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GEPRÜFTE STADTPROFIS: SOUVERÄN MIT HUNDEFÜHRERSCHEIN

Ihrem Hund ist der »Lappen« bestimmt egal. Aber was er da lernt, macht aus ihm einen ziemlich coolen Typen: Urban, rücksichtsvoll, beliebt. Passt zu Ihnen, oder?

Sie und Ihr Hund in der Stadt unterwegs. Da kommt Ihnen ein junger Mann entgegen, der offenbar keine guten Erfahrungen gemacht hat mit Hunden – jedenfalls schaut er Ihren tierischen Begleiter ziemlich skeptisch an. Dem Mann kann geholfen werden: Mit einem leisen »Rechte Seite!« schicken Sie Ihren Hund an Ihre andere Körperseite (>), und schon entspannt sich Ihr Gegenüber – denn nun muss er nicht an Ihrem Hund vorbeigehen, sondern an Ihnen. Und das beunruhigt ihn offenbar weit weniger …


Warten am Randstein, ein kleiner Bogen um Passanten, perfekter Rückruf im Freilauf: reif für den Hundeführerschein!

WIR ZEIGEN, WAS WIR KÖNNEN

Es ist ein besonderes Erlebnis, gemeinsam mit dem Hund eine Prüfung zu bestehen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten und sogar welche, die Sie beide zum »stadtlich« geprüften Mensch-Hund-Team machen. Denn der praktische Teil einer Hundeführerschein-Prüfung findet nicht nur im Grünen statt, sondern auch auf Asphalt – »streetlife« als Testmeile für ein souveränes und rücksichtsvolles Miteinander.

Allerdings gibt es bislang keinen bundeseinheitlichen Hundeführerschein, sondern je nach anbietender Institution mehrere Varianten. Zum Beispiel den »Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden«. Entwickelt wurde das Konzept von der Bayerischen Landestierärztekammer zusammen mit der Tierärztlichen Fakultät München, durchgeführt wird es von speziell geschulten Tierärztinnen und Tierärzten. Verschiedene Bundesländer bieten diesen Hundeführerschein als Kombination aus Theorie und Praxis an. Der theoretische Unterricht umfasst 12 Stunden Hintergrundwissen für Hundebesitzer und alle, die es werden wollen. Es geht um den Welpen (Herkunft und Sozialisation), um die Kommunikation von Hunden (Mimik/Körpersprache), um ihr Lernverhalten, um das Zusammenleben mit Hund in einer Familie, um das Erkennen und Vermeiden von Gefahrensituationen und um rücksichtsvolles und damit sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit. Auch die Rechte und die Pflichten des Hundehalters kommen zur Sprache. Wussten Sie zum Beispiel, dass es als Ordnungswidrigkeit gewertet werden kann, wenn Ihr Hund einen Passanten heftig erschreckt – bei Schlimmerem sogar als Straftat?

Damit erst gar nichts passiert, gibt es für Hundebesitzer einen anschließenden praktischen Teil. Geübt und schließlich geprüft wird in parkähnlicher Umgebung und in einem städtischen Bereich. Rückruf im Freilauf, Gehen an lockerer Leine, den Hund aus der Situation herausnehmen, wenn jemand Angst hat, und einiges mehr machen aus Hund und Mensch ein erprobtes Team, für das Fairplay eine Selbstverständlichkeit – und eine leichte Übung – ist.

Übrigens wünschen sich nicht nur Nicht-Hundebesitzer, dass ein Hundeführerschein bundesweit zur Pflicht wird. Auch viele Hundebesitzer wären froh, wenn Debatten zum Thema »Der tut doch nix« oder »Das regeln die unter sich« überflüssig würden und ein Grundwissen rund um den Hund für ein stressfreieres Miteinander sorgt. Und für so manchen Hund wäre es vielleicht die Erfüllung einer großen heimlichen Sehnsucht: Bitte versteh mich doch.

FIT FÜR DEN TEST?

Immer mehr Städte fördern den Hundeführerschein mit einem meist einjährigen Erlass der Hundesteuer. In einigen Bundesländern ist er Voraussetzung, um von der allgemeinen Anleinpflicht befreit zu werden.

Ein gewisser Grundgehorsam ist eine gute Vorbereitung für den Hundeführerschein. Halti oder Maulkorb sind übrigens keine Ausschlusskriterien. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor Sie und Ihr Vierbeiner zur Prüfung antreten dürfen:

Mindestalter Hund: 12 Monate Ordnungsgemäßer Impfausweis Mindestalter Hundehalter: 16 Jahre Hundehalter besitzt Tierhaftpflicht

Hundeführerscheine gibt es (ähnlich) auch von anderen Institutionen, zum Beispiel vom Verband für das Deutsche Hundewesen e. V. (VDH), vom Bundesverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV) oder von der Interessengemeinschaft (IG) unabhängiger Hundeschulen.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass die anbietende Institution, zum Beispiel eine Hundeschule, nach dem neuen Tierschutzgesetz § 11 eine Erlaubnis zur Arbeit mit Mensch und Hund hat – als Mindestkriterium für ein fachkundiges Training.

Hundeerziehung in der Stadt

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