Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 113

aa)

Оглавление

Fraglich ist dies zunächst schon, weil nach dem Wortlaut des § 305 I 1 BGB die Bedingung „bei Abschluss des Vertrages“ gestellt sein muss. Diese Formulierung wird allerdings dahingehend verstanden, dass auch der Abschluss eines Änderungsvertrages gemeint ist.[29]

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

Подняться наверх