Ökumenischen Bewegung (1910 – 1937)

Internationaler Missionsrat – Bewegung für Praktisches Christentum – Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung

Heute bezieht sich der Begriff »Ökumene« auf das gemeinsame Miteinander der Kirchen und auf das Bemühen, die konfessionellen Spaltungen der Christenheit zu überwinden. In der Alten Kirche besagte dieser Ausdruck so viel wie »die ganze bewohnte Welt«. Die damaligen ökumenischen Konzilien, z. B. das erste Konzil von Nizäa im Jahr 325, beanspruchten, weltweit für die ganze Christenheit zu sprechen. Im 19. Jahrhundert zeichneten sich Weichenstellungen ab, welche diesen weltweiten Aspekt der Ökumene wiederbelebten und die erste Weltmissionskonferenz in Edinburgh ermöglichten. In allen Lebensbereichen nahm die Internationalisierung zu und führte zu Weltorganisationen und Ereignissen mit globalem Geltungsanspruch – wie der ersten Weltausstellung 1851 oder den ersten Olympischen Spielen der Neuzeit im Jahr 1896. Diese Entwicklung setzte sich auf kirchlicher Seite fort, und zwar durch die Bildung von konfessionellen Weltbünden. Um die christliche Botschaft weltweit zur Geltung zu bringen, wurden z. B. die Anglikanische Kirchengemeinschaft (1867), der Reformierte Weltbund (1875) und die Methodistenkonferenz (1881) gegründet; sogar das erste Vatikanische Konzil (1870/​71) kann im Sinn eines weltweiten engeren Zusammenrückens der Katholiken gedeutet werden. Wenig später begannen die orthodoxen Kirchen, sich auf ein panorthodoxes, also alle orthodoxen Kirchen umfassendes Konzil vorzubereiten. Einzig der Lutherische Weltbund fiel zeitlich etwas aus dem Rahmen: Er wurde erst 1947 gegründet.

Nach ihrer binnenkonfessionellen Einigung begannen diese weltweiten Zusammenschlüsse, sich auch um ökumenisches Miteinander zu bemühen. Als Erste stellte die Anglikanische Kirchengemeinschaft im so genannten Lambeth Quadrilateral von 1888 die Grundbedingungen für die Einheit der Kirche zusammen: Die vier Merkmale, welche eine Kirche nach anglikanischer Auffassung haben muss, sind das Alte und Neue Testament als offenbartes Wort Gottes; das nizäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis als Ausweis des christlichen Glaubens; die beiden Sakramente Taufe und Eucharistie; sowie das historische Bischofsamt. Auch die »themenbezogenen« internationalen Bewegungen wie die Missionsbewegung, die christliche Jugendbewegung (z. B. der 1855 gegründete CVJM – Christlicher Verein Junger Menschen), die Bibelbewegung oder die Friedensbewegung waren überkonfessionell auf die Gemeinschaft aller Christen ausgerichtet.

1910 fand nun in Edinburgh die erste Weltmissionskonferenz statt. Mehr als 1200 Teilnehmer trafen sich unter Vorsitz des amerikanischen Methodisten JOHN MOTT (1865 – 1955). Nur 17 Delegierte stammten selbst aus Missionsgebieten. Katholische und orthodoxe Vertreter waren nicht anwesend, trotz des weltweiten Anspruchs der Konferenz. Als ihr wichtigstes Ergebnis flossen nun die ökumenischen und internationalen Anliegen zusammen und wurden als drei ökumenische Grundanliegen programmatisch formuliert: die Evangelisierung der ganzen Menschheit, die Verpflichtung zu Frieden und sozialer Gerechtigkeit und die Einheit der Kirche selbst. Diese Anliegen wurden in den folgenden Jahrzehnten vom Internationalen Missionsrat, der Bewegung für Praktisches Christentum und der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung weiterverfolgt. Sie entwickelten sich zu drei parallelen Strängen der ökumenischen Bewegung. Im Internationalen Missionsrat arbeiteten die juristisch selbstständigen Missionsgesellschaften mit den Kirchen zusammen. Im Dunstkreis der imperialistischen Kolonialpolitik hatte die neuzeitliche Missionsbewegung den westlichen Konfessionalismus nach Asien, Afrika und Lateinamerika exportiert und zum Teil ein lokal nicht mehr überschaubares konfessionelles Wirrwarr hervorgerufen. Doch gerade in den Missionsgebieten machten die Kirchen im 19. Jahrhundert die Erfahrung, dass die Reproduktion der konfessionellen Spaltung ihren missionarischen Auftrag extrem behinderte. Statt zu konkurrieren und sich gegenseitig Konvertiten abzuwerben, schienen überkonfessionelles Engagement und Gemeinschaft viel verheißungsvoller. Das Missionsverständnis, welches sich seither auf den Weltmissionskonferenzen herausbildete, ist ganzheitlich und zielt nicht nur auf die Bekehrung einzelner, sondern auch auf soziales Engagement zur Veränderung der Welt und auf ein gemeinsames christliches Zeugnis gegenüber anderen Religionen. Es birgt allerdings immer noch Konfliktpotenzial: So bleibt angesichts der eigenständigen Theologien, welche die »jungen Kirchen« in den Missionsländern entwickelten, beispielsweise die Grenze zwischen legitimer Inkulturation und Synkretismus nach wie vor umstritten.

Auch in den Wirren des Ersten Weltkriegs brachen die Kontakte durch Initiativen zur Friedensförderung nicht ab. Einer der maßgeblichen Initiatoren war der lutherische Erzbischof von Uppsala, NATHAN SÖDERBLOM (1866 – 1931). Er schlug 1919 vor, einen »Ökumenischen Rat der Kirchen« als Vertretung aller Christen zu gründen. Dieser Vorschlag mündete 1925 in die erste Weltkonferenz für Praktisches Christentum, die in Stockholm stattfand. Unter Vorsitz SÖDERBLOM s arbeiteten 661 Delegierte (jetzt auch orthodoxe) aus 37 Ländern in sieben »Sektionen« an friedenspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen. Die Botschaft dieser Konferenz betont: »Je näher wir dem gekreuzigten Christus kommen, umso näher kommen wir einander, wie verschieden auch die Farben sein mögen, in denen unser Glaube das Licht widerstrahlen lässt.«1

Die nationalistischen Bewegungen der Dreißigerjahre sowie die Tatsache, dass mittlerweile in der Sowjetunion, in Italien und in Deutschland totalitäre Regime an der Macht waren, machten eine Besinnung auf die Zuordnung von Kirche, Volk und Staat notwendig. Ökumene wurde nun zu einem Hoffnungszeichen in dunkler Zeit. Die zweite Weltkonferenz für Praktisches Christentum 1937 in Oxford folgte nach heftigen Diskussionen der »Bekennenden Kirche« und machte sich im Prinzip deren Barmer Theologische Erklärung von 1934 zu eigen (obwohl das NS-Regime die Ausreise der deutschen Delegation verhindert hatte).

Ebenfalls als direkte Folge von Edinburgh 1910 luden auf Initiative des anglikanischen Missionsbischofs CHARLES H. BRENT (1862 – 1929) die amerikanischen Kirchen zu einer Weltkonferenz ein: Durch einen Vergleich der Kirchen sollten auf der Grundlage des Bekenntnisses zu Jesus Christus Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Glauben und Kirchenverfassung festgestellt werden. Im Gegensatz zur Bewegung für Praktisches Christentum, in welcher Fragen des Glaubens und des kirchlichen Amtes tendenziell eher zurückgestellt wurden und stattdessen nach der Maxime »Die Lehre trennt, der Dienst eint« das gemeinsame Zeugnis im Vordergrund stand, wollte die Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung gerade diese Fragen bewusst thematisieren. Doch erst nach dem Ersten Weltkrieg konnten die amerikanischen Kirchen in Europa für ihr Vorhaben Zustimmung finden. Vor allem sicherten nun auch die orthodoxen Kirchen ihre Mitarbeit zu; so sandte das Ökumenische Patriarchat 1920 eine Enzyklika »An die Kirchen Christi in der ganzen Welt«2, die dazu einlud, einen Kirchenbund nach dem Vorbild des im selben Jahr gegründeten Völkerbundes ins Leben zu rufen und eine Gemeinschaft (griech. koinonia) der Kirchen als Ziel der ökumenischen Bemühungen anzustreben. Die katholische Kirche allerdings lehnte jede Mitarbeit ab.

Die erste Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung fand 1927 in Lausanne statt. Mit 394 Teilnehmern aus 108 Ländern stand sie für ein weltumspannendes Konzept von Ökumene. Die Präambel zeugt von Einheitsoptimismus: »Mit Dank gegen Gott freuen wir uns der erreichten Verständigung. Auf das, worin wir einig sind, bauen wir weiter. Wo die Berichte aber Differenzen verzeichnen, da möge man – und wir rufen die ganze christliche Welt dazu auf – die widerstreitenden Meinungen, wie sie zur Zeit vertreten werden, einer ernsten Nachprüfung unterziehen und in dem Bemühen nicht erlahmen, die in Gottes Gedanken vorhandene Wahrheit zu finden, auf welche die Einheit der Kirche sich gründen muß.«3

Eine der Grundfragen der Ökumene lautet bis heute: Welche Einheit wollen wir? Orthodoxe und römisch-katholische, aber auch anglikanische Christen können sich Einheit letztlich nur als sichtbare echte Vereinigung vorstellen; alles andere sind bloße Zwischenschritte auf dem Weg zu wahrer Einheit. Auch in Lausanne standen sich bereits zwei Einheitskonzeptionen gegenüber: die »Organische Union«, ein vor allem von anglikanischer Seite favorisiertes Modell der Fusion von Kirchen auf der Grundlage gemeinsamer Glaubensartikel,4 und die »Föderation« als Zusammenschluss weiterhin selbstständig bleibender Konfessionskirchen, wofür die protestantischen Kirchen plädierten. Auch wenn es zu keiner Einigung kam, wurde doch das Ziel klar umschrieben: Am Ende sollen sich die Kirchen gegenseitig als Kirchen anerkennen und einander volle Sakramentengemeinschaft gewähren.

Die zweite Weltkonferenz von Glauben und Kirchenverfassung fand 1937 in Edinburgh statt. Hier trafen sich etwa 450 Delegierte unter Vorsitz des anglikanischen Erzbischofs WILLIAM TEMPLE (1881 – 1944). Man erreichte eine Verständigung über »Rechtfertigung und Heiligung« sowie »Wirken Gottes und Verantwortung des Menschen«. Die schon in Lausanne zu Tage getretenen Gegensätze in den Punkten »Amt«, »Kirchenverständnis« und »Einheit« blieben zwar bestehen, doch wurde der sich abzeichnende Konsens in der Rechtfertigungslehre als Grundlage für eine zukünftige Anerkennung der Ämter und für eine gegenseitige Zulassung zu den Sakramenten gesehen. Nach wie vor blieb aber zwischen reformatorischen und orthodoxen Kirchen umstritten, ob die gegenseitige Zulassung zum Abendmahl Mittel zur Erreichung der Einheit oder erst Ausdruck bereits erreichter Einheit sei.

2. Der Ökumenische Rat der Kirchen (1948 – 2010)

Entstehung – Selbstverständnis – Schwerpunktthemen der ​ Vollversammlungen

NATHAN SÖDERBLOM hatte schon 1919 seine Idee eines Weltkirchenrates geäußert. 1937 war sie durch Erzbischof WILLIAM TEMPLE und WILLEM A. VISSER’T HOOFT (1900 – 1985), den späteren ersten Generalsekretär, aufgegriffen worden. Doch erst nach dem Zweiten Weltkrieg – zum Teil auch veranlasst durch die Rolle der Kirchen während dieser Konflikt- und Krisenzeit – kamen 1948 in Amsterdam 361 Delegierte von 147 Kirchen aus 44 Ländern zusammen, um den Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) ins Leben zu rufen. Nach dem »Stuttgarter Schuldbekenntnis« von 1945 war auch die Teilnahme einer deutschen Delegation wieder möglich. Nicht vertreten waren allerdings die römisch-katholische und die russisch-orthodoxe Kirche – die Sowjetunion hatte den russischen Delegierten die Ausreise verweigert. Vertreter der griechischen Orthodoxie und des Ökumenischen Patriarchats waren aber anwesend, allen voran Patriarch GERMANOS STENOPOULOS von Seleukia (1872 – 1951), dessen Handschrift bereits die Enzyklika von 1920 getragen hatte. Die erste Vollversammlung in Amsterdam stand unter dem Motto »Die Unordnung der Welt und Gottes Heilsplan«. Neben einem kirchlichen Beitrag zur Weltordnung und zu einer »verantwortlichen Gesellschaft« standen die Konsolidierung und Selbstorganisation des neu gegründeten Kirchenrates im Mittelpunkt der Beratungen. In der Bezeichnung »Ökumenischer Rat« besagt »ökumenisch« nun, dass es sich nicht nur um einen (weiteren) Zusammenschluss protestantischer Kirchen, sondern um eine weltumspannende und in diesem Sinn »katholische« Bewegung handelt. NATHAN SÖDERBLOM hatte dies bereits Jahre zuvor auf den Punkt gebracht: »Die katholische Kirche hat drei Hauptabteilungen: die orthodox-katholische, die römisch-katholische und die evangelischkatholische.«5

Als Basisformel griff der ÖRK auf die Formel des CVJM von 1855 zurück, welche sich schon die Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung zu eigen gemacht hatte: »Der ÖRK ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die unseren Herrn Jesus Christus als Gott und Heiland anerkennen.« Die dritte Vollversammlung von Neu-Delhi 1961 ergänzte diese bis heute gültige Formel zu »[…] die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes«. Laut der zweiten Vollversammlung von Evanston 1954 ist diese Basisformel zwar kein gemeinsames Bekenntnis, aber doch mehr als eine bloße Einigungsformel. Durch ihre klare christologische und trinitarische Struktur ist einerseits gegenüber Sekten oder nicht christlichen Religionen eine klare Grenze gezogen, andererseits ist aber zugleich die Mitgliedschaft von Kirchen mit unterschiedlichem Kirchenverständnis ermöglicht. Eine solche schließt nicht automatisch ein, die anderen Mitgliedskirchen als Kirchen im Vollsinn anzuerkennen; es ist lediglich zuzugestehen, dass in anderen Kirchen zumindest Elemente der wahren Kirche realisiert sind. So macht z. B. die orthodoxe Kirche keinen Hehl aus ihrer Auffassung, als einzige Mitgliedskirche des ÖRK das altkirchliche Bekenntnis voll gewahrt zu haben. Der ÖRK hat keine Autorität über seine Mitgliedskirchen. Er versteht sich nicht als »Überkirche«, sondern als »Kirchen-Bund«, als Werkzeug, welches der Einheit der Kirche Jesu Christi dient, wie sie im Glaubensbekenntnis ausgesagt wird. Der ÖRK ist, wie die Sitzung des Zentralausschusses 1950 in Toronto klarstellte, »ekklesiologisch neutral«. Die Aufnahme einer Kirche in den ÖRK erfolgt durch die alle sechs bis acht Jahre stattfindenden Vollversammlungen oder durch den Zentralausschuss. Voraussetzung ist, dass diese Kirche zur Übernahme der Basisformel bereit ist und mindestens 50 000 Mitglieder zählt sowie dass mindestens zwei Drittel der Mitgliedskirchen zustimmen. Im Jahr 2010 gehören dem ÖRK 349 Kirchen der anglikanischen, orthodoxen und protestantischen Konfessionsfamilie an und damit weltweit mehr als 560 Millionen Christen. Er bildet eine Plattform, welche den Kirchenbünden wie den einzelnen Kirchen das ökumenische Miteinander und den Dialog erleichtert.

Auf seinen bisher neun Vollversammlungen standen unterschiedliche ökumenische Themen im Vordergrund. Die erste Konstante bildete die Diskussion sozialethischer Themen, ausgehend vom Leitbild einer »verantwortlichen Gesellschaft« im Dienst der ganzen Menschheit (nicht nur der Kirchen). Vor allem die sechste Vollversammlung 1983 in Vancouver vertrat unter dem Leitwort »Jesus Christus – das Leben der Welt« einen weiten Ökumenebegriff: Im Mittelpunkt standen die Überlebenschancen der Menschheit angesichts ökologischer, ökonomischer und militärischer Bedrohung. Der »Vancouver-Bericht« empfahl einen »konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung«, der in Europa zu den Europäischen Ökumenischen Versammlungen von Basel (1989), Graz (1997) und Sibiu (2007) führte. Seit Sibiu wird auf Vorschlag der orthodoxen Kirchen der 1. September als »Tag der Schöpfung« begangen.

Für Zündstoff sorgte das »Antirassismusprogramm« des ÖRK, das bereits auf der vierten Vollversammlung in Uppsala 1968 vorbereitet und auf der fünften Vollversammlung 1975 in Nairobi unter dem Motto »Jesus Christus eint und befreit« ausformuliert wurde. Mit »Kehrt um zu Gott, seid fröhlich in Hoffnung« initiierte die achte Vollversammlung 1998 in Harare die »Ökumenische Dekade zur Überwindung von Gewalt«, die 2011 in Kingston beendet werden soll. Auch das Motto der neunten und bisher letzten Vollversammlung 2006 in Porto Alegre »In deiner Gnade, Gott, verwandle die Welt« räumt ökumenischer Sozialethik einen breiten Raum ein. Hier wurden anhand des »AGAPE-Papiers« der Kirchen des Südens die Armutsfrage und die Verantwortung des Nordens diskutiert.

Die zweite thematische Konstante bildet das Ringen um Einheit. Bereits in Evanston hatte sich der ÖRK das sogenannte »Lund-Prinzip« zu eigen gemacht: Die dritte Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung hatte 1952 in Lund empfohlen, die Kirchen sollten in allen Dingen gemeinsam handeln – außer in Fällen, wo tiefe Unterschiede der Überzeugung sie zwingen, für sich allein zu handeln. 1961 in Neu-Delhi formulierte die dritte Vollversammlung (an der zum ersten Mal katholische Beobachter teilnahmen) das Ziel universal als »Einheit aller an jedem Ort«. Die vierte Vollversammlung in Uppsala 1968 modifizierte die Zielvorgabe zur »Einheit aller Christen an allen Orten«. 1975 befasste sich die fünfte Vollversammlung in Nairobi mit der Frage, wie sich sichtbare Einheit verwirkliche, und forderte die Kirchen zum gemeinsamen Zeugnis an jedem Ort auf. Doch welches Einheitsmodell sollte in Zukunft maßgeblich sein: eucharistische oder konziliare Gemeinschaft? Multilateral konnte man zwar keine Einigung erzielen, doch dienten die Weichenstellungen mehreren Kirchen als bilaterale Grundlage. So ergänzte 1977 der Lutherische Weltbund in Daressalam das Modell einer konziliaren Gemeinschaft um die Betonung konfessioneller Aspekte und entwickelte sein Modell »versöhnter Verschiedenheit«: Konfessionelle Gemeinschaften bleiben weiterhin bestehen, verlieren aber ihren kirchentrennenden Charakter. Als Meilenstein auf dem Weg zu sichtbarer Einheit darf die »Konvergenzerklärung über Taufe, Eucharistie und Amt« der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung von 1982 in Lima gelten. Hier wurden eine weitgehende Übereinstimmung im Verständnis der Taufe und Konvergenzen im Eucharistie- und Amtsverständnis festgestellt. Die dort entworfene interkonfessionelle »Lima-Liturgie« ermöglichte ein Jahr später den Delegierten der sechsten Vollversammlung in Vancouver die Erfahrung gemeinsamer Gottesdienste (allerdings ohne dass Katholiken und Orthodoxe zur Kommunion gingen). Auch die siebte Vollversammlung in Canberra 1991, für die mit »Komm, Heiliger Geist, erneuere die ganze Schöpfung« zum ersten Mal ein pneumatologisches Motto gewählt war, hatte die Einheitsfrage als Schwerpunkt: Das Dokument »Die Einheit der Kirche als Koinonia: Gabe und Berufung« entwarf ein biblisches Konzept der koinonia (Gemeinschaft), welches Einheit und Pluralität einander zuordnete. Allerdings funktionierte die koinonia vor Ort nicht. Da manche ein gemeinsames Herrenmahl forderten, kam es mit den Orthodoxen zu heftigen Diskussionen über Eucharistiegemeinschaft und Frauenordination. Diese führten bis zur achten Vollversammlung in Harare 1998 zum Austritt der bulgarischen und georgischen Kirche und zur Einrichtung einer Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit. Auf der neunten Vollversammlung in Porto Alegre 2006 bildete die Einheitsfrage ebenfalls ein beherrschendes Thema: Das Dokument »Berufen, die eine Kirche zu sein« schlug erstmals konkrete Schritte zur Verständigung über das Kirchenverständnis vor, sodass sich Kirchen auf dieser Basis bilateral einigen können.

3. Die katholische Kirche und die Ökumene

Mortalium animos (1928) – Zweites Vatikanisches Konzil (1962 – 65) – Entwicklung bis 2010

Auf nicht katholischer Seite ging die Initiative zu ökumenischem Engagement von den Kirchenleitungen aus und ist, gestärkt durch Organisationen wie den Ökumenischen Rat der Kirchen, an die Basis gelangt. Für die katholische Seite stellt sich die Lage genau umgekehrt dar: Zunächst traf die ökumenische Bewegung auf ablehnende Reaktionen der Kirchenleitung. In der Enzyklika Mortalium animos von

1928 sah PIUS XI. (CHILLE AMBROGIO DAMIANO RATTI, 1857 – 1939) in ihr eine religiöse Version des Völkerbundes und warnte vor Scheinlösungen, welche Fragen des Glaubens und der Wahrheit hintanstellten. Eine katholische Beteiligung kam nicht infrage.

Doch gerade in den Kriegsjahren unter den erschwerten Bedingungen gemeinsamer Verfolgung hatten sich in Deutschland erste Annäherungen zwischen katholischer und evangelischer Seite entwickelt, z. B. in der »Una-Sancta-Bewegung«, die über ökumenisch gesinnte Bischöfe wie den Paderborner Erzbischof LORENZ JAEGER (1892 – 1975) in Rom Gehör fanden. Auch in anderen Ländern gab es eine Reihe geistlicher Wegbereiter von unten. So betonte der französische Priester PAUL COUTURIER (1881 – 1953), das Wort »alle sollen eins sein« (Joh 17, 21) sei kein Gesetz, sondern ein Gebet. Durch seine Initiative wurde die schon 1908 approbierte »Gebetswoche für die Einheit der Christen« seit 1940 jährlich begangen. Der reformierte Schweizer Theologe ROGER SCHUTZ (1915 – 2005) gründete im Zweiten Weltkrieg eine zunächst evangelische, dann bewusst überkonfessionelle Bruderschaft in Taizé. 1943 rief die Italienerin CHIARA LUBICH (1920 – 2008) die »Fokolar-Bewegung« ins Leben, eine 1962 vom Vatikan approbierte geistliche Gemeinschaft, die z. B. seit 1965 im Ökumenischen Lebenszentrum Ottmaring bei Augsburg das geschwisterliche Miteinander von evangelischen und katholischen Christen lebt.

Dann, nach der Konzilsankündigung von 1959, ging alles sehr schnell: 1960 wurde das Vatikanische Einheitssekretariat gegründet. 1962 begann das Zweite Vatikanische Konzil, eines der wichtigsten Ereignisse der Ökumenegeschichte des 20. Jahrhunderts. Als erstes Konzil bekannte es sich zu einem ökumenischen Weg: 1964 verabschiedete es das Ökumenismus-Dekret Unitatis redintegratio, welches die ökumenischen Bemühungen um Einheit mit allem Nachdruck unterstützt. »Die Einheit aller Christen wiederherstellen zu helfen ist eine der Hauptaufgaben des Heiligen Ökumenischen Zweiten Vatikanischen Konzils.«6 Es erkannte die Gläubigen aus anderen Kirchen als Schwestern und Brüder in Christus an, denen die Schuld an den Spaltungen nicht allein zukomme, und unterstrich: »Der Heilige Geist, der in den Gläubigen wohnt und die ganze Kirche leitet und regiert, schafft diese wunderbare Gemeinschaft der Gläubigen und verbindet sie in Christus so innig, dass er das Prinzip der Einheit der Kirche ist.«7 Weiter heißt es dort: »Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht einen jeden an, je nach seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch bei theologischen und historischen Untersuchungen.«8 Dass Ökumene kein privater Luxus, sondern Aufgabe der ganzen Kirche ist, findet in das nachkonziliare Kirchenrecht Eingang.9 Unitatis redintegratio steht nicht isoliert da, sondern in Zusammenhang mit anderen Konzilsaussagen, vor allem mit der Kirchenkonstitution Lumen gentium und der Pastoralkonstitution Gaudium et spes. Alle diese Dokumente vertreten keine exklusivistische Ekklesiologie: Die wahre Kirche Jesu Christi »ist verwirklicht« in der katholischen Kirche. Das schließt aber nicht aus, dass es auch außerhalb der katholischen Kirche Verwirklichungsformen und Elemente von Kirche geben kann. Getaufte Christen anderer Kirchen oder kirchlicher Gemeinschaften stehen durch ihre Taufe »in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.«10 Zudem bietet die Hermeneutik einer »Hierarchie der Wahrheiten«11 Spielraum zur Diskussion. Nach dem Zweiten Vatikanum kann von katholischer »Rückkehr-Ökumene« nicht mehr die Rede sein. Vorherrschend ist eher eine »Integrations-Ökumene«12, die sich der »Fülle der Katholizität« verpflichtet weiß.

Noch in die Zeit des Konzils fiel das Treffen von Papst PAUL VI. (GIOVANNI BATTISTA MONTINI, 1897 – 1978) mit dem Ökumenischen Patriarchen ATHENAGORAS I. (ARISTOKLES SPYROU, 1886 – 1972) in Jerusalem – die erste persönliche Begegnung der Vorsteher von West- und Ostkirche nach 535 Jahren. Im Jahr darauf hob der Papst den Kirchenbann von 1054 auf. 1966 folgte ein denkwürdiges Treffen mit dem anglikanischen Primas MICHAEL RAMSEY (1904 – 1988); im September 1969 dann der Besuch des Papstes beim ÖRK. Seit 1968 ist die katholische Kirche Vollmitglied der »Kommission für Glauben und Kirchenverfassung« des ÖRK. 1972 entschied sich Rom jedoch gegen eine Mitgliedschaft im ÖRK selbst, denn die katholische Kirche ist hierarchisch und nicht demokratisch verfasst und konnte die dort vertretenen pluralen Einheitsmodelle nicht billigen. Außerdem sind beim ÖRK die Kirchen nach ihren Mitgliederzahlen repräsentiert, und Rom hätte so automatisch immer die Mehrheit der Stimmen gehabt.

Papst JOHANNES PAUL II. (KAROL WOJTYLA, 1920 – 2005) setzte mit der Enzyklika Ut unum sint von 1995 ein wegweisendes Zeichen. Er konkretisierte darin die Aussagen des Ökumenismusdekrets und lud z. B. ein, über eine ökumenisch akzeptable Form der Ausübung des Petrusdienstes nachzudenken. Auch das Schuldbekenntnis im Jahr 2000 war ein wichtiger Schritt zur Versöhnung zwischen den Kirchen. Seit Amtsantritt von Papst BENEDIKT XVI. (JOSEPH RATZINGER, geboren 1927) und seinem Besuch beim Ökumenischen Patriarchen in Konstantinopel 2006 schien sich der Heilige Stuhl vor allem um Ökumene mit den Orthodoxen zu bemühen. 2009 verhinderte er allerdings eine Kirchenspaltung der Anglikanischen Gemeinschaft durch die Apostolische Konstitution Anglicanorum coetibus. Anglikaner, die nun zur katholischen Kirche übertreten wollen, können die liturgische Tradition der anglikanischen Kirche im Rahmen der neu gegründeten Personalordinariate beibehalten.

Die katholische Kirche bevorzugt in ihrer ökumenischen Arbeit bilaterale Gespräche mit einzelnen Kirchen. Die Früchte dieser Arbeit wurden 2009 vom Einheitsrat gesichtet und publiziert.13 So besteht z. B. bereits seit 1965 eine Dialogkommission mit dem Lutherischen Weltbund. Diese veröffentlichte eine Reihe von Konsensdokumenten (1972 den sogenannten Malta-Bericht »Das Evangelium und die Kirche« zu theologischen Grundsatzfragen; 1978 »Das Herrenmahl«; 1981 »Das geistliche Amt in der Kirche«; 1985 »Einheit vor uns«), bevor 1999 die »Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre« offiziell einen »differenzierten Konsens« in Grundwahrheiten gerade jener Lehre feststellen konnte, an welcher die Einheit der abendländischen Kirche in der Reformationszeit zerbrochen ist. Die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts treffen demnach den heutigen Partner nicht mehr. 2006 unterzeichnete auch der Methodistische Weltbund diese Erklärung. Allerdings bewirkt sie noch keine Kirchengemeinschaft.

4. Jüngere ökumenische Entwicklungen

Kirchenunionen – Charta Oecumenica – Ökumene in Deutschland

Einige Kirchen haben die Zielvorgaben von Lausanne 1927, nämlich gegenseitige Anerkennung und volle Sakramentengemeinschaft, bereits erreicht. Zum ersten Mal seit dem Marburger Religionsgespräch zwischen HULDREICH ZWINGLI und MARTIN LUTHER im Jahr 1529 ermöglichte die »Leuenberger Konkordie« von 1973 wieder Abendmahlsgemeinschaft zwischen Lutheranern und Reformierten. Zur Leuenberger Kirchengemeinschaft, die sich heute »Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa« (GEKE) nennt, gehören mittlerweile 95 Kirchen. Auch zwischen manchen lutherischen und anglikanischen Kirchen besteht Kanzel- und Altargemeinschaft. Das Problem, dass Lutheraner kein dreigliedriges Amt mit Bischof, Priester und Diakon und keine lückenlose apostolische Sukzession der Bischöfe haben, wurde dadurch gelöst, dass apostolische Nachfolge nicht nur eine ununterbrochene Kette von Bischöfen bedeutet, sondern die kontinuierliche Treue zur Lehre der Apostel. Durch die »Erklärung von Porvoo« im Jahr 1992 steht die Kirche von England in voller Kirchengemeinschaft mit den skandinavischen und baltischen Lutheranern.14 Auch die katholische Kirche kennt Kirchenunionen. 1984 unterzeichnete die Syrisch-Orthodoxe Kirche, die Mitglied im ÖRK ist, mit der katholischen Kirche eine Einigung, wonach Fragen der Natur Christi nicht mehr kirchentrennend sind und pastorale Zusammenarbeit, Austausch bei der Sakramentenspendung und gemeinsame Priesterausbildung vereinbart wurden.

Seit den späten Fünfzigerjahren entstanden parallel zur Arbeit des ÖRK in vielen Teilen der Welt Konferenzen der dortigen Kirchen, z. B. in Europa die »Konferenz Europäischer Kirchen« (KEK). Zusammen mit dem »Rat der Europäischen Bischofskonferenzen« (CCEE) entwarf die KEK die Charta Oecumenica, eine Selbstverpflichtungserklärung der Kirchen in Europa, die 2001 in Straßburg unterzeichnet und 2003 auf dem ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin von den Mitgliedskirchen der »Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen« (ACK) für Deutschland ratifiziert wurde. Die ACK war 1948 parallel zur Entstehung des ÖRK in Kassel gegründet worden. Ihr gehörten zunächst die evangelischen Landeskirchen und Freikirchen an. Seit 1974 ist auch die katholische Kirche dort Mitglied. Elf von den sechzehn Mitgliedskirchen der ACK unterzeichneten 2007 im Magdeburger Dom eine »Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe«, so dass die Gläubigen im Fall eines Übertritts von einer Kirche zur anderen nicht neu getauft zu werden brauchen.

5. Resümee

Die ökumenische Bewegung war eine der prägenden Zeiterscheinungen des 20. Jahrhunderts. Vieles, was in den letzten hundert Jahren mühsam errungen wurde (z. B., dass eine Dispens durch den Pfarrer bei konfessionsverbindenden Ehen genügt), ist uns heute selbstverständlich. Und so soll es auch sein! Vielfältige Dialoge und Konsensdokumente sind entstanden als Ausdruck einer neuen Geschwisterlichkeit zwischen den Kirchen. Ihnen wäre mitunter breitere Rezeption zu wünschen. Wo Kirchenunionen geschlossen wurden, haben sie dauerhaft Bestand gehabt. Obwohl die Geschichte der ökumenischen Bewegung im Vergleich zur Geschichte der ökumenischen Spaltungen noch recht jung ist, kann sich die Bilanz der vergangenen hundert Jahre also durchaus sehen lassen. Es ist eine »Erfolgsgeschichte«!

Allerdings befindet sich die Ökumene derzeit in einem Transformationsprozess und steht vor ganz neuen Herausforderungen – wie z. B. dem gemeinsamen Dialog aller christlicher Kirchen mit anderen Religionen. Außerdem erleichterte die Geschlossenheit der Konfessionsfamilien bisher die Arbeit. Weltweit ist die Mitgliederzahl der traditionellen Kirchen aber im Sinken begriffen, während charismatischevangelikale Freikirchen schnell wachsen. Da sie geistige statt sichtbare (institutionelle) Einheit bevorzugen, ist ihre Einbindung im Zeichen eines geistlichen Ökumenismus eine der größten Herausforderungen für die Zukunft.

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