Читать книгу Pflegehilfe und Pflegeassistenz - Kay Peter Röpke - Страница 96
Оглавление6 Sterben und Tod
Einführung
Das Sterben und der Tod sind Themen, die jeden betreffen, über die sich aber nur wenige Gedanken machen. Erkrankungen oder Unfälle mit Todesfolge können jeden Menschen in jedem Alter treffen. Jede Sterbesituation und der Umgang damit ist auch bei vielen Ähnlichkeiten immer individuell. Häufig herrscht große Unsicherheit, wie mit dem Sterben umgegangen werden soll.
Sterbebegleitung
Sterben ist ein Prozess, der sich oft über Tage, manchmal Wochen oder länger hinzieht.
Lachen und Scherzen mit Schwerkranken, Sterbenden? Ja! Humor bringt Freude, Leichtigkeit und Lebendigkeit, die jeder braucht, wie krank auch immer er ist.
Die meisten Sterbenden haben Ängste: vor Schmerzen, vor der Ungewissheit, vor dem Alleinsein. Letzteres ist ein Punkt, in dem die Pflege neben den Angehörigen eine wichtige Rolle übernehmen kann.
Als Pflegekraft können wir Nähe vermitteln und versuchen, die Bedürfnisse und Wünsche des Sterbenden zu erkennen und zu erfüllen.
Zur Selbstpflege ist es oft angebracht, sich im Team, privat oder mit professioneller Hilfe Unterstützung bei diesem schweren Thema zu holen.
6.1 Sterbephasen nach Kübler-Ross
1. Phase: Nicht-wahrhaben-wollen und Isolierung
Der Pflegeempfänger ist von seiner Diagnose geschockt und glaubt an Verwechslungen und Irrtümer. Dies kann in einen Zustand der Starre und Handlungsunfähigkeit führen.
Angehörige, Pflegende und Ärzte haben oft Schwierigkeiten mit der Situation. Um den Pflegeempfänger zu »schonen«, aber auch um der eigenen Betroffenheit zu entgehen, versuchen Angehörige und Pflegende oft, die Todesnähe zu verbergen.
2. Phase: Zorn und Ärger
»Warum denn gerade ich?« Da der Pflegeempfänger den Tod nicht direkt angreifen kann, richtet sich sein Zorn gegen diejenigen, die damit zu tun haben. Nichts kann recht gemacht werden. Die »Angegriffenen« sollten sich von Anschuldigungen und Beschimpfungen nicht persönlich angesprochen fühlen. Professionelle Unterstützung, z. B. durch Psychologen oder Seelsorger, kann dabei nötig werden.
3. Phase: Verhandeln
Oft werden weitere Ärzte befragt, in der Hoffnung, dass ihm diese eine »bessere« Diagnose liefern können. Der Sterbende »verhandelt« mit den Ärzten, dem Pflegepersonal, dem Schicksal und mit Gott um eine Lebensverlängerung. Er kann plötzlich die Kirche besuchen, Gelübde ablegen und Versprechen geben. Er nimmt regelmäßig an den Therapien teil und stimmt neuen Therapien zu. Es sollte versucht werden, die Hoffnungen auf einen realistischen Hintergrund zurückzuführen und keine falschen Hoffnungen zu wecken. Als Wünsche dürfen aber auch unrealistische Äußerungen stehen bleiben.
4. Phase: Depressive Phase
In dieser Phase durchlebt der Pflegeempfänger eine hoffnungslose innere Leere sowie Gefühle der Sinnlosigkeit und des Lebensüberdrusses. Er trauert um das, was er mit seinem Tod verlieren wird. Vielleicht erinnert er sich an frühere Ereignisse und Probleme, die er jetzt nicht mehr lösen kann.
Sein Umfeld muss jetzt Trauer und Traurigkeit zulassen und aushalten können. Wegen der stetigen Belastung ist es für alle Beteiligten wichtig, sich selbst nicht zu vergessen. Unterstützung durch Gespräche mit verständnisvollen Kollegen und Freunden oder auch durch beruflich mit dem Thema befasste Berater sind oft eine große Hilfe.
5. Phase: Zustimmung
Der Pflegeempfänger nimmt sein Schicksal an. Er ist körperlich und geistig erschöpft, schläft viel und möchte häufig nicht gestört werden. Er nimmt seine Umgebung wahr, auch wenn er abwesend erscheint.
Körperkontakt, wie z. B. in den Arm nehmen, das Berühren von »öffentlichen Zonen« wie Schulter oder Hand oder auch eine sanfte Fußmassage, wird oft als angenehm empfunden und ermöglicht es, auch ohne Worte in Kontakt zu bleiben. Das Streicheln über Kopf oder Wange kann aber als zu distanzlos erscheinen und sollte nur wirklich Nahestehenden erlaubt sein, die sicher wissen, dass dies vom Sterbenden nicht als unangenehm wahrgenommen wird.
Wünsche, wie die Erstellung eines Testamentes, Versöhnungen mit Angehörigen und Freunden oder anderes sollten ermöglicht werden. Viele Menschen können nicht sterben, bevor sie noch ein letztes Mal ihre Angehörigen oder Freunde gesehen haben. Allerdings sollte nicht »um jeden Preis« versucht werden, vermeintliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen, um ein »ideales« Sterben zu ermöglichen. Es gibt Konflikte, die Außenstehende nicht für den Betroffenen lösen können; auch dies gilt es auszuhalten (vgl. Oelke 2011, S. 355).
6.2 Patientenverfügung/Patientenvollmacht (Vorsorgevollmacht)
Patientenverfügungen, in denen klar definiert ist, was ein Mensch im Fall, dass er sich selbst nicht mehr ausdrücken kann, wünscht oder nicht wünscht, sind eine große Hilfe für alle Beteiligten.
Wichtig ist es, konkrete Angaben zu Behandlungsmaßnahmen zu machen. »Ich möchte keine unnötigen Schmerzen erleiden« ist keine Aussage, die weiterhilft.
• Möchte ich auf jeden Fall, das alle lebensverlängernden Maßnahmen unternommen werden, oder möchte ich gar nicht reanimiert werden?
• Möchte ich künstlich beatmet werden?
• Kommt für mich eine Herzoperation in Frage?
• Möchte ich bei einer unheilbaren Erkrankung weiterhin ernährt werden (auch über Schläuche)?
• Möchte ich nach einem schweren Hirnschaden mit wenig Aussicht auf eine Besserung weiter maximal behandelt werden?
Diese und andere Fragen sollten mit einer Person des Vertrauens oder dem Arzt des Vertrauens besprochen werden.
Wichtig ist es, eine Person zu bestimmen, welche die eigenen Interessen konsequent durchsetzt.
Vorschläge für Patientenverfügungen gibt es viele im Internet. Wichtig ist, dass in den vorgefertigten Formularen möglichst genau die Wünsche und Vorstellungen der betroffenen Person dargestellt werden und die Möglichkeit von eigenen Kommentaren besteht. Eine notarielle Beglaubigung ist NICHT nötig. Das Vorhandensein einer Patientenverfügung oder einer Patientenvollmacht (s. u.) sollte auf einer kleinen Karte im Portemonnaie vermerkt sein. Die Patientenverfügung sollte jedes Jahr neu unterschrieben werden. Änderungen sind durch die betroffene Person jederzeit möglich, auch bei einem plötzlichen Sinneswandel.
Wann ist eine Patientenverfügung wirksam?
• Die Verfügung muss schriftlich und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben sein
• Der Verfasser muss volljährig und einwilligungsfähig sein
• Eine Beglaubigung der Unterschrift oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist nicht nötig
• Hilfreich ist es, wenn weitere Personen den Willen des Verfassers mit ihrer Unterschrift auf der Verfügung bezeugen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie eine Regelung fest für den Fall, dass Sie beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
Folgende Vollmachten können an eine oder mehrere Personen abgetreten werden:
• Verwaltung des Vermögens
• Verfügung über Grundbesitz
• Regelung aller Bankgeschäfte
• Vertretung in Renten-, Versorgungs- und Steuerangelegenheiten
• Gesundheitsfragen (z. B. Einwilligung in Operationen, Durchsetzen der Patientenverfügung)
• Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Anbringen von Bettgittern oder Gurten nur mit Zustimmung des Gerichts)
• Bestimmung des Aufenthalts, einschließlich einer Unterbringung im Pflegeheim
• Einsicht in Krankenunterlagen und Kontaktaufnahme zu den behandelnden Ärzten
Die Vollmachten müssen nicht alle einer Person übertragen werden, sie können auch geteilt oder zusammen auf mehrere Personen verteilt werden.